Hörer machen Programm Bekommen Krankengeld-Bezieher auch die Energiepreispauschale?
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Arbeitnehmer haben die Einmalzahlung von 300 Euro bekommen. Doch inwiefern hat man Anspruch auf die Energiepreispauschale, wenn man Krankengeld bezieht – das möchte ein betroffener MDR-AKTUELL-Nutzer wissen. Er ist derzeit Bezieher von Arbeitslosengeld I, hat eine Weiterbildung gemacht und bekommt nun Krankengeld von der Krankenkasse.

- Dem Sozialverband Deutschland zufolge fallen einige Leute beim Anspruch auf die Energiepreispauschale durchs Raster.
- Wer außerhalb eines Dienstverhältnisses Krankengeld empfängt, hat keinen Anspruch auf den Zuschuss.
- Arbeitslose haben im Sommer einen Energiekostenzuschuss erhalten.
Der Sachverhalt im Fall unseres MDR-AKTUELL-Nutzers ist ziemlich klar. Die Energiepreispauschale landet ja in aller Regel über den Arbeitgeber auf dem Lohnzettel. Das ist aber hier nicht der Fall. Christian Schultz vom Sozialverband Deutschland hat sich mit dieser Thematik beschäftigt. Er sagt: "Dann hat er keinen Anspruch, weil es eben keinen Arbeitgeber im Hintergrund gibt. Diese Personengruppe – und das sind gar nicht so wenige – die fallen im Moment noch durch das Raster."
Aktives Dienstverhältnis ausschlaggebend
So erklärt es beispielsweise auch der Sozialverband VDK. Dort heißt es: Empfänger von Krankengeld ohne ein aktives Dienstverhältnis gehen leer aus. Nur der Bezug von Krankengeld schafft also noch keinen Anspruch auf die Energiepreispauschale.
Anders verhält es sich, wenn dieses Dienstverhältnis noch besteht. Christian Schultz erklärt: "Wenn Sie Krankengeld beziehen und es läuft im Hintergrund noch ein aktueller, ein gültiger Arbeitsvertrag, dann haben sie Anspruch auf diese Energiepauschale in Höhe von 300 Euro und die wird dann über den Arbeitgeber ausgezahlt."
Dabei spielt es also keine Rolle, ob der Arbeitgeber den Lohn überweist oder das Krankengeld als Lohnersatzleistung über die Krankenkasse auf dem Konto landet. Mit gültigem Arbeitspapier steht immer der Arbeitgeber in der Pflicht.
Zuschuss auch für Arbeitslose
Ganz leer ausgegangen ist unser Hörer aber wohl dennoch nicht. Denn schon im Sommer hatten Bezieher von Arbeitslosengeld I einen Energiekostenzuschuss von 100 Euro erhalten. Für Hartz-IV-Empfänger gab es einen Zuschuss von 200 Euro.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. November 2022 | 06:00 Uhr
ElBuffo vor 20 Wochen
Niemand hindert den Krankengeldbezieher Hartz-4 zu beantragen. Mich würde vor allem die Weiterbildung interessieren, die zum anschließenden Bezug von Krankengeld qualifiziert.
hilflos vor 20 Wochen
I'm letzten Teil des Beitrages wird deutlich wer die Adressaten sind H4 Empfänger (baldige Bürgergeld Kunden) ... Mit denen muß man besonders lieb umgehen, weil die sollen wieder rot-grün wählen und nicht montags demonstrieren. Das ist alles nur Ablenken von den Fehlern der unfähigsten deutschen Regierung aller Zeiten.
Der kleine Arbeiter kann für alle und jeden buckeln und aus aller Welt kommen zu unseren eigenen "fleißigen" Leuten Millionen empfangswillige Menschen hinzu. Es ist schön in D