Rettungssanitäter an der Notaufnahme der Medizinischen Hochschule Hannover
Die Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt können nicht mehr kostendeckend arbeiten. Wenn sich das nicht ändert, könnte der Rotstift drohen. Bildrechte: IMAGO / localpic

Steigende Energiepreise Alarmstufe Rot bei Krankenhäusern – Experte: "Es besteht ein Riesendefizit"

07. September 2022, 05:00 Uhr

Den Krankenhäusern fehlt Geld durch stetig steigende Kosten bei Energie und Material. Prof. Wolfgang Schütte, Vorstandsvorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V., spricht von einem "Riesendefizit". Er fordert einen Inflationsausgleich von den Krankenkassen.

Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. fordert Inflationsausgleich

Die jüngsten Preissteigerungen machen auch vor den Krankenhäusern nicht halt. Nicht nur die Energiekosten sind explodiert, auch medizinische Produkte und Dienstleistungen werden immer teurer. Die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. fordert einen sofortigen Inflationsausgleich von den Krankenkassen, wie der Vorstandsvorsitzende Prof. Wolfgang Schütte gegenüber "Hauptsache Gesund" betont.

MDR-Reporterin Gesine Schöps hat am Mittwoch in Halle mit der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt gesprochen:

Das Problem: Krankenhäuser können die gestiegenen Preise nicht einfach an die Krankenkassen weitergeben, weil ihre Abrechnungen an Fallpauschalen geknüpft sind, die erst mit großer Verzögerung angepasst werden. Unter dem Motto "Alarmstufe Rot – Wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser in Sachsen-Anhalt" lädt die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. heute (07.09.) zu einer Pressekonferenz. Das MDR Magazin "Hauptsache Gesund" hat mit Prof. Wolfgang Schütte vorab ein Interview geführt. Neben seiner Funktion als Vorstandsvorsitzender der Krankenhausgesellschaft ist er ärztlicher Direktor des Krankenhauses Martha-Maria Halle-Dölau.

Interview mit Prof. Wolfgang Schütte, Vorstandsvorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V.

Prof. Schütte, haben Sie konkrete Zahlen, wo die Kosten für Krankenhäuser gestiegen sind?

Prof. Wolfgang Schütte: Momentan gibt es eine durchschnittliche Preissteigerung bei der Energie um 60%. Bei medizinischen Produkten sind es 20% und bei Dienstleistungen 17%. Das sind die größten Sachkostensteigerungen, die in den Krankenhäusern ankommen.

Prof. Dr. med. Wolfgang Schütte
Prof. Dr. Wolfgang Schütte ist Vorstandsvorsitzender der Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt e.V. Bildrechte: Martha-Maria Krankenhaus Halle-Dölau

Was bedeutet das für ein Krankenhaus?

Prof. Wolfgang Schütte: Wenn man sich alleine die Energiepreissteigerung ansieht, dann wissen wir nicht, wie das zu finanzieren sein soll. Unsere Preissteigerungen bei den Fallpauschalen, die wir abrechnen können, sind gedeckelt auf 2,3%. Und wenn man weiß, wie hoch alleine die Inflationsrate ist, da kann man sich ausrechnen, wie schwierig es für uns wird.

Dazu kommt der Corona-bedingte Personalmangel. Dann hatten wir ja den ganzen Sommer hindurch auch noch Covid-Patienten, die natürlich die normalen Abläufe in einer Klinik deutlich erschweren. Und on top kommt nun gewissermaßen die finanzielle Not. Man muss ganz klar sagen: Die Kostensteigerung, die jetzt im zweiten Halbjahr 2022 auftritt, ist durch nichts gedeckt.

Könnte es sein, dass Sie die Versorgung von Patienten nicht mehr gewährleisten können?

Prof. Wolfgang Schütte: Das lässt sich nicht abschätzen. Aber dass hier ein Riesendefizit besteht, dass in den Kliniken in Sachsen-Anhalt Hilfen gebraucht werden, das ist klar. Der Versorgungsauftrag muss dann eventuell abgespeckt werden, wenn wir nicht mehr alles leisten können. Aber wenn man den Versorgungsauftrag wiederum abspeckt, hat man natürlich wieder nicht die ausreichenden Erlöse – in diese Spirale dürfen die Kliniken nicht geraten.

Der Versorgungsauftrag muss dann eventuell abgespeckt werden, wenn wir nicht mehr alles leisten können.

Prof. Wolfgang Schütte

Wie könnte man Ihnen helfen, damit die Kliniken auch im 2. Halbjahr kostendeckend arbeiten können?

Prof. Wolfgang Schütte: Auf die Fallpauschalen (DRG) müsste ein Ausgleichsaufschlag kommen. der dieser Kostenentwicklung Rechnung trägt. Die Krankenhäuser müssen hier die entsprechenden Ausgleichs-Möglichkeiten bekommen. Denn wir können ja unsere Preise nicht erhöhen. Wir sind von den Fallpauschalen abhängig. Zum Bespiel: Der Preis für eine Blinddarm-OP ändert sich ja nicht - und wir können ihn auch nicht selber erhöhen, beispielsweise 7% mehr verlangen. Das bezahlen dann die Krankenkassen nicht und verweisen auf die Fallpauschalen, durch die der Abrechnungssatz festgelegt ist.

Wer könnte die Fallpauschalen erhöhen?

Prof. Wolfgang Schütte: Die Fallpauschale prinzipiell wird zwischen den Krankenkassen und der Krankenhausgesellschaft ausgehandelt. Deswegen wird man die DRG auch nicht sofort ändern können. Wir fordern deshalb, sofort einen prinzipiellen Inflationsaufschlag aufgrund der Sondersituation. Der müsste meiner Meinung nach dann bundespolitisch festgelegt werden, weil das ja nun in ganz Deutschland alle trifft.

Kurz erklärt: Fallpauschale (DRG) – was verbirgt sich dahinter? Die Fallpauschale, englisch Diagnosis Related Group (DRG), bildet die Grundlage der Vergütung von Leistungen im deutschen Gesundheitssystem. Durch die Fallpauschalen wird die Höhe der Krankenhaus-Entgelte je nach Art und Schweregrad der diagnostizierten Krankheit eingestuft. Für die Krankhäuser sind die Fallpauschalen bei der Abrechnung bindend.

MDR Hauptsache Gesund

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 2 | 07. September 2022 | 14:00 Uhr

Mehr aus dem Raum Halle und Leipzig

Mehr aus Sachsen-Anhalt