Deutschland-Ticket
Beim Deutschlandticket der Bahn gelten keine Ansprüch auf Schadensersatz bei Verspätungen oder Zugausfällen. Bildrechte: IMAGO/Panama Pictures

Weniger Fahrgastrechte Kein Schadensersatz beim Deutschlandticket

12. Mai 2023, 19:58 Uhr

Nach einer neuen Verordnung werden die Fahrgastrechte beim Deutschlandticket der Bahn eingeschränkt. So entfällt beim neuen 49-Euro-Monatsticket der Anspruch auf Schadensersatz bei Verspätungen oder Zugausfällen.

Für Nutzer des Deutschlandtickets werden die Fahrgastrechte bei Verspätungen oder Zugausfällen eingeschränkt. Das sieht eine Vorlage des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung der Eisenbahn-Verkehrsverordnung vor, welcher der Bundesrat zugestimmt hat.

Keine Ansprüche auf Schadensersatz

Der neuen Verordnung zufolge wird die 49-Euro-Monatskarte als "Ticket mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" eingestuft. Für solche Tickets gelten keine Ansprüche auf Schadensersatz oder das Recht, bei Störungen höherwertige Züge zu nutzen. Ein Antrag, diesen Passus zu streichen, erhielt in der Bundesratssitzung keine Mehrheit.

Neben der Regelung zum Deutschlandticket werden mit der Verordnung Vorgaben der EU umgesetzt, die teilweise ebenfalls Fahrgastrechte begrenzen. So werden Fälle höherer Gewalt – etwa Unwetter oder Naturkatastrophen – von Schadenersatzansprüchen ausgenommen, so wie dies auch im Flugverkehr der Fall ist. Erschwert wird damit allerdings auch der Nachweis solcher Ansprüche. Verspätungen und Ausfälle wegen Streiks gelten jedoch nicht als höhere Gewalt.

Ein Drittel will Deutschlandticket kaufen

Das Deutschlandticket gilt seit dem 1. Mai. Nach einer Umfrage der Verbraucherzentrale Bundesverband will knapp ein Drittel der Bundesbürger im Laufe dieses Jahres das Deutschlandticket kaufen. Unter den 14- bis 29-Jährigen will sogar knapp die Hälfte (49 Prozent) das Ticket erwerben. Allerdings finden 30 Prozent aller Befragten das Ticket zu teuer.

AFP/dpa (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Nachrichten | 12. Mai 2023 | 17:00 Uhr

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