Der Solidaritätszuschlag ist weiter rechtmäßig. Das hat das höchste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Ehepaars aus Bayern ab, das die Zahlung der Abgabe in den Jahren 2020 und 2021 für verfassungswidrig hielt. Die Kläger hatten zur Begründung angeführt, dass nach dem Auslaufen des Solidarpakts II die Rechtsgrundlage fehle. Dazu sagte der Präsident des Bundesfinanzhofs, Thesling, die Abgabe sei vom Solidarpakt unabhängig. Es sei unerheblich, ob der Soli zweckgebunden für den Aufbau Ost verwendet werde. Die Kläger hatten zudem argumentiert, der Soli verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil er seit 2021 nur noch für Spitzenverdiener gelte. Auch in dieser Hinsicht folgte das Gericht der Klage nicht.