Abkühlung Pool im Kleingarten: Das sollten Sie bedenken

09. August 2024, 11:16 Uhr

Wer genießt an einem heißen Sommertag nicht den Sprung ins kühle Nass? Ein Pool im Garten ist für viele Menschen der Inbegriff von Luxus und immer mehr Gärtner und Gärtnerinnen erfüllen sich diesen Traum. Doch insbesondere in Kleingartenanlagen gibt es dafür einige Regeln zu beachten. Nicht zuletzt sollte man auch überlegen, ob in Zeiten trockener werdender Sommer das Wasser anderswo nicht dringender gebraucht wird als dem privaten Planschvergnügen zu dienen.

Im Privatgarten setzen höchstens der Geldbeutel und die Vernunft eine Grenze für Umfang und Aussehen des eigenen Badegewässers, wer jedoch einen Kleingarten hat, muss weit mehr Regeln beachten.

Das sollten Sie vor der Anschaffung eines Pools bedenken

Genehmigung: Bevor ein Pool aufgestellt wird, sollte man den Gartenvorstand fragen und im Unterpachtvertrag beziehungsweise der Gartenordnung nachschauen, was dort diesbezüglich geregelt ist. Die Regelungen können unterschiedlich von Kleingartenverein zu Kleingartenverein sein. Generell darf die versiegelte Fläche im Kleingarten nicht mehr als sechs Prozent der gesamten Gartenfläche betragen. Dazu gehören Wege, Laube, Schuppen und eben auch der Pool.

Höchstmaße und Winterabbau: Pools in Kleingartenanlagen haben in letzten Jahren deutlich zugenommen, schließlich werden sie relativ günstig angeboten. Laut Bundeskleingartengesetz darf ein Pool nicht größer als 3,60 Meter im Durchmesser sein und maximal 90 Zentimeter hoch sein. Allerdings können die erlaubten Höchstmaße variieren, wenn die örtliche Kleingartensatzung andere Regeln vorschreibt. Er darf nur aufgestellt, nicht aber eingegraben werden, denn in der Wintersaison (vom 1. November bis 31. März) muss der Pool wieder abgebaut werden.

Hoher Wasserverbrauch: Ein großer Pool fasst bis zu 9.000 Liter Wasser. Das ist Trinkwasser, das bei Wasserknappheit nicht den Pflanzen zur Verfügung steht. Aus ökologischen Gründen halten viele Umweltschutzexperten private Pools daher für nicht vertretbar. In besonders trockenen Sommern können die Landkreise außerdem Wasserentnahmesperren beziehungsweise Schöpfverbote anordnen. Dann steht der Pool leer. Außerdem geht ein so hoher Wasserverbrauch natürlich auch ins Geld.

Das Poolwasser korrekt entsorgen

Nach dem Ende der Badesaison darf das Poolwasser jedoch nicht einfach in den Garten abgelassen werden. Laut Paragraf 54 des Wasserhaushaltsgesetzes gilt Poolwasser nach der Benutzung als Abwasser und muss entsorgt, sprich abgepumpt und abtransportiert werden. Ein Einleiten des Badewassers in die Kanalisation ist bei Pools am Haus in der Regel kein Problem, in Kleingartenanlagen jedoch schon. Dort muss das chemisch behandelte Wasser von Entsorgungsfirmen abgepumpt werden.

Schließlich wird das Badewasser oft mit chemischen Zusätzen behandelt, um es klar und sauber zu halten. Dazu zählt in erster Linie Chlor, um das Wasser zu desinfizieren. Des weiteren gibt es Mittel, die den pH-Gehalt des Wassers beeinflussen und solche, die Algenbildung bekämpfen, sowie Flockungsmittel gegen trübes Wasser. Auch wenn man das im kleinen Gartenpool vielleicht nicht immer tut, so enthält das Wasser doch chemische Rückstände, zum Beispiel von Kosmetika oder Sonnencremes. Seine Pflanzen sollte man damit also nicht unbedingt gießen.

Mit chemischen Zusätzen behandeltes Wasser darf grundsätzlich nicht in den natürlichen Wasserkreislauf gelangen, sondern muss über die Kanalisation entsorgt werden. Nur wenn der Chlorgehalt unter 0,05 Milligramm pro Liter liegt und keine weiteren chemischen Stoffe im Wasser enthalten sind, darf es im Garten entsorgt werden - vorausgesetzt er befindet sich nicht in einem Grundwasserschutzgebiet.

Ein rechteckiges Becken mit Wasser zum Baden und einer Umrandung aus Holz in einem Garten mit Blumen und Gehölzen
Solche permanenten Pools dürfen nur in Privatgärten stehen. Bildrechte: MDR/Ulrike Kaliner

Alternativen zu privaten Pools

Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte man also darüber nachdenken, ob ein privater Pool wirklich sein muss. Außerdem steigt mit vielen planschenden Menschen auch die Geräuschkulisse im Garten. Und für Nichtschwimmer, insbesondere Babies und Kleinkinder, sind sie eine nicht zu unterschätzende Gefahrenquelle. Solange der Nachwuchs nicht sicher schwimmen kann, muss der Zugang zum Pool gesichert und die Kinder ständig im Auge behalten werden.

Statt eines Pools können Sie über folgende Alternativen nachdenken:

  • Schattenplätze einrichten
  • Sonnensegel spannen
  • höhere Bäume pflanzen
  • Gartendusche einrichten
  • kleine Planschbecken für Kinder
  • See oder Freibad zur Abkühlung nutzen

Quellen: Volkmar Kölzsch (Rechtsanwalt aus Weimar), Sven Wachtmann (Diplom Ingenieur für Gartenbau und Landesgartenfachberater vom Landesverband Berlin der Gartenfreunde), MDR Garten (nw, dgr)

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Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Radiogarten | 10. August 2024 | 08:30 Uhr