Traktoren stehen an der Autobahnauffahrt
Auch im Landkreis Görlitz beteiligen sich Landwirte an den bundesweiten Protesten gegen die Agrarpolitik, so wie hier am 7. Januar 2024. Bildrechte: xcitePRESS/Thomas Baier

Allgemeinverfügung erlassen Landkreis Görlitz knüpft Bedingungen an Bauernproteste

15. Januar 2024, 22:30 Uhr

Der Landkreis Görlitz stellt für die Bauernproteste klare Regeln auf. Er hat dafür am Montagabend eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach müssen die Versammlungen angemeldet werden und dürfen den Verkehr auf Autobahnen, Bundesstraßen und Kreisverkehren nicht behindern. Zudem ist es untersagt, Tierexkremente oder Dünger auszukippen. Geregelt ist auch, welche Symbole nicht gezeigt werden dürfen.

Der Landkreis Görlitz hat im Rahmen der "Aktionswoche zu Agrardiesel und Kfz-Steuerbefreiung" eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am Dienstag, den 16. Januar 2024 in Kraft und gilt vorerst bis zum 31. Januar 2024, wie das Landratsamt am Montagabend mitteilte.

Der Erlass soll das Anzeigen der Protestaktionen regeln, heißt es weiter. Er sieht Beschränkungen für nicht oder nicht rechtzeitig angezeigte Versammlungen unter freiem Himmel vor. Jede Versammlung muss demnach im Vorfeld angemeldet und genehmigt werden. "Sie [Die Allgemeinverfügung/Anm. d. Red.] wurde erlassen, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung während der genannten Aktionswoche zu gewährleisten und potenzielle Risiken im Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß angemeldeten Versammlungen zu minimieren."

Russland-verherrlichende Symbole untersagt

In der Allgemeinverfügung heißt es unter anderem, dass es keine Versammlungen geben darf, die einen Rückstau auf Autobahnen, Bundesstraßen und Kreisverkehre erwarten lässt. Rettungswege müssen in jedem Fall freigehalten werden. Verboten ist den Teilnehmern, Tierexkremente oder Düngemittel im öffentlichen Raum abzukippen.

Geregelt ist unter anderem auch, welche Symbole nicht gezeigt werden dürfen. Dabei spielt insbesondere der Krieg Russlands gegen die Ukraine eine große Rolle. Laut Allgemeinverfügung gelten unter anderem als rechtswidrige Taten:

  • die Verwendung des Buchstaben "Z", wenn die symbolische Billigung des russischen Vorgehens in der Ukraine nicht erkennbar ausscheidet,
  • die Verwendung des St. Georgs-Bandes,
  • die Verwendung der Flagge der ehem. UdSSR, der Siegesfahne der Roten Armee oder der Seekriegsflagge der Sowjetischen Marine
  • die stilisierte Darstellung des ukrainischen Staatgebietes ohne die Gebiete der Krim und des Donbass (Oblaste Luhansk und Donezk)

Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer appellierte an alle Beteiligten, sich an die geltenden Regelungen zu halten und Versammlungen rechtzeitig anzumelden.

A4-Auffahrten im Landkreis Bautzen sollen ganze Woche bestreikt werden

Zuvor hatte der Landkreis Bautzen mitgeteilt, dass er keine langfristigen verlässlichen Aussagen darüber machen kann, wann und wo es Proteste und Blockaden gibt. Es sei eine große Dynamik in den Anmeldungen, so eine Sprecherin. Für diese Woche hat der Verein "Land schafft Verbindungen" täglich Proteste an allen A4-Auffahrten im Landkreis Bautzen beantragt, jeweils von 6 bis 11 Uhr. Die Absage muss laut Landratsamt spätestens bis 18 Uhr zum jeweiligen Vortag erfolgen.

Parallel zu der Großkundgebung in Berlin hatte es am Montag auch mehrere Proteste in Sachsen gegeben. Schwerpunkte waren dabei Ostsachsen, das Erzgebirge und Chemnitz.

MDR (dkö)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 15. Januar 2024 | 19:00 Uhr

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