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Energiepauschale, höheres Kindergeld, Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger: Wegen der hohen Energiepreise warten viele Menschen dringend auf Unterstützung. Bildrechte: PantherMedia / Andriy Popov

Hohe Energiekosten Wie kommt die Entlastung bei mir an?

13. September 2022, 11:02 Uhr

Strom, Gas, Fernwärme: Energie wird aktuell immer teurer. Zu den bisherigen Unterstützungsangeboten des Staates – wie Wohngeld oder pauschalen Zuschüssen – kommen zusätzliche Hilfen. Wer darauf Anspruch hat, wie hoch sie ausfallen und was man dafür tun muss, erklärt Finanzexperte Hermann-Josef Tenhagen.

Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip
Hermann-Josef Tenhagen von Finanztip Bildrechte: Finanztip

Wir alle wissen: In diesem Herbst werden die Energierechnungen drastisch steigen, oft um das Zwei- bis Dreifache. Daher müssen wir jeweils einen Ausweg finden.

Es geht einerseits um Ihren Weg zum preiswertesten Strom- oder Gasvertrag, den Sie aktuell bekommen können. Und es geht natürlich andererseits um die Frage, wie Sie staatliche Hilfen bekommen können. 30 Milliarden Euro Hilfen waren schon im Sommer vereinbart, jetzt kommen insgesamt 65 Milliarden Euro dazu, fast 800 Euro pro Nase. Aber wann und wie kommt das Geld bei Ihnen an?

300 Euro Energiegeld im Herbst

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen schon im September 300 Euro mehr brutto mit ihrem Gehalt direkt vom Arbeitgeber bekommen, das sogenannte Energiegeld. Das gilt auch für Teilzeitkräfte, sofern sie in die Sozialversicherung einzahlen. Selbstständige können sich das Geld vom Finanzamt holen, indem Sie 300 Euro weniger als Steuern vorauszahlen. Wie viel rauskommt, wird später beim Steuerbescheid ermittelt.

Im Dezember sollen nun auch alle Rentnerinnen und Pensionäre 300 Euro brutto zusätzlich erhalten. Weil die meisten Rentner keine Steuern zahlen, kommt das Geld bei ihnen auch netto in dieser Höhe an. Das heißt: 600 Euro zusätzlich für ein Rentnerpaar.

Weil Beamte vor dem Beamtenstatus häufig auch in die Rentenkasse eingezahlt haben, könnte es passieren, dass sie jeweils zwei Zahlungen erhalten. Das will die Regierung bis Dezember mit einem Abgleich der Daten verhindern. Hingegen werden Rentnerinnen und Pensionäre, die noch einem Job nachgehen und dort schon Energiegeld erhalten haben, vermutlich zweimal profitieren. Derzeit hat die Regierung keine Idee, wie sie einen Abgleich machen könnte, um Doppelzahlungen im September und Dezember zu verhindern.

Studierende sollen im Winter auch erstmals eine Zahlung von 200 Euro bekommen. Auch hier wird es wahrscheinlich Doppelzahlungen geben, wenn die Studenten schon einmal im September Energiegeld als Jobber bekommen haben oder beim BaFög eine Erhöhung der Heizkostenpauschale.

Mehr Kindergeld und höhere Kinderzulage

Mehrere Änderungen greifen erst ab 2023, so die beschlossenen Steuererleichterungen, die deutliche Erhöhung des Kindergeldes um 18 Euro pro Monat für die ersten drei Kinder, die Erhöhung der Kinderzulage für ärmere Haushalte und die Einführung des neuen Bürgergelds von rund 500 Euro statt knapp 450 Euro Hartz IV. Auch das neue Wohngeld, von dem künftig bis zu zwei Millionen Haushalte profitieren können, kommt erst 2023.

Heizungszuschuss für Wohngeldempfänger

Schon jetzt aber kommt für alle Wohngeldempfänger, die schon anerkannt sind, ein kräftiger Zuschlag für die Heizungsrechnung: 415 Euro für den Single oder verwitwete Alleinstehende, 540 Euro für ein Paar und sogar 740 Euro für eine vierköpfige Familie.

Wenn Sie noch keinen Wohngeldantrag gestellt haben, aber berechtigt dazu sind, sollen Sie sich unbedingt darum kümmern. Das gilt auch für Menschen mit Wohneigentum und wenig Geld. Bei denen heißt das Wohngeld dann Lastenzuschuss.

Für die Kommunen wird die Wohngeldabwicklung in den kommenden Monaten zu einer echten Herausforderung, das steht sogar im Entlastungspaket schon drin. Bei den Soforthilfen zu Corona-Zeiten haben viele Ämter und Förderbanken im Herbst 2020 Überstunden und Wochenendarbeit eingesetzt. Bislang ist nichts bekannt darüber, dass wie in der Corona-Krise Bundeswehrsoldaten zur Unterstützung angefordert worden wären.

Auch der Mindestlohn steigt

Ab Oktober steigt der Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde. Gleichzeitig steigen auch die Grenzwerte, bis zu denen Arbeitnehmer gar keine Sozialabgaben bezahlen oder in einem sogenannten Midi-Job deutlich weniger Sozialabgaben zahlen müssen. Für den Minijob steigt der Grenzwert auf 520 Euro, für den Midi-Job ab Oktober auf 1.600 Euro und ab Januar dann auch auf 2.000 Euro.

Für einen Monat Hartz IV beantragen

Wenn Sie in der Post jetzt die Aufforderung für eine heftige Nachzahlung für Heizung und Nebenkosten finden, Sie aber normalerweise keine Hilfen vom Staat bekommen, können Sie in dem einen Monat tatsächlich auch einmal Hartz IV beantragen. Wichtig dabei: Der Antrag, der Ihnen dann einige hundert Euro Entlastung bringen kann, kann nur erfolgreich gestellt werden in dem Monat, in dem die Nachzahlung fällig wird. Darum müssen Sie sich unbedingt selbst kümmern.

Warten auf Strompreisbremse

Und vielleicht schafft es die Regierung noch, die Strompreisbremse in diesem Herbst an den Start zu bringen. In Österreich ist sie schon eingeführt. Dann würden Sie einen großen Teil Ihres Stroms zu den bislang üblichen niedrigeren Preisen bekommen. Nur für den zusätzlichen Verbrauch müssten Sie die neuen deutlich höheren Preise bezahlen. In jedem Fall ist es aber ratsam, sich bei Strom und Gas einen günstigen Anbieter zu suchen, im Zweifel ist das der örtliche Grundversorger.

Quelle: MDR um 4

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 13. September 2022 | 17:00 Uhr

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