Revision gescheitert Rechtsextremist Sven Liebich erstmals zu Bewährungsstrafe verurteilt
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28. März 2023, 12:29 Uhr
Der Rechtsextremist Sven Liebich ist mit seiner Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle gescheitert. Das Landgericht hatte ihn 2022 unter anderem wegen Volksverhetzung und Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung sowie 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das Oberlandesgericht Naumburg hat das Urteil nun bestätigt.
Die Verurteilung des halleschen Rechtsextremisten Sven Liebich ist rechtskräftig. Wie das Landgericht Halle mitteilte, wurde seine zweite Berufung als unbegründet abgelehnt. Damit wurde Liebich erstmalig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. In der Vergangenheit wurde er bereits zu Geldstrafen verurteilt.
Hintergrund des Urteils
Das Amtsgericht Halle hatte Liebich im September 2020 wegen Volksverhetzung, Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens, Beleidigung, übler Nachrede und Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen zu elf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Nach einer ersten Berufung des Angeklagten war er vom Landgericht Halle im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und 250 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er vermeintliche Zitate von Politikern wider besseres Wissen verbreitet hatte, um diese zu diskreditieren. Zudem hatte er dem Gericht nach Aufkleber mit volksverhetzenden Inhalten und Beschimpfungen religiöser Bekenntnisse vertrieben. Gegen dieses Urteil hatte er erneut Berufung eingelegt. Das Oberlandesgericht Naumburg wies diese als unbegründet ab. Damit ist das Urteil des Landgerichts Halle rechtskräftig.
MDR (Leonard Schubert) | Erstmals veröffentlicht am 27.03.2023
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. März 2023 | 16:00 Uhr
ossi1231 am 29.03.2023
"das "beliebte" Vorgehen Zitate z.B. aus dem Zusammenhang zu reissen," ... das ist in der Bewertung der Gerichtsentscheidung jetzt doch etwas neues.
Halten wir fest, eine Aussage eines Politikers wurde durch einen Bürger bewertet. Ja aber dann ist es doch kein Zitat mehr!
Tom0815 am 29.03.2023
@ossi1231
Ich denke nicht, dass Sie das "beliebte" Vorgehen Zitate z.B. aus dem Zusammenhang zu reissen, um damit Empörung und negative Emotionen als bewußte Strategie erkennen wollen, aber Sie könnten ja mitnehmen, dass ein Jahr maximal 8784 Stunden hat. Lässt sich ganz einfach mit 366 Tage (Schaltjahr) x 24 Stunden errechnen. ;-)
Ines W. am 27.03.2023
Unsere Justiz braucht ihre Zeit, aber sie funktioniert.
Es ist wichtig, das solche Zeichen gesetzt werden, dass eben nicht jede Volksverhetzung ungestraft bleibt.
In der Rechtsetxremistenszene wird der Herr sich die Vorstrafe jetzt zwar wie nen Orden Anhängen, aber das ist halt so in kriminellen Kreisen.