Geringere Rückfallquote Haus des Jugendrechts mögliche Option gegen Jugendkriminalität in Halle

23. Januar 2023, 12:08 Uhr

Um die Jugendkriminalität in Halle besser in den Griff zu bekommen, könnte dort Sachsen-Anhalts erstes Haus des Jugendrechts entstehen. Deutschlandweit gehen bereits viele Städte mit dem Konzept gegen Jugendkriminalität vor, so auch Frankfurt am Main. Dort ergab eine Untersuchung zur Rückfallquote, dass Jugendliche, die in diesen Einrichtungen betreut wurden, deutlich seltener wieder straffällig werden. Ein Modell auch für Halle?

Als mögliche Reaktion auf die Raubüberfallserie unter Jugendlichen, kann sich die Stadt Halle vorstellen, ein Haus des Jugendrechts zu eröffnen. Das teilte sie MDR SACHSEN-ANHALT auf Anfrage mit. Aktuell sei zwar noch nichts geplant, die Jugendgerichtshilfe unterstütze einen solchen Ansatz aber bereits. Zunächst müsse geklärt werden, ob ein Haus des Jugendrechts für Halle sinnvoll wäre, erklärte ein Sprecher.

Die Beigeordnete für Bildung und Soziales, Katharina Brederlow, sagte, es sei möglich, die Konzeptidee in die aktuellen Beratungen aufzunehmen. Dafür brauche es aber eine Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft.

Stichwort: Häuser des Jugendrechts In sogenannten Häusern des Jugendrechts arbeiten staatliche Träger wie Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft eng unter einem Dach zusammen. Auch soziale Verbände sind häufig beteiligt. Das Ziel dieser Einrichtungen ist die Bekämpfung und Prävention von Jugendkriminalität.

In Deutschland gibt es mehr als 40 Häuser des Jugendrechts, unter anderem in Frankfurt am Main, Kassel, Leipzig, Göttingen und Bautzen. Das erste wurde vor knapp 25 Jahren als Modellprojekt in Stuttgart eröffnet.

In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keine Häuser des Jugendrechts. Wie das Landesjustizministerium auf Anfrage mitteilte, gibt es aktuell auch keine konkreten Pläne für solche Einrichtungen. Man beobachte aber fachlich die Entwicklung der bereits vorhandenen Häuser des Jugendrechts in anderen Bundesländern.

Untersuchung: Großteil betreuter Täter bleibt straffrei

Straftäter, die in einem Haus des Jugendrechts betreut wurden, werden deutlich seltener rückfällig. Das ergab eine Untersuchung zur Rückfallquote jugendlicher Straftäter, die im Juli 2022 in Frankfurt am Main vorgestellt wurde. Demnach blieben 70 Prozent der betreuten Täter straffrei, bei den unbetreuten waren es dagegen nur 41 Prozent.

Darüber hinaus haben die Fallzahlen im Bereich der Jugendkriminalität in Frankfurt in den vergangenen zehn Jahren eine rückläufige Tendenz.

Frankfurt: Vier Häuser des Jugendrechts

In Frankfurt gibt es Polizeiangaben zufolge eine eigene Kriminalinspektion für Jugendkriminalität und -prävention, zu der auch vier Häuser des Jugendrechts gehören. Diese seien für verschiedene Bereiche der Stadt zuständig.

Entscheidend für die Zuständigkeit ist demnach nicht der Tatort, sondern der Wohnort der Täter. Das verhindere, dass einzelne Fälle mehrfach bearbeitet werden, so der Sprecher. Fester Bestandteil der Arbeit seien auch regelmäßige "Präventionstage", an denen man zum Beispiel die Brennpunkte der Stadt besuche.

Durch die koordinierte institutionsübergreifende Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich sowie einem Verein für Kinder- und Jugendhilfe könne schnell auf Straftaten reagiert und Täter passgenau unterstützt und bestraft werden. Auch der Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts spiele eine wichtige Rolle.

Mehr zur Jugendkriminalität in Halle

MDR (Annekathrin Queck)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Januar 2023 | 08:30 Uhr

13 Kommentare

DER Beobachter am 24.01.2023

Zumindest sind von den dort Betreuten lt. oben verlinkten Angaben nur 30% rückfällig gegenüber 60% sonst. M.M. liegt das durchaus am offenbaren Zusammenspiel von federführender Polizei, StA, Jugendgerichtshilfe und ja, halt auch Sozialarbeitern. Focus liegt auch offenbar auf zeitnaher und ortsnaher Betreuung. Die Jugendgerichtshilfe Halle will das Projekt ja selbst. Ich war vor paar Jahren hier in DD in einer abschlussorientierenden Maßnahme für Jungerwachsene ohne HS-Abschluss beschäftigt, von denen so 75% der Jungs, 50% der Mädels Vorstrafen hatten (vorwiegend BTMG, aber auch KV, Raub, Diebstahl und Sachbeschädigung, alles "mit allen Schattierungen". Wir hätten uns das Zusammenspiel mit den Behötrden damals intensiver gewünscht als nur mit dem Arbeitsamt. Was soll ich sagen: ... (FS folgt)

DER Beobachter am 23.01.2023

Leute, die lebenslang permanent rückfällig werden, kosten den Steuerzahler einschliesslich der Opferkosten logisch deutlich mehr als Leute, bei denen zeitnah es gelingt, sie sagen wir zu therapieren...

Reuter4774 am 23.01.2023

...und Täter passgenau unterstützt und bestraft werden...
Finde den Fehler (Reihenfolge). Nein jede Tat hat zuallererst mal Konsequenzen für den Täter, Unterstützung- Resozialisierung kann immer erst danach kommen. Ohne Strafe/ Konsequenz kein Lernerfolg!

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