Direkte Demokratie Bürgerentscheid in Erfurt: Keine neue Tanzlinde für Büßleben
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20. März 2023, 14:55 Uhr
Auf dem neuen Dorfplatz in Erfurt-Büßleben wird keine Tanzlinde gepflanzt. Das ist das Ergebnis eines Bürgerentscheids vom Sonntag. Wie Ortsteilbürgermeisterin Kathrin Hörr mitteilte, haben sich 75 Prozent der Wähler gegen eine Tanzlinde und damit gegen eine Änderung der bestehenden Baupläne entschieden. Damit bleibt auf dem Platz nun mehr Freiraum, um dort künftig auch ein Festzelt aufstellen zu können.
Vier Jahre war an dem Umbau des Platzes für rund 1,7 Millionen Euro geplant worden. Bis Ende 2024 sollen die Bauarbeiten dauern. Weil mit dem Bau des Abwasserkanals alles umgegraben wird, bekommt auch gleich der Dorfplatz ein neues Gesicht.
Erster Bürgerentscheid in Erfurt
Den Bürgerentscheid hatte die Tanzlindeninitiative angestrebt. Initiator Michael Grolm sprach von einer klaren Entscheidung, die zu akzeptieren sei. Es sei zwar schade, dass die Tanzlindeninitiative nicht die Mehrheit geholt habe, aber das sei direkte Demokratie. Schön, dass das Dorf entscheiden durfte, sagte Grolm MDR THÜRINGEN.
Die Wahlbeteiligung betrug 61 Prozent. Wahlberechtigt waren 1.016 Einwohner. Es war der erste Bürgerentscheid der Landeshauptstadt.
Zum Aufklappen: Unterschied zwischen Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- Für Bürgerbegehren müssen sieben Prozent der Stimmberechtigten einer Gemeinde in vier Monaten unterschreiben. Unterstützen genügend Personen das Bürgerbegehren und übernimmt der Gemeinderat den Antrag nicht, kommt es zum Bürgerentscheid.
- Erfolgreich ist der Entscheid, wenn die Mehrheit der Abstimmenden mit "Ja" stimmt. Gleichzeitig müssen abhängig von der Größe der Gemeinde zwischen zehn und 20 Prozent aller Stimmberechtigten mit "Ja" stimmen.
- Der Gemeinderat kann beim Bürgerentscheid zu einer Alternative abstimmen lassen.
- Die Unterschrift unter ein Bürgerbegehren ist nicht zwingend eine Zustimmung. Sie sagt nur: Ich möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger über eine Angelegenheit selbst entscheiden können. Diese Entscheidung entspricht einem Gemeinderatsbeschluss und ist wie ein solcher umzusetzen.
- Bürgerbegehren oder Einwohnerantrag? Ein Bürgerbegehren kann über eine Bürgerentscheid zu einer Entscheidung wie im Gemeinderat führen. Mit einem Einwohnerantrag muss sich, sofern diesen ein Prozent der Bürger unterstützen, der Gemeinderat befassen. Damit entscheidet hier der Gemeinderat und nicht die Bürger direkt. Quelle und weitere Infos: thueringen.mehr-demokratie.de/buergerbegehren
MDR (cfr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 20. März 2023 | 11:00 Uhr