OLG-Urteil 39 Monate Gefängnis für illegale Rüstungsexporte nach Russland

15. Juli 2022, 18:48 Uhr

Mutmaßliche Tarnfirmen, als Händler getarnte russische Geheimagenten, Geräte, die für Waffen verwendet werden können: Die Vorwürfe gegen einen Geschäftsmann aus der Nähe von Leipzig wogen schwer. Seit Mai befasste sich das Oberlandesgericht wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz. Am Freitag fiel nun das Urteil.

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat einen 57 Jahre alten Unternehmer aus Sachsen wegen der illegalen Ausfuhr von Rüstungsgütern für russische Chemie- und Atomwaffenprogramme verurteilt. Das Strafmaß beträgt drei Jahre und drei Monate Gefängnis. Das OLG sah es als erwiesen an, dass der Geschäftsmann durch den wiederholten Verkauf militärisch nutzbarer Waren an ein von einem russischen Geheimdienst betriebenes Tarnfirmennetz gegen das deutsche Außenwirtschaftsgesetz verstoßen hatte, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Motiv für illegale Exporte: Geld verdienen

Durch das Urteil wurde auch der Gewinn der Firma des Angeklagten aus den illegalen Export eingezogen. Laut Gericht sind das rund 985.600 Euro, die an den Bund gehen. Der Firmengeschäftsführer aus der Nähe von Leipzig soll aus rein finanziellen Motiven gehandelt und keine darüber hinausgehenden Interessen an einer Zusammenarbeit mit dem russischen Geheimdienst gehabt haben.

Der Mann hatte bei einem Deal mit dem Gericht, einer sogenannten Verständigung, sieben von einst zwölf angeklagten Taten zugegeben. Dafür wurde er verurteilt. Das Verfahren wegen der übrigen fünf Taten wurde eingestellt. Dadurch fielen einige anfangs auch mitangeklagte Vorwürfe wie der eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz weg und die Haftstrafe geringer aus.

So begründet der Senat das Urteil gegen den Geschäftsmann Bei der Strafe hat der Senat zugunsten des Angeklagten die U-Haft berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft ist, den Umstand, dass durch seine seit langem bestehenden Geschäftsverbindungen "eine gewisse Abhängigkeit bestand und dass seine Firma insolvent ist".

Strafmildernd berücksichtigte der Senat auch das Geständnis, wies aber ausdrücklich darauf hin, dass die Erklärungen des Angeklagten äußerst dürr gewesen seien.

Strafschärfend wirkten sich der lange Tatzeitraum aus und die erhebliche Anzahl der Taten. Außerdem auch der Umstand, dass Verstöße gegen die Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes ein hohes Schadenspotential haben. Dem Angeklagten sei nach Überzeugung des Senats entgegen seiner Einlassungen bewusst gewesen, dass die Geschäfte nicht genehmigt worden wären und er deshalb durch gezielte Angabe unverfänglicher Empfänger versucht habe, den wahren Empfänger zu verschleiern.

Quelle: OLG Dresden (AZ.: 4 St 1/22)

Jahrelang mit russischen Tarnempfängern gehandelt

Laut Bundesanwaltschaft hatte der Mann über sein Unternehmen zwischen 2017 und 2020 etwa Elektronik und Werkzeugmaschinen an russische Spezialfirmen verkauft, die für militärische Programme zur Herstellung von Raketentechnik und Massenvernichtungswaffen tätig sind. Bei den Zulieferungen handelte es sich um Güter, die für zivile und militärische Zwecke in Frage kommen und mit Sanktionen belegt sind. Sie dürfen nur nach Genehmigungen durch die Behörden geliefert werden. Solche Genehmigungen hatte der Mann aber nicht. Stattdessen gab er beim Export wahrheitswidrig unverfängliche Tarnempfänger an, so die Anklage des Bundesanwalts.

Im Geständnis sagte der 57-Jährige im Juni, gewusst zu haben, welche Institutionen in Jekaterinburg in Russland jeweils als Endabnehmer für die Geräte bestimmt waren. Diese Firmen und Institute sollen unter anderem an der Entwicklung atomarer, biologischer und chemischer Waffen beteiligt sein, hieß es aus Geheimdienstkreisen.

MDR (kk)/AFP

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