Kommunalwahl Briefwahlunterlagen für Landratswahl im Saale-Orla-Kreis können angefordert werden
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03. Januar 2024, 14:34 Uhr
Am 14. Januar wird im Saale-Orla-Kreis ein neuer Landrat gewählt. Briefwahlunterlagen können nun online oder postalisch angefordert werden. Zudem ist die Vorab-Wahl in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen möglich.
Die Briefwahlunterlagen zur Landratswahl im Saale-Orla-Kreis können nun online angefordert werden. Das Landesamt für Statistik hat das Formular auf seiner Internetseite veröffentlicht - jeweils für jede Gemeinde separat. Die Briefwahlunterlagen können auch, wie bisher üblich, per Post angefordert werden. Auf dem Antrag kann angekreuzt werden, ob auch für eine eventuelle Stichwahl Briefwahlunterlagen gewünscht werden.
Neben der Briefwahl ist auch eine persönliche Wahl möglich, wenn Bürgerinnen und Bürger am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen können. Sie können ihr Kreuz in ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung machen.
Vier Kandidaten wollen Landrat werden
Landrat Thomas Fügmann (CDU) darf aus Altersgründen nicht zur Wiederwahl antreten. Um seine Nachfolge bewerben sich drei Kandidaten und eine Kandidatin. Neben den hiesigen Landtagsabgeordneten, Christian Herrgott (CDU), Ralf Kalich (Die Linke) und Uwe Thrum (AfD) wurde durch die SPD die Parteilose Regina Butz ins Rennen geschickt.
Wahlberechtigt sind Deutsche sowie alle weiteren Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die am 14. Januar mindestens 16 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Saale-Orla-Kreis haben.
MDR (ost,uwk)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 03. Januar 2024 | 15:30 Uhr
MDR-Team vor 18 Wochen
Hallo kleinerfrontkaempfer,
die Thüringer Landeswahlordnung sagt eindeutig Ja:
"§ 50 Öffentlichkeit:
Während der Wahlhandlung sowie der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses hat jedermann zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne
Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist."
https://wahlen.thueringen.de/landtagswahlen/gesetze/Landeswahlordnung.pdf
Dito Kommunalwahlordnung §32
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-KomWOTH2009pP32/part/S
Paul Johannes vor 18 Wochen
Ja genau zwischen Briefwahl und Urnenwahl sind meistens erhebliche Unterschiede zu erkennen...........................
Mich würde da z.B. mal interessieren, wie zum Beispiel Wahlen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen ablaufen? Wie wählen Pflegebedürftige oder Menschen in anderen Heimen und Unterbringungen ?
Das wäre mal sehr interessant zu erfahren wie dort in Heimen und Unterbringungseinrichtungen Wahlen abgehalten werden...........
Laut Erhebungen sind mittlerweile fast 200 000 Menschen allein in Thüringen pflegebedürftig.Das entspricht einem Bevölkerungsanteil (Gesamtbevölkerung) von fast 10 %. Beim Anteil der Wahlberechtigten liegt der Prozentsatz noch höher !
Eddi58 vor 18 Wochen
@Hobby-Viruloge007
Briefwähler wissen in aller Regel sehr genau, wen sie wählen wollen und wen explizit n i c h t.
Wann immer ich kann bin ich Wahlhelfer (seit der Letzten Volkskammerwahl).
Wenn ich sehe, wie junge, gesunde Menschen eine Viertelstunde mit dem Stimmzettel z.B. zur Bundestagswahl beschäftigt sind, stellen sich mir Fragen….🤷♂️