Mehrere Personen in einem Gerichtssaal
Im zweiten Prozess um den "Kinderzimmerdealer" Maximilian S. sind am Mittwoch die Urteile gesprochen worden. Bildrechte: picture alliance/dpa | Inga Jahn

Landgericht Leipzig "Kinderzimmerdealer" Shiny Flakes zu Haftstrafe verurteilt

17. Mai 2023, 16:41 Uhr

Seit der Netflix-Serie "How to Sell Drugs Online (Fast)" ist die Geschichte des Leipziger Drogendealers "Shiny Flakes" wohl vielen bekannt. Fast eine Tonne Drogen soll Maximilian S. 2015 im Darknet direkt aus seinem Kinderzimmer verkauft haben. Er wurde für die Straftat verurteilt. Wenig später soll er wieder in den Drogenhandel eingestiegen sein, weswegen er erneut ins Gefängnis soll.

Der als "Kinderzimmerdealer" bekannt gewordene Maximilian S. muss erneut ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 28-Jährigen zu viereinhalb Jahren Haft. Er war bereits 2015 nach einem Geständnis zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt worden, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig im Internet Drogen verkauft hatte. Auch seine drei Komplizen wurden wegen Drogenhandels zu Haftstrafen verurteilt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass vier der fünf Angeklagten in unterschiedlichem Ausmaß an den Geschäften beteiligt waren. Der fünfte Angeklagte, ein Anwalt, wurde freigesprochen. Der Drogenhandel "in nicht geringer Menge" wurde über einen frei zugänglichen Internet-Shop abgewickelt.

Ein Angeklagter freigesprochen, ein Helfer zu Geldstrafe verurteilt

Ein weiterer Angeklagter, der bereits in Haft sitzt, wurde am Mittwoch unter Berücksichtigung bestehender Urteile zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und elf Monaten verurteilt. Zwei weitere Angeklagte leisteten laut Urteil Beihilfe. Einer der Männer wurde zu zehn Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. In einem abgetrennten Verfahren hatte die Kammer bereits vor der Hauptverhandlung den anderen Helfer verurteilt. Er habe "absolut untergeordnete Tätigkeiten" ausgeführt, so der Richter. Deshalb bekam er eine Geldstrafe in Höhe von 125 Tagessätzen je 50 Euro.

Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen. Sie will damit eine weiterführende Klärung des Falls vor dem Bundesgerichtshof erzielen. Viele Unklarheiten seien im Laufe der Verhandlung nicht aufgeklärt worden, hieß es.

Mit Drogen über Webshop gedealt

Der Prozess gegen die fünf Männer war zu Beginn dieses Jahres eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen vorgeworfen, in unterschiedlichem Ausmaß am Drogenhandel über einen frei zugänglichen Webshop beteiligt gewesen zu sein. Als Bande sollen sie ab April 2019 unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin und 2,5 Kilogramm Haschisch verkauft haben.

Päckchen mit bunten Pillen
Die Angeklagten sollen unter anderem 16,5 Kilogramm Amphetamin über das Internet verkauft haben. (Symbolbild) Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Es gibt vier Geständnisse

Noch vor Beginn der Beweismittelaufnahme hatten vier der fünf Männer gestanden, an dem Verkauf der Drogen beteiligt gewesen zu sein. Unter ihnen auch der "Kinderzimmerdealer", der 2015 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde, weil er aus seinem Kinderzimmer in Leipzig über einen ähnlichen Webshop Drogen verkauft hatte.

Der heute 28 Jahre alte Maximilian S. hatte gestanden, am Aufbau des neuen Online-Drogenhandels unter dem Namen Candylove beteiligt gewesen zu sein. Allerdings sei er mehr so etwas wie der IT-Spezialist gewesen. Die Hauptverantwortung für Einkauf und Vertrieb habe beim mitangeklagten Friedemann G. gelegen, der dies im Wesentlichen auch so bestätigte. Ein mitangeklagter Leipziger Anwalt bestreitet nach wie vor jede Beteiligung. Zwei weitere Männer haben zugegeben, die Drogen verpackt zu haben.

MDR (ama/kbe)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 17. Mai 2023 | 06:00 Uhr

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