Ein Mann steht vor einem Gerichtsgebäude und schaut in die Kamera.
Bei einer Abstimmung des AfD-Kreisverbandes im Oktober wurde Karlheinz Frosch auf Listenplatz eins für die Kreistagswahl gewählt. Bildrechte: MDR/Alexander Reißland

Saalfeld-Rudolstadt Partei-interner AfD-Streit um Liste für Kommunalwahl landet vor Gericht

02. März 2024, 08:00 Uhr

Der partei-interne Streit der AfD um die Kandidatenliste für die Wahl des Kreistages in Saalfeld-Rudolstadt geht vor dem Landgericht in die nächste Runde. Die Konfliktparteien werfen sich undemokratisches Verhalten vor.

Der Streit um die AfD-Kandidaten für die Kreistagswahl im Kreis Saalfeld-Rudolstadt geht weiter. In einer Verhandlung am Landgericht Gera warfen sich am Donnerstag die beiden Streitparteien gegenseitig vor, demokratische Gepflogenheiten zu missachten. In dem Verfahren stehen sich der AfD-Kreisverband Süd-Ost und der AfD-Landtagsabgeordnete Karlheinz Frosch gegenüber.

In dem Streit geht es um die Liste der AfD-Kandidaten für die Kreistagswahl Ende Mai im Kreis Saalfeld-Rudolstadt. Die Liste wurde bereits im vergangenen Oktober vom Kreisverband gewählt, mit dem Thüringer Landtagsabgeordneten Karlheinz Frosch auf Platz eins.

Dagegen regte sich im AfD-Kreisverband Widerstand. Begründung: Die 15 Kandidaten auf der Liste seien zu wenig. Es habe einen regelrechten Shitstorm der Mitglieder gegeben, sagte AfD-Kreisverbandsvorsitzende Brunhilde Nauer MDR THÜRINGEN. Die Mitglieder wollten die Wahl wiederholen.

Konservativ ja, aber es müsse mit Augenmaß geschehen. Das gefällt natürlich nicht jedem.

Karlheinz Frosch Thüringer Landtagsabgeordneter der AfD

AfD-Sprecher: Ändern der Wahlliste rechtlich möglich

Torben Braga, Sprecher des Thüringer AfD-Landesverbandes, verwies darauf, dass eine neue Liste auch rein rechtlich möglich sei. Das Thüringer Kommunalwahlgesetz sehe vor, dass bereits eingereichte Wahlvorschläge zurückgezogen werden könnten, sogar ohne Angaben von Gründen, sagte Braga MDR THÜRINGEN.

Wenn die Wahlvorschläge wie hier noch gar nicht beim Landeswahlleiter eingereicht worden seien, dann gelte erst recht, dass eine Partei eine Wahl wiederholen könne, wenn ihrer Ansicht nach die Liste nicht ausreichend sei.

Der AfD-Kreisverband wollte Anfang Februar eine neue Liste wählen. Dagegen erhob aber Karlheinz Frosch Klage. Er verwies vor Gericht darauf, dass die Wahlversammlung im Oktober geordnet, demokratisch und korrekt abgelaufen sei. Es habe auch innerhalb der vorgegebenen Frist keine Einsprüche gegeben. Frosch glaubt vielmehr, dass er seinen Spitzenplatz auf der Liste verlieren soll, weil er mit seiner gemäßigten Politik innerhalb der AfD nicht gern gesehen sei.

Er sei klar konservativ, aber er suche auch den Konsens mit anderen, sagte Frosch MDR THÜRINGEN. Das Leben bestehe aus Kompromissen, das bringe er auch in seine Parteiarbeit ein. Konservativ ja, aber es müsse mit Augenmaß geschehen. "Das gefällt natürlich nicht jedem", sagte Frosch.

Rechtsanwalt: Höckes Verhalten erinnert an Merkel-Aussage zur Kemmerich-Wahl

Der Rechtsanwalt von Frosch, Christian Sitter, erinnerte zudem an den Februar 2020. Damals sei FDP-Kandidat Thomas Kemmerich mit den Stimmen der AfD zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt worden. Bundeskanzlerin Angela Merkel habe danach gefordert, das müsse rückgängig gemacht werden.

Höcke habe das damals scharf kritisiert. Im Prinzip mache Höcke jetzt aber im AfD-Kreisverband Süd-Ost genau das gleiche, sagte Sitter MDR THÜRINGEN. Er wolle die Wahl vom Oktober rückgängig machen.

Das Gericht Gera sammelte während der Verhandlung alle Argumente. Es hatte bereits Ende Januar im Eilverfahren auf Antrag von Frosch entschieden, dass die Anfang Februar geplante Neuwahl der Kandidatenliste nicht stattfinden darf. Das Landgericht will das endgültige Urteil am 7. März verkünden.

MDR (ws/ost)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 29. Februar 2024 | 19:00 Uhr

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