"Erschießen" Nach Online-Angriff auf Virologe Drosten: Erfurter von Gericht verwarnt

08. August 2022, 12:32 Uhr

Weil er bei Facebook dazu aufgerufen hatte, den Corona-Experten Christian Drosten zu erschießen, ist ein Mann aus Erfurt verwarnt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte zur Abschreckung eine höhere Strafe gefordert.

Es sei gleich in zweifacher Hinsicht ein außergewöhnliches Verfahren, sagte der Vorsitzende Richter gleich zu Beginn der Berufungsverhandlung am Erfurter Landgericht. Der wirklich erfahrene Richter meint damit ausschließlich die Paragrafen, um die es in diesem speziellen Fall geht. Denn das, was dem 63-Jährigen auf der Anklagebank vorgeworfen wird, ist leider inzwischen Alltag in Deutschland.

Der Mann hatte im Januar 2021 in einer Facebook-Gruppe dazu aufgerufen, den Virologen Christian Drosten zu erschießen. Dem Strafgesetzbuch zufolge ist das ein öffentlicher Aufruf zu einer Straftat. Das ist der erste eher selten verhandelte Paragraf dieses Verfahrens. Und der zweite betrifft die Bestrafung. Denn das Amtsgericht, vor dem sich der Angeklagte im März dieses Jahres verantworten musste, hat ihn zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Auch das kommt nur sehr, sehr selten vor.

Der Staatsanwaltschaft gefiel dieses Urteil überhaupt nicht. Sie legte Berufung ein. Aus generalpräventiven Gründen, hieß es in der Berufungsbegründung. Also zur Abschreckung für Leute, die im Internet ihrem Hass freien Lauf lassen. Deshalb musste der 63-Jährige noch einmal vor Gericht erscheinen, diesmal vor der Berufungskammer des Erfurter Landgerichts.

Hate Speech gegen Drosten von vielen Seiten

In der Facebook-Gruppe ging es um die Aussage Drostens, dass im Sommer 100.000 Infektionen täglich zu erwarten seien. Zu den Kommentatoren gehörte auch der Angeklagte. Sein Post bestand aus einem Wort: "erschießen".

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt führt wegen der Internetbedrohung des Virologen ein großes Ermittlungsverfahren gegen mehrere Beschuldigte. Einer davon ist der 63-Jährige aus Erfurt. Bei ihm war es einfach, er postete unter seinem Klarnamen. Und auch nur dieses einzige Wort.

Gericht sieht strafmildernde Umstände

Natürlich sei das ein starkes Wort, sagte der Vorsitzende. Aber der Mann sei reuig, einsichtig, geständig und nicht vorbestraft. Wahrscheinlich sei er noch nie bei Rot über die Ampel gegangen, sagte der Richter. Der Angeklagte nickte. Strafmildernd müsse auch berücksichtigt werden, dass der Mann nach dem Post an Covid erkrankte und auch Symptome zeigte. Wieder nickte der Angeklagte. Und außerdem, sagte der Richter, sei das alles schon ziemlich lange her.

Er wolle nicht moralisieren, hielt der Richter fest. Aber diese Erwägungen kollidierten in diesem speziellen Fall mit der individuellen Schuld des Angeklagten. Es sei ohne Frage ein aggressiver Chat gewesen und der Angeklagte habe die Grenze zur erlaubten und gewünschten politischen Meinungsäußerung sehr deutlich überschritten. Aber eben nur dieses eine Mal, mit nur einem einzigen Wort. Und der Schicksalsschlag der eigene Erkrankung müsse auch berücksichtigt werden.

Die Staatsanwältin tat sich schwer, die Berufung letztlich zurückzunehmen. Es sei nicht ihr Verfahren, sondern das eines Kollegen, und dem seien die generalpräventiven Erwägungen sehr wichtig. Mit der Rücknahme wird die Verwarnung des Amtsgerichts mit der Bewährungsgeldstrafe rechtskräftig. Stellt der Angeklagte in den nächsten zwei Jahren noch einmal irgendetwas an, muss er die Strafe auch zahlen. Das wären dann 1.000 Euro.

Mehr zum Fall hören Sie in der neuen Ausgabe unseres Podcasts "Angeklagt!".

Mehr zu Hate Speech

Digital leben, Digitalpodcast Logo 46 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

MDR (dst)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 08. August 2022 | 08:30 Uhr

Mehr aus der Region Erfurt - Arnstadt

Mehr aus Thüringen

Marcel Wedow im Fußball-Museum Bad Tabarz 2 min
Bildrechte: Mitteldeutscher Rundfunk