Ein Lastwagen fährt am frühen Morgen an einer Mautkontrollsäule vorbei.
Ein Lastwagen fährt an einer Mautkontrollsäule vorbei. Ab Juli 2024 werden hier auch Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen erfasst. Bildrechte: picture alliance/dpa | Klaus-Dietmar Gabbert

Künftig ab 3,5 Tonnen Bundestag beschließt Ausweitung der Lkw-Maut

20. Oktober 2023, 16:59 Uhr

Der Bundestag hat die Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen beschlossen. Auch wird ein zusätzlicher CO2-Aufschlag fällig. Kommunen sollen zudem leichter Busspuren und Tempo-30-Zonen einrichten dürfen. Außerdem wurde ein beschleunigter Ausbau von Schienen und Bundesstraßen beschlossen.

Der Bundestag hat beschlossen, die Lkw-Maut auszuweiten. Dem neuen Gesetz von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) zufolge, wird ab dem 1. Dezember ein zusätzlicher CO2-Aufschlag bei der Nutzungsgebühr eingeführt. Für Lastwagen mit einem höheren CO2-Ausstoß ist dann mehr zu zahlen.

Zum 1. Juli 2024 soll die Mautpflicht zudem auf Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen ausgeweitet werden, was etwa der Gewichtsklasse kleinerer Transporter entspricht. Bisher greift die Lkw-Maut erst ab 7,5 Tonnen. Von der Ausweitung der Mautpflicht ausgenommen sollen Fahrzeuge von Handwerkern unter 7,5 Tonnen bleiben.

Mehreinnahmen von über 30 Milliarden Euro

Allein die erweiterte Mautpflicht auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen bringt dem Bund nach Berechnungen der Bundesregierung zusätzliche Einnahmen von vier Milliarden Euro. Insgesamt wird durch alle Maßnahmen zur Erweiterung der LkW-Maut für den Zeitraum 2024 bis 2027 mit Mehreinnahmen von 30,5 Milliarden Euro gerechnet. Die Maut-Gelder sollen nach Regierungsangaben künftig zur Hälfte in die Schiene investiert werden. Der andere Teil des Geldes soll - wie bisher - in den Ausbau und die Sanierung von Bundesfernstraßen fließen.

Gesetz für schnelleren Schienen- und Straßenbau

Ein entsprechendes Gesetz für beschleunigte Ausbau- und Sanierungsarbeiten am deutschen Straßen- und Schienennetz verabschiedete der Bundestag am Freitag ebenfalls. Es sieht unter anderem Regelungen zum Schienenausbau, zur Beseitigung von Stauschwerpunkten und Engstellen auf Autobahnen und zur Sanierung von Brücken vor. Außerdem schreibt das sogenannte Planungsbeschleunigungsgesetz für zahlreiche Autobahn- und Schienenprojekte das überragende öffentliche Interesse fest, um sie schneller realisieren zu können.

Das neue Gesetz zielt auf besonders stark befahrene Autobahnabschnitte ab. Auch soll die Sanierung von Brücken vorangetrieben werden, unter bestimmten Voraussetzungen entfallen hier die Umweltverträglichkeitsprüfungen. Vereinfachungen soll es auch für den Bau von Wind- und Solaranlagen an Autobahnen und Bundesstraßen geben.

Kommunaler Spielraum bei Busspuren und Tempo-30-Zonen

Der Bundestag beschloss außerdem eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes. Sie räumt den Kommunen mehr Spielräume bei der Gestaltung von Verkehrswegen ein. Die Behörden von Städten und Gemeinden sollen demnach künftig selbst Änderungen in der Straßenverkehrsordnung erlassen, um leichter Busspuren, Radwege oder Tempo-30-Zonen einrichten zu können. Auch "Sonderfahrspuren" für "klimafreundliche Mobilität" für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen mit mehreren Insassen sollen vereinfacht eingerichtet werden können. Außerdem sollen die kommunalen Behörden mehr Flexibilität bei der Regelung von Anwohnerparkplätzen bekommen.

Die Sicherheit des Verkehrs und das zügige Vorankommen müssen die Kommunen dabei zwar weiter berücksichtigen, beides ist für Entscheidungen aber nicht mehr allein ausschlaggebend. Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sollen nach dem Willen der rot-grün-gelben Bundesregierung stattdessen eine größere Rolle spielen.

dpa/AFP (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 20. Oktober 2023 | 14:00 Uhr

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