16.04.2019 | 19:26 Uhr Landesregierung: Voll betreute Menschen sollen an Kommunalwahlen teilnehmen

Die sächsische Landesregierung will voll betreuten Menschen die Teilnahme an den Kommunalwahlen im Mai ermöglichen. Wie aus einer gemeinsamen Mitteilung des Justiz- und des Innenministeriums hervorgeht, ist am Dienstag ein entsprechender Antrag beim Landesverfassungsgericht eingereicht worden. Ziel sei es, analog zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Montag, die gesetzlich geregelten Wahlrechtsausschlüsse der Betroffenen kurzfristig durch einen Gerichtsentscheid aufzuheben. Rund 4.000 Sachsen würden von der Regelung profitieren..

Uns ist es wichtig, dass Menschen, für die durch Gerichtsbeschluss eine dauerhafte Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet ist, nicht nur an der Europawahl, sondern auch an den zeitgleich stattfindenden Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen teilnehmen können.

Roland Wöller Sächsischer Innenminister

Mit dem Schritt wolle man außerdem Rechtssicherheit schaffen und "etwaige Klagerisiken im Hinblick auf die Kommunalwahlen" minimieren, so Innenminister Roland Wöller. Die Opposition kritisiert das Vorgehen der Landesregierung als längst überflüssig. Linke und Grüne warfen der Landesregierung vor, einen entsprechenden Gesetzesentwurf im Januar abgelehnt zu haben.

Europa- und Kommunalwahl am gleichen Tag

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dürfen betreute Menschen mit geistiger Behinderung sowie Personen, die wegen Schuldunfähigkeit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht sind, an der Europawahl teilnehmen. Bislang waren sie durch ein Bundesgesetz davon ausgeschlossen. Sie müssen dazu einen Antrag auf "Eintragung in das Wählerverzeichnis" stellen. In Sachsen finden am 26. Mai parallel zur Europawahl die Kommunalwahlen statt.

Quelle: MDR/ms

Dieses Thema im Programm bei MDR SACHSEN MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | 16.04.2019 | 20:00 Uhr in den Nachrichten

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