Bernd Wiegand
Bernd Wiegand kann weiter nicht ins Rathaus in Halle zurückkehren. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Ronny Hartmann

Gericht entscheidet Halle: OB Wiegand bleibt suspendiert

20. September 2023, 16:09 Uhr

Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand bleibt vorläufig weiter suspendiert. Das Oberverwaltungsgericht hat eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Sie ist damit rechtskräftig.

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Bernd Wiegand darf weiter nicht als Oberbürgermeister in das hallesche Rathaus zurückkehren. Sachsen-Anhalts Oberverwaltungsgericht hat am Dienstag eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt. Wiegand hatte dort beantragt, die Dienstenthebung aufzuheben. Das Verwaltungsgericht lehnte aber ab.

Auch mit der Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht ist Wiegand nun gescheitert. Die vorläufige Dienstenthebung erweise sich nach wie vor als verhältnismäßig, teilte das Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mit.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass eine Rückkehr Wiegands ins Rathaus die Ermittlungen gegen ihn beeinträchtigen würden. Im Februar 2021 hatte das Landesverwaltungsamt gegen Wiegand ein Disziplinarverfahren eröffnet. Dem parteilosen Politiker werden mehrere Pflichtverstöße vorgeworfen. Unter anderem soll er gegen die Impfreihenfolge in der Corona-Verordnung verstoßen haben und sich früh selber haben impfen lassen.

Wiegand hält Vorwürfe für konstruiert

Wiegand war vor gut vier Jahren zum zweiten Mal zum Oberbürgermeister in Halle gewählt worden. Die Amtszeit läuft noch bis 2026. Nachdem im Februar 2021 das Disziplinarverfahren eröffnet wurde, hatte das Landesverwaltungsamt Wiegand im Juni desselben Jahres des Dienstes enthoben.

Wiegand selbst hält die Vorwürfe gegen sich für konstruiert und nicht ausreichend für die Aufrechterhaltung seiner Suspendierung. Aus seiner Sicht hat er keine juristischen Verfehlungen begangen.

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MDR (Mario Köhne); dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 20. September 2023 | 16:00 Uhr

7 Kommentare

Gernot vor 31 Wochen

Vollkommen richtig! Wird leider in dieser Konsequenz selten angewendet.......ist auch kaum möglich. Dem Lande würden die Politiker beizeiten ausgehen..

Wessi vor 31 Wochen

Was ziemlich fremd ist, ist diese Vorverurteilung Wiegands.So ist unser System nicht.Wenn er schuldig gesprochen werden sollte, ist immer noch Zeit ihn zu verurteilen.Ansonsten gilt in unserem Land, auch für parteilose und parteigebundene Politiker genauso die Unschuldvermutung wie für jeden anderen Menschen auch.

Peter Riesler vor 31 Wochen

Ich kann den Mitlesenden versichern, dass Herr Wiegand (egal ob und dann wie etwas gelaufen ist) nicht am Hungertuch nagen muss. Er erhält solche Bezüge, die denen von zwei Straßenbahnfahrern und zwei Verkäuferinnen im Einzelhandel entsprechen (also deren Gehälter zusammengerechnet).

"Gute" Taktik für den Herrn wäre es, diesen Zustand so lange wie möglich hinzuhalten.

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