Eine auf dem Asphalt festgeklebte Hand wird gelöst.
Der Klimaaktivist, dessen Freispruch vom Oberlandesgericht aufgehoben wurde, soll sich an drei Straßenblockaden in Freiburg beteiligt haben. Bildrechte: IMAGO / Olaf Wagner

Letzte Generation Oberlandesgericht kippt Freispruch eines Klimaaktivisten

21. Februar 2024, 07:35 Uhr

Revidiertes Urteil: Das Oberlandesgericht Karlsruhe widerspricht einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg im Fall eines freigesprochenen Klimaaktivisten der "Letzten Generation". Zur Begründung hieß es unter anderem, das Urteil sei lückenhaft. Der Fall wurde zurück an das Amtsgericht verwiesen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hat einen Freispruch für einen an drei Straßenblockaden beteiligten Klimaaktivisten durch das Amtsgericht Freiburg aufgehoben. Der am Dienstag verkündeten Entscheidung nach stufte das Amtsgericht die Straßenblockaden zwar zu Recht als Nötigung ein, verneinte aber zu Unrecht die eine Rechtswidrigkeit begründende Verwerflichkeit. Der Fall wurde zurück ans Amtsgericht verwiesen.

Protestanten bei einer Sitzblockade 5 min
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Ein Polizist droht dem Aktivisten Lars Ritter, ihn gewaltsam von der Straße zu entfernen. 30 min
Ein Polizist droht dem Aktivisten Lars Ritter, ihn gewaltsam von der Straße zu entfernen. Bildrechte: MDR/Clemens Böcking

Klimaprotest: Zeitweilig 18 Kilometer Stau

Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil vom November 2022 vor, bei dem der inzwischen 32 Jahre alte Aktivist der Gruppe "Letzte Generation" einen Freispruch bekommen hatte.

Der Mann hatte sich im Februar 2022 an drei Straßenblockaden in Freiburg beteiligt, durch die der Verkehr zum Erliegen kam und auch kilometerlange Staus entstanden. So entstand auf der Autobahn 5 ein zeitweilig 18 Kilometer langer Stau.

OLG: Fehlende Prüfung begründet lückenhaftes Urteil

Wie das OLG entschied, hält die Bewertung des Amtsgericht zur nicht vorhandenen Verwerflichkeit des Vorgehens einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Der Begriff der Verwerflichkeit sei nicht im Sinn eines moralischen Werturteils zu verstehen, sondern meine sozialwidriges Verhalten. Deshalb müssten bei der Frage der Verwerflichkeit alle wesentlichen Umstände erfasst und abgewogen werden – darunter auch die Auswirkungen auf Dritte, in diesem Fall also etwa die Zeit, welche die Autofahrer durch den Stau verloren.

Weil das nicht geprüft worden sei, sei das ursprüngliche Urteil lückenhaft. Das Amtsgericht hätte dem OLG zufolge auch prüfen müssen, inwieweit die von den Blockaden betroffenen Autofahrer in Beziehung zu den Blockaden standen. So bezog die "Letzte Generation" bei den Aktionen nicht nur Protest gegen den Kohlendioxidausstoß beim Autofahren ein, sondern richtete diese auch gegen Lebensmittelverschwendung. Bei diesem Protestgrund habe aber keine direkte Verbindung zu den betroffenen Autofahrern bestanden.

AFP/dpa (lik)

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Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 20. Februar 2024 | 17:15 Uhr

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