Generalstaatsanwaltschaft Nach Überfall auf jüdisches Restaurant Chemnitz: Ankläger legen Revision ein
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22. Juli 2022, 13:56 Uhr
Nach dem Angriff auf das jüdische Restaurant "Schalom" in Chemnitz im Jahr 2018 ist einer der Täter im Herbst 2021 vom Amtsgericht Chemnitz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Sie hatte eine Gefängnsisstrafe von 13 Monaten ohne Bewährung verlangt. Auch im Berufungsprozess urteilten die Richter mit einer milderen Bewährungsstrafe. Doch dagegen hat die Generalstaatswaltschaft nun Revision eingelegt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden legt Revision gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Chemnitz ein. Das hatte am Mittwoch, den 20. Juli, den Angeklagten Kevin A. im Zusammenhang mit dem Angriff auf das jüdische Restaurant "Schalom" in Chemnitz im Jahr 2018 wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Rückblick auf den Landgerichtsprozess
Im Berufungsprozess zum antisemitischen Angriff auf das jüdische Restaurant "Schalom" in Chemnitz im August 2018, hatte das Landgericht Chemnitz ein neues, milderes Urteil gegen Kevin A. aus Niedersachsen gesprochen. Anders als das Amtsgericht zuvor sah das Landgericht Chemnitz keinen Fall von schwerem Landfriedensbruch und verurteilte den Angeklagten statt zu zwölf Monaten Freiheitsstrafe zu zehn Monaten auf Bewährung. Zudem muss er 1.500 Euro an den internationalen Friedensdienst "Aktion Sühnezeichen" zahlen. Zur Begründung hieß es, dass eine andere Strafe verrechnet worden sei. Zudem seien der geworfene Stein und der von Kevin A. angerichtete Schaden zu klein, um als schwerer Landfriedensbruch gewertet zu werden.
Mit der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Chemnitz wollte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eigentlich eine Gefängnisstrafe für Kevin A. erreichen, wie schon im vorherigen Prozess am Amtsgericht. Nun also die Revision. Ob die Generalstaastanwaltschaft weitere Rechtsmittel verfolgen wird, will sie von der schriftlichen Urteilsbegründung abhängig machen, hieß es am Freitag.
DNA-Spur führte zum Angeklagten
Eine DNA-Spur auf einem der Steine, mit denen auf das Restaurant und den Eigentümer geworfen worden war, führte zum Täter. Der 30 Jahre alte vrbestrafte Mann der Region Stade in Niedersachsen war der einzige einer mindestens zehnköpfigen Gruppe, der gefasst wurde. Die anderen mutmaßlich Beteiligten des Angriffs konnten bisher nicht ermittelt werden. Der Beschuldigte äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.
MDR (tfr,kk)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten aus dem Regionalstudio Chemnitz | 20. Juli 2022 | 16:30 Uhr