Wasserbehandlungstank in einer Kläranlage
4.200 Eigentümer in Wernigerode sollen 2015 zu Unrecht mit Abwasserkosten belastet worden sein. Bildrechte: Colourbox.de

4.200 Eigentümer betroffen Abwasserbeitrag: Wenigeröder dürfen auf Rückzahlung hoffen

23. Februar 2023, 18:13 Uhr

In Wernigerode wurden 2015 Grundstückseigentümer mit Abwassergebühren belastet, die sie eigentlich nicht hätten zahlen müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht in einem Musterprozess bestätigt. Die Betroffenen können nun auf eine baldige Rückerstattung hoffen.

Bürger von Wernigerode können auf die Rückzahlung von Abwasserbeiträgen hoffen. Wie die Stadtverwaltung am Donnerstag mitteilte, hat sie einen Musterprozess gegen den Wasser- und Abwasserverband Holtemme-Bode (WAHB) auch in zweiter Instanz gewonnen. Nach dem Verwaltungsgericht Magdeburg habe auch das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg der Stadt Recht gegeben. Nach Angaben von Oberbürgermeister Tobias Kascha (SPD) geht es insgesamt um einen siebenstelligen Betrag, der den Wernigerödern bei einem Erfolg der Musterklage zurückerstattet werden soll.

Herstellungsbeitrag zu unrecht erhoben

Konkret geht es den Angaben zufolge um den sogenannten besonderen Herstellungsbeitrag. Mit diesem hatte der Verband im Jahr 2015 Altanschließer in Wernigerode nachträglich belastet, die bereits vor dem 15. Juni 1991 an die alte Kläranlage in der Schmatzfelder Chaussee angeschlossen waren. Nach Angaben der Stadt wurde der Beitrag gegen den eigenen Willen des Verbandes erhoben. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Harz habe ihn aber dazu gezwungen.

Vorausgegangen war einem Bericht der "Volksstimme" zufolge eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes. Als Reaktion darauf hatten sich Verband und Stadt nach Angaben aus dem Rathaus auf das Musterklageverfahren geeinigt, um die Rechtmäßigkeit der Forderung zu prüfen.

Hoffnung auf zeitnahe Rückzahlung möglich

Die aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geht nach Angaben der Stadt auf eine frühere Rechtsprechung des Gerichts zurück. Im Jahr 2021 hatte es die Satzung des Wasser- und Abwasserverbandes Holtemme-Bode (WAHB) insgesamt für nichtig erklärt. Gegen das aktuelle Urteil könne der Verband noch innerhalb eines Monats Beschwerde einlegen. Sollte dies nicht geschehen, werde man auf eine zügige Rückzahlung der Beträge drängen.

4.200 Eigentümer betroffen

Der Rechtsdezernent der Stadt Wernigerode, Rüdiger Dorff, sagte, dann habe sich das jahrelange juristische Tauziehen für die Stadt und ihre Bürger gelohnt und sei einmalig im Land Sachsen-Anhalt. Denn überall sonst hätten die Bürger zahlen müssen. Der Streit betrifft laut "Volksstimme" rund 4.200 private und gewerbliche Grundstückseigentümer in Wernigerode.

MDR (Christoph Dziedo, Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 23. Februar 2023 | 21:00 Uhr

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