24.03.2020 | 16:26 Uhr | Update Haftstrafen im Prozess um "Revolution Chemnitz" verhängt

24. März 2020, 16:26 Uhr

Die acht Mitglieder der rechtsextremen Terrorgruppe "Revolution Chemnitz" sind zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten und fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Dresden sah es am Dienstag als erwiesen an, dass die Männer einer terroristischen Vereinigung als Mitglied angehört hatten. Der Prozess war trotz Corona-Krise fortgesetzt und zum Abschluss gebracht worden, da er bei einer Unterbrechung von mehr als zehn Tagen hätte neu aufgerollt werden müssen.

Mit den Strafmaßen folgte das Dresdner Oberlandesgericht zum Teil den Anträgen der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und sechs Monaten plädiert.

Zuvor hatten die Verteidiger deutlich mildere Strafen gefordert. Vor dem Oberlandesgericht Dresden betonten sie am Dienstag, dass sich die Anklage wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung und der Mitgliedschaft darin zumindest für einige der Angeklagten nicht bestätigt habe. Auch vor einer Woche hatten die ersten Verteidiger für mildere Strafen plädiert.

Richter: Mord und Totschlag in Kauf genommen

Der Vorsitzende Richter, Hans Schlüter-Staats, sagte, die Gruppe sei ein "organisierter Zusammenschluss zur Erreichung eines gemeinsamen Ziels, bei dem die Tötung von Menschen am Ende stehen kann". Zwei Stunden nahm er sich für die Urteilsbegründung Zeit.

Wer die Beschaffung von Waffen plane, der nehme Mord und Totschlag in Kauf. Die Chats der Gruppe müssten ernstgenommen werden und seien nicht nur "Hirngespinste". Allerdings habe sich die Gruppe in einem Frühstadion befunden, noch ohne konkrete Pläne. Auch seien noch keine Waffen besorgt worden. Es sei offensichtlich, dass der Rädelsführer Christian K. es ernst meinte, sagte Schlüter-Staats. Zwar seien seine Vorstellungen noch diffus gewesen, aber es war klar, dass sich die Gruppe in Konspiration bewegt - an den fünf Tagen, in denen der Chat existierte. Geplant war demnach ein "Systemwechsel". Laut Anklage plante die Gruppe am 3. Oktober 2018 einen Umsturz sowie Angriffe auf Andersdenkende.

Prozess läuft seit September

Der Prozess hatte am 30. September 2019 begonnen. Fünf der Angeklagten mussten sich wegen schweren Landfriedensbruchs verantworten. Einer von ihnen soll eine schwere Körperverletzung begangen haben, diese konnte aber keiner der Personen eindeutig zugeordnet werden.

Insgesamt gab es in dem Prozess 16 Pflichtverteidiger für die acht Angeklagten. In den vergangenen mehr als 30 Verhandlungstagen stellten sie zahlreiche Anträge. Sogar in den letzten Minuten vor Ende der Beweisaufnahme sollte unter anderem der Vorsitzende des Staatsschutzsenats wegen Befangenheit abgelehnt werden. Der Antrag wurde schließlich zurückgezogen.

Gründung nach Tod von Daniel H. in Chemnitz

Die Gruppierung von Neonazis war im September 2018 entstanden und hatte nach Auffassung der Anklage einen Umsturz in Deutschland geplant.

Zuvor hatte im August 2018 der gewaltsame Tod des Deutsch-Kubaner Daniel H. für Unruhen in der Stadt Chemnitz gesorgt. Im August vorigen Jahres war ein Syrer für die Tat zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sprach den Mann wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig.

Quelle: MDR/epd/dpa/lam

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSENSPIEGEL | 24.03.2020 | 19:00 Uhr

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