Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche 30-minütige Fahrt zum Kindergarten zumutbar

07. Oktober 2023, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


30-minütige Fahrt zum Kindergarten zumutbar

Oberverwaltungsgericht Münster (Az.: 12 B 683/23)

Benno Behäbig ist 3 Jahre alt und Kindergartenkind. Seine Eltern haben von der Stadt Münster einen Betreuungsplatz bekommen, sind aber mit der Entfernung unzufrieden. Von ihrer Wohnung ist die Einrichtung per Auto 4,3 Kilometer, mit dem Fahrrad 3,2 Kilometer entfernt. Sie benötigen etwa eine Viertelstunde. Unzumutbar – so die Behäbigs. Und so klagen sie zunächst vor dem Verwaltungsgericht Münster. Als sie dort verlieren, geht es eine Instanz weiter und auch hier gibt man ihnen nicht recht.

Die Richter des Oberverwaltungsgerichts begründen ihre Entscheidung so: "Eltern eines Kita-Kindes kann eine Fahrt zur Kindertagesstätte von bis zu 30 Minuten zugemutet werden. Eine Kommune ist nicht verpflichtet, dem Kind einen Betreuungsplatz in einer deutlich näher gelegenen Einrichtung eines freien Trägers oder in anderen Wunscheinrichtungen zu verschaffen."


Fundkater zurück in angestammte Wohnung

Landgericht Köln (Az.: 9 S 26/23)

Miriam Miez* und ihre Tochter Mimi finden im Jahr 2013 Kater Kalle vor ihrer Hauseingangstür. Beide nehmen den Kater in die gemeinsame Wohnung auf und so bleibt Kalle auch dort, als Tochter Mimi 2016 bei der Mama auszieht. Sechs Jahre später nimmt Mimi den Kater aus der Wohnung ihrer Mutter mit, seitdem lebt er bei der Tochter. Mutter Miriam vermisst Kalle allerdings und es kommt, wie es kommen muss, damit dieser Fall vor Gericht landet. Mutter Miriam verklagt ihre Tochter auf Herausgabe des Katers. Zu Recht?

Die Richter des Landgerichts Köln haben Folgendes entschieden: "Wird ein gefundener Kater in den Haushalt aufgenommen, ohne ihn als Fundtier zu melden, entsteht kein rechtliches Eigentum an dem Tier. Kommt es zum Streit um den Vierbeiner, ist daher entscheidend, wer zuletzt die faktische Verfügungsgewalt darüber hatte. Besitzerin war hier die Mutter, weil sich der Kater zuletzt bei ihr aufgehalten hat. Die Tochter hat verbotene Eigenmacht verübt, indem sie vergangenes Jahr den Kater ohne Zustimmung ihrer Mutter mitnahm." Tochter Mimi muss ihrer Mutter Miriam Kater Kalle zurückgeben.


Auch bei früheren Rauchern kann Krebs Berufskrankheit sein

Bundessozialgericht Kassel (Az.: B 2 U 8/21 R)

Manni Macher ist 67 Jahre alt und arbeitet von 1998 bis 2013 als Schweißer. Eine Aufgabe ist dabei die sogenannte Rissprüfung von Schweißnähten. Hierzu werden verschiedene chemische Stoffe in Farbstoffsprays genutzt. 2014 wird bei ihm Harnblasenkrebs diagnostiziert. Manni Macher will seine Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt haben. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnt aber ab. Sie begründet die Entscheidung, dass der Schweißer langjähriger Raucher war. Manni Macher hält dagegen, dass er zum Zeitpunkt der Diagnose bereits 14 Jahre nicht mehr geraucht hatte.

Der Streit landet vor dem Bundessozialgericht Kassel und das gibt dem Schweißer recht: "Früheres Rauchen steht der Anerkennung von Krebs als Berufskrankheit nicht zwingend entgegen. Je länger der Nikotinkonsum her ist, desto geringer ist seine Bedeutung für die Berufskrankheit." Krebs kann auch bei ehemaligen Rauchern als Berufskrankheit gelten.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 07. Oktober 2023 | 08:20 Uhr

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