Bundespatentgericht München Patentstreit um Sturmgewehr: Haenel aus Suhl erringt Teilsieg

30. September 2022, 18:46 Uhr

Der Suhler Waffenhersteller Haenel hat im Streit mit seinem Konkurrenten Heckler & Koch um eine Patentverletzung einen Teilsieg errungen. In München hat das Bundespatentgericht ein Patent von Heckler & Koch für nichtig erklärt. Das Unternehmen hatte zuvor im Vergabeverfahren für neue Sturmgewehre für die Bundeswehr den Vorzug erhalten. Auswirkungen auf dieses Verfahren hat das Urteil zunächst nicht.

Im Streit zwischen dem Suhler Waffenhersteller Haenel und seinem Konkurrenten Heckler & Koch um eine Patentverletzung hat das Thüringer Unternehmen vor Gericht einen Teilsieg errungen. Das Bundespatentgericht in München erklärte am Freitag ein Patent von Heckler & Koch in großen Teilen für nichtig.

Das Patent beschreibt eine Konstruktion an einer Waffe, die das Ableiten von Gas und Flüssigkeit ermöglicht. Allerdings hat das Patent in einigen Teilen weiterhin Bestand. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Den Prozessbeteiligten steht nach Angaben des Münchner Gerichts noch der Schritt zum Bundesgerichtshof (BGH) offen.

Haenels Argument: Das Patent sei Stand der Technik

Haenel hatte in seiner Klage beantragt, das Patent vollständig für nichtig zu erklären. Es habe keinen Neuigkeitswert, sondern entspreche nur dem allgemeinen Stand der Technik, so die Begründung. Heckler & Koch hatte hingegen betont, das Patent sei weiterhin voll gültig.

Patentrechtsverletzung Grund für Ausschluss

Wegen der Verletzung dieses Patents war Haenel im Sommer dieses Jahres vom Oberlandesgericht Düsseldorf endgültig vom Vergabeverfahren für neue Sturmgewehre der Bundeswehr ausgeschlossen worden. Haenel macht allerdings geltend, dass Konkurrent Heckler & Koch bislang lediglich die halbautomatische Version seiner Waffe – das CR223 – wegen einer Patentverletzung angegriffen hatte. Die bei der Bundeswehr eingereichte Waffe MK556 sei davon bislang nicht betroffen.

Keine Auswirkung auf Vergabeverfahren

Auf das Vergabeverfahren für neue Sturmgewehre der Bundeswehr hat das Münchner Urteil zunächst keine Auswirkungen. Derzeit laufen die Vertragsverhandlungen zwischen der Bundeswehr und Heckler & Koch. Die Verträge werden anschließend dem Bundestag vorgelegt. Das Parlament muss Beschaffungen zustimmen, wenn deren finanzieller Umfang von 25 Millionen Euro überschreitet. Die 120.000 neuen Sturmgewehre werden einen dreistelligen Millionenbetrag kosten.

MDR (dst)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 30. September 2022 | 18:00 Uhr

6 Kommentare

martin am 02.10.2022

Nun ja, dass ein Technologietransfer durch ein vertragliches Verbot tatsächlich verhindert werden kann, würde ich als fragwürdig bezeichnen.

Allerdings spielt der hier ja wohl kaum eine Rolle, weil die Waffen ja bereits (fast) fertig entwickelt sind.

Arbeitsplätze in D wollen beide Anbieter schaffen / sichern.

Bleibt die Frage, wohin geht der Gewinn. Aber H&K ist ja nicht mehr Mauser. Welcher Investor / welcher Fond gerade über H&K bestimmt? Keine Ahnung. Habe bei den diversen Verkäufen den Überblick verloren - auch weil mir andere Themen wichtiger sind.

Ein massiver Prestigeverlust wäre es für H&K aber auf jeden Fall gewesen, wenn sie den Auftrag nicht bekommen hätten.

Harka2 am 01.10.2022

@Jedimeister Joda
Spielt es irgendeine Rolle, in wessen Besitz die Holding ist? Nein. Man kann Technologietransfer durch simple Verträge verhindern, nur, die Araber sind die gleichen Leute, denen die USA modernste Kampfjets und Deutschland modernste Panzer liefert. Da ist das bissl Waffentechnologie für ein schnödes Sturmgewehr doch eher zu vernachlässigen, erst Recht, wenn dessen Technologie auf bereits bekannter US-Technologie basiert.

Harka2 am 01.10.2022

Sorry, aber das Patent von H&K beschreibt, wie man Wasser durch Löcher ableiten kann. Dieses Patent gebührt aber schon den Neandertalern! Dafür ein Patent auszustellen ist so sinnvoll wie ein Patent auf das Knopfloch.

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