Ein Mann trägt beim Umbau des Plenarsaales des Deutschen Bundestages einen Stuhl
Die Wahlrechtsreform von 2020 verstößt nicht gegen das Grundgesetz und nicht gegen die Chancengleichheit der Parteien. Bildrechte: imago/photothek

Bundesverfassungsgericht Wahlrechtsreform 2020 verstößt nicht gegen Grundgesetz

29. November 2023, 13:18 Uhr

FDP, Grüne und Linke hatten gegen die Wahlrechtsreform von 2020 geklagt, weil sie darin einen Verstoß gegen die Chancengleichheit sahen. Diese Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.

Die Regeln bei der Bundestagswahl 2021 haben nicht gegen das Grundgesetz verstoßen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Richter in Karlsruhe erklärten, die 2020 von der damaligen Koalition von Union und SPD beschlossene Wahlrechtsreform sei verfassungskonform.

Gerichtsvizepräsidentin Doris König erläuterte, die Änderungen im Wahlgesetz seien deutlich genug. Es sei hinreichend bestimmt, wie und bis zu welchem Punkt die Sitzzahl des Bundestags zu erhöhen sei. Man sehe auch keine Verletzung der Chancengleichheit.

Reform sollte Überhang- und Ausgleichsmandate eindämmen

Die große Koalition hatte 2020 die Sitzzuteilung geändert, damit der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate nicht noch größer wird. So sollte es erst ab dem vierten Überhangmandat Ausgleichsmandate für andere Parteien geben.

Dagegen klagten die damaligen Oppositionsparteien FDP, Grüne und Linke. Trotz der Neuregelung blähte sich der Bundestag auf eine Rekordgröße von 736 Abgeordneten auf. Die Regelgröße liegt bei 598 Mandaten.

Keine Auswirkung auf Wahlwiederholung

Das Wahlrecht von 2020 ist durch eine weitere Reform zwar weitgehend überholt. Der aktuelle Bundestag wurde aber noch auf seiner Grundlage gewählt. Sollte die Bundestagswahl in Berlin teilweise wiederholt werden, würden das somit auf der Grundlage von 2020 geschehen. In Berlin hatte es bei der Abstimmung 2021 zahlreiche Pannen gegeben. Im Dezember will das Verfassungsgericht verkünden, in wie vielen Bezirken noch einmal abgestimmt werden soll.

dpa, APF (luz)

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