Gedenkstein
Der "Stein des Anstoßes" steht auf einem Privatgrundstück bei Zinnwald direkt neben einem öffentlichen Wanderweg. Bildrechte: Egbert Kamprath

Polizei Dresden "Corona-Denkmal" in Zinnwald muss bis Montag verhüllt werden

05. Mai 2023, 15:31 Uhr

Die rechtsextremen "Freien Sachsen" haben in Zinnwald einen Gedenkstein gegen die Coronamaßnahmen aufgestellt. Das sorgt für Empörung. Jetzt soll der Stein verhüllt werden, weil er möglicherweise gegen Gesetze verstößt. Die Polizei in Dresden hat eine neue Frist gesetzt und den Widerspruch zurückgewiesen.

Die Polizeidirektion Dresden hat den "Freien Sachsen" ein neues Ultimatum gestellt: Bis zum kommenden Montag (8.5.2023) muss ein in Zinnwald aufgestellter Gedenkstein für die angeblichen Opfer der Corona-Maßnahmen von einem Privatgrundstück entfernt oder die Inschrift verhüllt werden. Sollte das nicht geschehen, werde es die Polizei tun, teilte die Behörde MDR SACHSEN mit. Sie hatte zuvor einen Widerspruch der "Freien Sachsen" gegen die entsprechende Polizeiverfügung zurückgewiesen. Die Kleinstpartei hatte den Stein dort vergangenen Freitag aufgestellt.

Das Verwaltungsgericht Dresden hatte zuvor einen Eilantrag der "Freien Sachsen" gegen eine Polizeiverfügung abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass die Freien Sachsen schon bei der Polizei Widerspruch gegen die Beseitigung des Denkmals eingelegt haben. Das habe bereits aufschiebende Wirkung und der Eilantrag bei Gericht sei damit überflüssig. Der Stein trägt die Aufschrift "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes".

Polizei: Anfangsverdacht einer Straftat

Der Stein hatte einem Bericht der "Freien Presse" zufolge für Empörung bei Bürgern gesorgt. Die Polizei in Dresden verfügte daraufhin, dass der Gedenkstein bis Freitag 10 Uhr entfernt werden muss. Dass der Stein auf einem Privatgrundstück stehe, spiele dabei keine Rolle, weil die Inschrift öffentlich einsehbar sei. Begründet wurde die Räumungsverfügung dem Bericht zufolge mit einer möglichen Straftat. Es bestehe der Anfangsverdacht für die böswillige Verächtlichmachung der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder bzw. der Beleidigung, übler Nachrede oder Verleumdung von Personen des politischen Lebens.

Die "Freien Sachsen" hatten gegen die Räumungsverfügung Widerspruch auch beim Verwaltungsgericht eingelegt. Sie können gegen den Beschluss des Gerichts binnen zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.

Anmerk. der Redaktion: In einer ersten Version des Textes stand, dass der Gedenkstein entfernt werden müsse. Darüber hat das Gericht aber zunächst nicht entschieden.

MDR (kbe/Studio Dresden)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | SACHSENSPIEGEL | 05. Mai 2023 | 19:00 Uhr

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