Namensrechte FC Rot-Weiß Erfurt reicht Unterlassungsklage gegen Förderverein ein
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24. August 2023, 06:32 Uhr
Der FC Rot-Weiß Erfurt will dem Förderverein Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt die Verwendung des Vereinsnamens "FC Rot-Weiß Erfurt" untersagen. Es verstrichen mehrere Fristen, doch der Förderverein kam der Aufforderung nicht nach, seinen Namen zu ändern. Anfang August machte RWE seine Drohung wahr und klagt jetzt auf Unterlassung. Die größten Streitpunkte sind die Nutzungsrechte, die der ehemalige Insolvenzverwalter Volker Reinhardt beiden Vereinen eingeräumt haben soll.
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Der FC Rot-Weiß Erfurt e. V. hat eine Unterlassungsklage gegen den Förderverein Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt e. V. eingereicht. Der Fußballclub will dem Förderverein damit verbieten, den Vereinsnamen "FC Rot-Weiß Erfurt" als Bestandteil des eigenen Namens zu führen und mit diesem Namen Werbung für seine eigene Tätigkeit zu machen.
Seit seiner Gründung im Februar 2020 sammelte der Förderverein überwiegend mit Spenden nach Schätzungen von RWE insgesamt etwa 60.000 Euro ein. Davon hat der Förderverein 30.000 Euro gegenüber dem Fußballclub bestätigt. Von den Spendengeldern hat RWE bisher rund 2.500 Euro überwiesen bekommen und wurde mit bezahlten Busfahrten für Juniorenspiele sowie Trainingsmitteln unterstützt.
Der RWE vermutet, dass der Förderverein nicht ausschließlich den Fußballclub unterstützt und die mit dem Vereinsnamen eingeworbenen Spenden auch für andere Projekte einsetzt.
Rot-Weiß Erfurt: Fronten seit Monaten verhärtet
Der Klage vorausgegangen war ein monatelanger Streit. Zum ersten Mal forderte RWE den Förderverein im Oktober 2022 zu einer Namensänderung auf. Danach folgten mehrere Fristen, die RWE dem Förderverein setzte. Seitdem kommunizieren beide Seiten ausschließlich über ihre Anwälte.
Beide Seiten behaupten, die Nutzung der Namensrechte vom ehemaligen Insolvenzverwalter Volker Reinhardt eingeräumt bekommen zu haben. RWE behauptet, von Reinhardt alle Namensrechte zur eigenen Verfügung freigegeben bekommen zu haben.
Der Förderverein behauptet ebenfalls, dass Reinhardt die Nutzung des Logos mit der darin enthaltenen Abkürzung "FC RWE" gestattet hatte. Zudem umfasse diese Gestattung auch die Verwendung des Namens "FC Rot-Weiß Erfurt".
Warum Rechtsanwalt Aussicht auf Erfolg für RWE-Klage sieht
Der auf Markenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Tobias Bier von der Kanzlei BBS Rechtsanwälte sieht grundsätzlich eine "überwiegende Aussicht auf Erfolg" der eingereichten Unterlassungsklage. "Aufgrund der Registernummer im Vereinsregister ist davon ausgehen, dass der Fußballclub älter ist als der Förderverein und somit das prioritätsältere Namensrecht besitzt." Denn im Namensrecht gilt stets das Prinzip: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.
"Falls dem Gericht dafür die Argumentation der Klägerseite nicht ausreicht, könnte RWE zusätzlich einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch anbringen." Denn: "Obwohl der jeweilige Vereinszweck gemäß der Satzungen von RWE und Förderverein unterschiedlich ist, stehen sie im Nachfragewettbewerb durch ihr Interesse nach Unterstützung durch Spendengelder." Um diesen Anspruch durchzusetzen, müsste RWE dann begründen, dass der Förderverein mit seinen eingeworbenen Spendengeldern nicht ausschließlich den Fußballclub unterstützt und nur "durch seine Außenkommunikation den Anschein erweckt", dies zu tun.
Durch Insolvenzverwalter eingeräumte Rechte sind entscheidend
Für Rechtsanwalt Bier sind die vermutlichen Rechteeinräumungen durch den ehemaligen Insolvenzverwalter Volker Reinhardt die entscheidenden Streitpunkte im Verfahren. Ob diese Nutzungsrechte mündlich oder schriftlich eingeräumt wurden, sei nicht relevant.
Zum einen sei durch das Gericht zu prüfen, ob und mit welcher Reichweite RWE das Nutzungsrecht von Reinhardt übertragen bekommen hat und "ob dem Fußballclub damit ein eigenes Klagerecht eingeräumt wurde". Zum anderen sei zu ergründen, ob und mit welcher Reichweite der Förderverein das Nutzungsrecht von Reinhardt gestattet bekommen hat und ob es nur das RWE-Vereinslogo oder auch den Vereinsnamen "FC Rot-Weiß Erfurt" umfasse. "Die Einräumung von Nutzungsrechten im Rahmen einer namens- oder firmenmäßigen Nutzung ist abseits von Franchise-Verträgen absolut unüblich", so Rechtsanwalt Bier.
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Ein mögliches Szenario des Verfahrens
Wenn es eine Gestattung für Logo und Namen in irgendeiner Form gab, hätte der Förderverein ein "positives Nutzungsrecht" und im Rechtsstreit wären dann auch insolvenzrechtliche Fragen mitentscheidend. Es könne sogar dazu kommen, dass der ehemalige Insolvenzverwalter Reinhardt als Zeuge berufen und zur Gestattung befragt werden müsse.
Die gegebenenfalls bestehende Gestattung durch Reinhardt könne dann nur der aktuell eingesetzte Insolvenzverwalter oder der legitimierte RWE-Vorstand widerrufen. Dieser Widerruf müsste im Laufe des Verfahrens erfolgen, damit es RWE für sich entscheiden kann.
Förderverein reagiert auf seiner Homepage
Der Förderverein kündigte auf seiner Homepage an, mit den eingenommenen Spendengeldern die Gerichtskosten und den Anwalt zu finanzieren. Eine MDR-Nachfrage dazu ließ der Förderverein unbeantwortet.
Ein langwieriger Gerichtsprozess könnte vermieden werden, indem sich beide Seiten einvernehmlich in einer Güteverhandlung einigen. Diese ist am Landgericht Erfurt für Ende Oktober geplant. Sollte es nicht zur Einigung kommen, droht sich der juristische Streit fortzusetzen mit einem Gesamtrisiko von aktuell etwa 2.500 Euro. Ein Urteil erwartet Rechtsanwalt Bier nicht vor Herbst 2024.
MDR (jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 24. August 2023 | 07:00 Uhr
cuauthemoc am 25.08.2023
Ach ja - und viele werden das auch nicht mehr diskutieren. Sondern wahrscheinlich inzwischen Herrn T. auffordern, das Geld dem Spendenzweck zuzuführen. Anderenfalls das strafrechtlich und auch finanzrechtlich prüfen lassen. Herr T. hat genug Leute brüskiert.
cuauthemoc am 25.08.2023
Ich erklärs Ihnen auch gern noch einmal. Herr T. und sein Verein haben auf ihrer Homepage noch heute den Text von 2020 stehen, worum es bei dem Verein geht. Einfach mal lesen. Damit wurde bei RWE-Fans Geld eingeworben als Spenden NUR für RWE. So stand das auch in der damals auf der HP veröffentlichten Satzung. Im Jahr 21 fing Herr T. an, auf dieser Vereinshomepage gegen Verein und Insoverwalter zu schießen und brach rigoros jedes versuchte vernünftige Gespräch ab. In diesem Verein wurde auf Betreiben des Herrn T. die Satzung plötzlich geändert und dort tauchten plötzlich die Verwendung für Projekte auf, die NICHT Ziel der Spenden der RWE-Fans waren. Letztlich - nachdem das auffiel- ließ man die Vereinssatzung bereits 2021 völlig von der HP dieses Vereines verschwinden. Spender konnten die überhaupt nicht einsehen, wurden weiterhin in dem Glauben belassen (siehe Text auf der HP von 2020), dass eingeworbenes Geld NUR für RWE ist. Lassen Sie sich nicht weiter von Hern T. Märchen erzählen.
cuauthemoc am 24.08.2023
Wo genau kann man denn diese Satzung lesen? Auf der Homepage des Fördervereines jedenfalls nicht. Dort ist sie seit mehreren Wichen schon nicht mehr veröffentlicht. Sollte eher Dir zu denken geben. Ein Schelm, wer Arges dabei denkt....