Energiekrise Bundestag beschließt 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentner
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20. Oktober 2022, 20:19 Uhr
In den ersten Entlastungspaketen der Ampelregierung sind Rentnerinnen und Rentner nicht bedacht worden. Nun sollen sie noch vor Weihnachten 300 Euro bekommen. Auch für eine andere Gruppe hat der Bundestag Entlastungen beschlossen. Wohngeldempfänger, aber auch Studenten und Azubis, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung erhalten, bekommen im Herbst wegen der stark gestiegenen Energiepreise einen weiteren Heizkostenzuschuss.
- Mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Energiepreispauschale.
- Im Bundestag gibt es Zustimmung zu der beschlossenen Einmalzahlung, aber auch Kritik.
- Außerdem wird die Verdienstobergrenze für Midijobs erhöht.
Rentnerinnen und Rentner in Deutschland können sich im Dezember über eine finanzielle Hilfe freuen. Noch vor Weihnachten erhalten sie wegen der hohen Energiepreise einmalig 300 Euro. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz, das die Einmalzahlung bis 15. Dezember vorsieht. Lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich. In der Debatte hatte es zuvor auch reichlich Kritik an den Regierungsplänen gegeben.
20 Millionen profitieren von Einmalzahlung
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Ebenso profitieren davon Menschen, die Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz bekommen. Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Deutschland. Die Energiepreispauschale soll der Steuerpflicht unterliegen.
Mehr als 20 Millionen Menschen werden nun von der Finanzspritze profitieren. Sie müssen dafür nicht selbst aktiv werden – die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen. Die Sozialdemokratin und Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Kerstin Griese, verteidigte die Pauschale als "großen Schritt". Insgesamt 6,4 Milliarden Euro soll die Maßnahme den Bund kosten.
Geteilte Meinungen im Bundestag
Der CSU-Sozialexperte Max Straubinger begrüßte die Entlastung im Grundsatz, warf der Regierung aber mangelnde Zielgenauigkeit vor. So gingen Opfer von Unfällen und Gewalttaten, die Anspruch auf Opferrenten haben, leer aus. Auch die AfD-Abgeordnete Ulrike Schielke-Ziesing bemängelte, dass erneut bestimmte Gruppen – etwa Behinderte oder pflegende Angehörige – nicht bedacht wurden.
Die Linken-Abgeordnete Susanne Ferschl sagte, es bleibe ein Geheimnis der Regierung, warum sie ein Vierteljahr gebraucht habe, um zu begreifen, dass auch Rentnerinnen und Rentner heizen müssten. "Fakt ist, die Energiepreispauschale reicht nicht, um über den Winter zu kommen", sagte sie zudem.
Auf die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende hatte sich die Ampelkoalition Anfang September mit ihrem dritten Entlastungspaket verständigt. Bei den vorherigen Entlastungspaketen waren keine Entlastungen eigens für Rentnerinnen und Rentner vorgesehen gewesen. Berufstätige hatten schon im September eine Energiepreispauschale von 300 Euro ausbezahlt bekommen.
Höhere Verdienstobergrenze für Midijobs
Mit dem Gesetz beschloss der Bundestag auch die Anhebung der Verdienstobergrenze für sogenannte Midijobs auf maximal 2.000 Euro monatlich. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen um 1,3 Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Stattdessen haben die Arbeitgeber Mehrausgaben zu tragen. Derzeit liegt die Grenze bei 1.600 Euro.
Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Ampelkoalition. Kerstin Griese von der SPD nannte die Maßnahme eine zielgerichtete Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen. Die Linken und die Union befürchteten jedoch, dass insbesondere Frauen dadurch in Teilzeit und zu Niedriglohnjobs getrieben werden. Der Arbeitgeberverband BDA hatte die Ausweitung der Midijobs heftig kritisiert.
Weiterer Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger
Zudem bekommen bedürftige Haushalte im Herbst wegen der stark gestiegenen Energiepreise einen weiteren Heizkostenzuschuss. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag einstimmig verabschiedet. Damit erhalten allein lebende Wohngeld-Empfänger einmalig 415 Euro. Ein Zwei-Personen-Haushalt bekommt 540 Euro, für jede weitere Person gibt es jeweils 100 Euro zusätzlich. An Studenten und Azubis, die Bafög oder andere staatliche Unterstützung erhalten, werden pauschal 345 Euro ausgezahlt.
dpa (kar)
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 20. Oktober 2022 | 14:30 Uhr