Prozess Grünes Gewölbe: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Wachleute ein
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11. November 2022, 12:11 Uhr
Bei den Ermittlungen zum Einbruch in das Grüne Gewölbe in Dresden gerieten auch die Wachleute des Museums ins Visier von Polizei und Justiz. Der anfängliche Tatverdacht hat sich allerdings nicht erhärtet. Die Staatsanwaltschaft hat nun das Verfahren eingestellt.
Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe 2019 in Dresden hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen vier Wachleute eingestellt. Es habe kein hinreichender Tatverdacht gegen die Beschuldigten begründet werden können, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Freitag mit.
Tatverdacht nicht bestätigt
Der Tatverdacht, der auf Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl lautete, habe sich nicht bestätigt. Weder die Übergabe von Unterlagen zum Sicherheitssystem noch ein persönlicher Kontakt zwischen den Wachleuten und den Tatverdächtigen hätten nachgewiesen werden können. Auch seien bei Durchsuchungen keine Gegenstände in Bezug auf den Einbruch ins Grüne Gewölbe gefunden worden.
Prozess gegen mutmaßliche Täter läuft
Nach dem spektakulären Juwelendiebstahl am 25. November 2019 aus der sächsischen Schatzkammer im Residenzschloss stehen seit Jahresbeginn sechs Männer vor dem Dresdner Landgericht. Den Angeklagten wird unter anderem schwerer Bandendiebstahl vorgeworfen. Sie sollen innerhalb weniger Minuten 21 kostbare Schmuckstücke gestohlen haben. Von der Beute im Wert von geschätzten rund 113 Millionen Euro fehlt bislang jede Spur.
MDR (ben/mina)/epd
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 11. November 2022 | 11:00 Uhr
Maria A. am 11.11.2022
Tja, das hat es ja schon oft gegeben. Man konnte in Verdacht Geratenen nichts nachweisen. Obwohl im konkreten Fall lange ausgegangen wurde von an die Täterschaft gegangene Hintergrundinformationen. Nun weiß man ja als Außenstehender nichts über die Wachleute. Und es wurde mit Sicherheit lange recherchiert. Aber wenn sie, oder einer davon, einen ähnlichen Background hatten, wie die Beschuldigten, wäre man als Außenstehender in seiner Naivität dazu fähig, herum zu sinnieren und sich relativ unbedarft anhand des bekannten Spruches zu orientieren: "Was aussieht wie ein Bär, brummt wie ein Bär, ist ein Bär"...