Umbau des Plenarsaal im Deutschen Bundestag
106 Sitze sollen im Bundestag wegfallen. Bildrechte: IMAGO / IPON

Verkleinerung des Bundestages Wahlrechtsreform vom Bundesrat gebilligt

12. Mai 2023, 14:09 Uhr

Der Bundestag soll wieder kleiner werden: Der Bundesrat hat am Freitag die Wahlrechtsreform von der Ampel-Koalition passieren lassen. Damit kann das Vorhaben in Kraft treten. Allerdings kündigten die CSU und die Linke bereits an, gegen die umstrittene Reform vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Am Freitag hat der Bundesrat die umstrittene Wahlrechtsreform passieren lassen. Damit können die Pläne der Ampel-Koalition zur Verkleinerung des Bundestages in Kraft treten.

Das Bundesland Bayern hatte zuvor einen Antrag gestellt, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Dafür gab es in der Länderkammer in Berlin aber keine Mehrheit. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte aber bereits eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe dagegen an. Die von SPD, Grünen und FDP geplante Wahlrechtsreform war im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Veränderungen durch die Reform

Mit der Reform soll der Bundestag, in dem mittlerweile 736 Abgeordnete sitzen, wieder verkleinert werden. Durch den Gesetzentwurf soll die Zahl der Sitze im Bundestag auf 630 begrenzt werden.

Erreicht werden soll das durch die Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Diese Überhänge wurden bisher mit Ausgleichsmandaten aufgefüllt.

Die CDU befürchtet, dass Wahlkreissieger durch die Reform kein Bundestagsmandat mehr bekommen. Insbesondere die CSU, die in Bayern traditionell viele Direktmandate gewinnt und daher von Überhangmandaten profitiert, sieht einen Verstoß gegen das Grundgesetz. CSU-Chef Söder bezeichnete das Vorhaben als politisch falsch, weil ganze Regionen benachteiligt und ausgegrenzt würden.

Kritik kam auch von Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff. Der CDU-Politiker nannte das Gesetz ebenfalls falsch, weil es der parlamentarischen und generell der Demokratie schade.

Klagen von CSU und Linken geplant

Außerdem soll die Grundmandatsklausel abgeschafft werden. Durch diese konnten bisher Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhielten, dennoch in den Bundestag einziehen, wenn sie mindestens drei Direktmandate gewannen.

Davon hatte zuletzt die Partei Die Linke profitiert. Die Partei konnte bei der Bundestagswahl 2021 nur aufgrund der Grundmandatsklausel in den Bundestag einziehen. Die CSU und die Linke sehen sich durch die Neuerungen in ihrer Existenz bedroht und wollen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

dpa/afp (jst)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 12. Mai 2023 | 12:09 Uhr

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