Text auf einer Tafel
Sprechen Sie Französisch? Wegen Lehrermangels fällt der erweiterte Französischunterricht am Perthes-Gymnasium aus. Bildrechte: imago/Panthermedia

Urteil Kein Fachunterricht auf Französisch: Eltern in Friedrichroda scheitern vor Gericht

29. Oktober 2022, 03:44 Uhr

Das Perthes-Gymnasium in Friedrichroda bietet vertieften Französischunterricht an. Schülerinnen und Schüler werden zusätzlich zum regulären Fremdspracheunterricht auch in anderen Fächern wie Geschichte oder Sozialkunde zweisprachig unterrichtet. Wegen Lehrermangels fiel dieser bilinguale Unterricht in diesem Schuljahr bisher aus. Eltern zogen jetzt mit einem Eilantrag vor das Verwaltungsgericht - und scheiterten.

Schüler in Fremdsprache-Spezialklassen haben keinen Anspruch auf Fachunterricht in der Zweitsprache. Das hat das Verwaltungsgericht Weimar entschieden. Die Eltern von Gymnasiasten in Friedrichroda hatten wegen Unterrichtsausfalls einen Eilantrag gestellt.

Am französischsprachigen Zweig des Perthes-Gymnasiums fand seit Schuljahresbeginn kein vertiefter Französischunterricht mehr statt, weil die Fachlehrer fehlen. Eltern von betroffenen Achtklässlern hatten daraufhin ein Eilverfahren gegen das Thüringer Bildungsministerium und das Schulamt Westthüringen angestrengt. Außerdem hatten sie gefordert, dass die Fächer Chemie, Geografie und Physik wieder vollständig unterrichtet werden.

Weimar Verwaltungsgericht Thüringer Oberverwaltungsgericht Verfassungsgerichtshof
Das Verwaltungsgericht in Weimar entschied: kein Anspruch auf Fachunterricht in der Zweitsprache. Bildrechte: MDR/Sebastian Großert

Gericht: Grundrecht auf Bildung nicht verletzt

Wie das Verwaltungsgericht unter anderem argumentierte, zielt das Grundrecht auf schulische Bildung auf unverzichtbare Mindeststandards ab. Das betreffe aber zum Beispiel nicht den zweisprachigen Unterricht wie in Friedrichroda, bei dem es sich um ein erweitertes Sprachangebot neben dem regulären Französischunterricht handele.

Daher und weil die Kürzung des Unterrichts in anderen Fächern wie Chemie, Physik und Geografie wegen fehlender und erkrankter Lehrer und nicht willkürlich ausfalle, sei das Grundrecht auf Bildung nicht verletzt, so das Gericht.

Eltern wollten Zeichen setzen

Die Eltern der Achtklässler hatten befürchtet, wenn der Unterricht weiterhin ausfalle, sei für die Kinder der zweisprachige Abschluss nicht mehr zu schaffen. Dies hätten die Antragsteller nach Ansicht des Gerichts jedoch nicht glaubhaft gemacht. Ein bestimmter Umfang an bilingualem Unterricht in Klasse acht sei "nicht notwendige Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikats".

Die Eltern hatten erklärt, dass sie mit der Klage ein Zeichen setzen wollten, zumal nicht nur das Perthes-Gymnasium in Friedrichroda von Stundenausfall wegen Lehrermangel betroffen sei.

MDR (sar)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 29. Oktober 2022 | 08:30 Uhr

23 Kommentare

martin am 30.10.2022

@astrodon: Mit Blick auf die Verantwortung der Schule gebe ich Ihnen Recht - da bin ich wohl über das Ziel hinaus geschossen, weil ich den Ärgern der betroffenen Schüler und Eltern gut nachvollziehen kann. Ich wollte der Schulleitung aber auch schon in meinem Ausgangsbeitrag kein "laissez faire" unterstellen.

Bezüglich Schulamt und Ministerium bleibe ich jedoch bei meiner deutlichen Kritik: Diese Institutionen sehe ich weiterhin sehr wohl in der Umsetzungsverantwortung gegenüber denen, die von dem Angebot Gebrauch gemacht haben. Möglicherweise nicht in einer rechtlichen. Sehr wohl aber in einer moralischen.

Moralische Verantwortung bei Thüringer Schulämtern? Hm, da könnte man mir etwas wie "schwarzer Schimmel" (Pferd) vorgehalten werden. Aber ich schreibe über meine Meinung zum "Soll" und nicht über den Ist-Zustand.

astrodon am 30.10.2022

@martin: Die Schule bietet das an, es ist ein fakultativ. Sie wird sicher das in ihren Möglichkeiten liegende auch unternehmen, dieses Angebot aufrech zu erhalten. Der Schule jedoch eine "Verantwortlichkeit" zuzusprechen schießt über das Ziel hinaus. Soweit reichen die Kompetenzen nicht. Schulamt bzw. Ministerium prüfen und genehmigen zwar das Angebot - sorgen müssen sie aber nur für den gesetzlich verankerten Umfang.

astrodon am 30.10.2022

@martin: Ich werde das am Dienstag mal genau erfragen, tippe aber auf ca. 7 Jahre. Habe auch schon von längeren Zeiten gehört, weil keine Referadariatsplätze verfügbar waren.

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