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Der FC Rot-Weiß Erfurt e.V. und der Förderverein Fußballherz FC Rot Weiß-Erfurt e.V. streiten um Spendengelder und Namensrechte. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / Picture Point

Streit um Spenden FC Rot-Weiß Erfurt drängt auf Unterlassungsklage gegen Förderverein

28. Juni 2023, 06:00 Uhr

Der Förderverein Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt e.V. konnte vermutlich insgesamt etwa 60.000 Euro einsammeln. Mit der Bestätigung der Gemeinnützigkeit des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. wären 10.000 Euro an den Verein fällig gewesen. Darauf einigten sich beide Parteien im Sommer 2022. Doch der Förderverein bezahlt nicht und RWE besteht auf sein Geld. Jetzt will der Fußballclub dem Förderverein die Verwendung des Vereinsnamens verbieten.

Die monatelange Auseinandersetzung zwischen FC Rot-Weiß Erfurt e.V. und dem Förderverein Fußballherz FC Rot Weiß-Erfurt e.V. spitzt sich zu. Seit seiner Gründung im Februar 2020 sammelte der Förderverein überwiegend mit Spenden vermutlich insgesamt etwa 60.000 Euro. Von dieser Summe hat der RWE bisher lediglich rund 2.500 Euro überwiesen bekommen und wurde mit bezahlten Busfahrten für Juniorenspiele sowie Trainingsmitteln unterstützt.

Rot-Weiß Erfurt vermutet, dass der Förderverein nicht ausschließlich den Fußballclub unterstützt und die mit dem Vereinsnamen eingeworbenen Spenden auch für andere Projekte einsetzt. Daher fordert RWE den Förderverein auf, "Rot-Weiß Erfurt" aus seinem Namen zu entfernen. Zuvor wurde die Namensverwendung noch geduldet. Ein Streitpunkt ist, ob die Namensverwendung durch den ehemaligen Insolvenzverwalter Volker Reinhardt sogar gestattet wurde.

Frist zur Namensänderung läuft aus

Die Fronten sind mittlerweile so verhärtet, dass beide Seiten ausschließlich über ihre Anwälte kommunizieren. Zum 30. Juni läuft die bereits dritte Frist zur Namensänderung aus. Die Seite des Fördervereins bat Anfang Mai um eine Fristverlängerung, damit im Juni noch eine Mitgliederversammlung einberufen werden könne. Diese soll entscheiden, ob es eine Namensänderung gibt. Falls nicht, droht eine Unterlassungsklage von Rot-Weiß Erfurt.

Der auf Markenrecht spezialisierte Rechtsanwalt Tobias Bier sieht eine "überwiegende Aussicht auf Erfolg solch einer Unterlassungsklage". Laut Bier hat der Fußballclub das Namensrecht an "FC Rot-Weiß Erfurt" spätestens mit der Eintragung in das Vereinsregister im Jahr 1990 erworben.

Die Namensrechte des Fördervereins sind hingegen jünger. Damit hätte er durch die Aufforderung zur Namensänderung keinen Anspruch mehr auf die Namensverwendung.

Fans feiern. 1 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

RWE und Förderverein vereinbaren Unterstützung in drei Schritten

Mitte Juli 2022 schien noch alles auf eine Zusammenarbeit hinauszulaufen. Beide Seiten trafen sich beim Landessportbund Thüringen. Der Förderverein erklärte seine grundsätzliche Bereitschaft zur finanziellen Unterstützung des Nachwuchses von Rot-Weiß Erfurt.

Ziel der Gespräche war es, den genauen Umfang und die konkreten Maßnahmenpakete des Fördervereins für den Fußballclub verbindlich und kurzfristig zu vereinbaren. Das Gesprächsprotokoll sieht eine Unterstützung in drei Schritten vor, die der Förderverein zuvor in einer Mitgliederversammlung beschlossen hatte:

  1. Sofortige Gewährung von Sachleistungen in Höhe von 5.000 Euro
  2. Pauschale Spende in Höhe von 5.000 Euro bei Ausstellung von Spendenbescheinigungen
  3. Gewährung weiterer Unterstützungsleistungen in Höhe von 10.000 Euro nach positiver Beendigung des Insolvenzverfahrens

Die Bedingung für die Unterstützungsleistungen: Die Gemeinnützigkeit von RWE muss bestätigt werden und der Verein muss in der Lage sein, Spendenquittungen auszustellen. Am 30. März 2023 wurde die Gemeinnützigkeit dann bestätigt. Die ersten beiden Spenden von jeweils 5.000 Euro waren mit diesem Datum also fällig. Doch der Förderverein bat um Aufschub. "Passiert ist seitdem nichts", bestätigt RWE-Vorstandssprecher Lars Fuchs.

Beide Seiten unterzeichneten zwar das Gesprächsprotokoll, allerdings wurde es nicht notariell beurkundet. Somit sei es nicht bindend, so Vereinsexperte Benjamin Beyer vom Abbe-Institut Jena. Der Beschluss der Mitgliederversammlung des Fördervereins sei jedoch ausschlaggebend und gültig bis eine neue Mitgliederversammlung den Beschluss kippt.

Spender kritisiert Satzung und Homepage des Fördervereins

Einer der Spender ist Olaf Schwertner. Er ist Mitglied bei Rot-Weiß Erfurt, verwaltet die Archive und sammelt historische Gegenstände des Vereins. Im Jahr 2020 spendete er einen Betrag im niedrigen vierstelligen Bereich an den Förderverein im Glauben, dass sein Geld "seinem" Fußballclub zugutekommt.

Im Oktober 2022 wandte sich Schwertner an den Förderverein und fragte nach der Verwendung seiner Spende. Der Förderverein bestätigte ihm, dass die Spenden korrekt für Rot-Weiß Erfurt verwendet wurden mit dem Wortlaut: "Der Verein wurde mit bezahlten Busfahrten sowie mit Medizinischen und Trainings Equipment unterstützt!".

Screenshot
Screenshot von der Homepage des Fördervereins Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt e.V. Bildrechte: fcrwefoerderverein.de

Nach Meinung von Schwertner sind die Spenden sogar "irreführend eingefordert" worden. Die Satzung verweist zwar schon immer auf "die Förderung & den Erhalt des Fußballsports in Erfurt" sowie in einer neueren Fassung auch auf die Unterstützung von mildtätigen Zwecken, doch die Homepage des Fördervereins suggeriert den Fußballclub als einzigen Empfänger der Spenden.

Was sind mildtätige Zwecke? Mildtätige Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung werden verfolgt, wenn Personen selbstlos unterstützt werden. Diese Personen sind infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen. Oder Personen, deren wirtschaftliche aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist.

Zudem ist die Satzung auf der Homepage des Fördervereins nicht auffindbar. Spender hätten diese lediglich beim Förderverein anfordern oder im Amtsgericht einsehen können.

Zur Behauptung der Irreführung sind sich Experten uneinig. Laut Vereinsexperte Beyer vom Abbe-Institut Jena ist die Satzung zum Zeitpunkt der Spende gültig. Diese könne jeder beim Amtsgericht einsehen. Rechtsanwalt Tobias Bier hält jedoch einen "wettbewerbsrechtlichen Irreführungstatbestand" für eröffnet, der aus dem Unterlassungsanspruch der Namensverwendung abgeleitet werden könnte.

"Obwohl die Satzungen von RWE und Förderverein unterschiedlich sind, stehen sie im Nachfragewettbewerb durch ihr Interesse nach Unterstützung durch Spendengelder". Der Förderverein "erweckt durch seine Außenkommunikation den Anschein", dass Spendengelder ausschließlich Rot-Weiß Erfurt unterstützen. Wenn das tatsächlich nicht der Fall sein sollte, sieht Bier hier auch einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch.

Fans äußern ihre Enttäuschung in RWE-Community

Mit seiner Kritik am Förderverein ist Olaf Schwertner nicht allein. Auch in der RWE-Community - das inoffizielle Forum für Fans des FC Rot-Weiß Erfurt e.V. - äußern einige RWE-Anhänger ihre Enttäuschung, dass die Spendengelder nicht beim Fußballclub ankommen.

Zuletzt wurde im Forum sogar über persönliche Befindlichkeiten des Vorsitzenden des Fördervereins Jens Trölitzsch spekuliert. Ihm wurde im Januar von RWE seine Vereinsmitgliedschaft gekündigt.

 

Screenshot
Screenshot eines User-Kommentars im Forum der RWE-Community Bildrechte: RWE Community-Forum

Förderverein kommuniziert verhaltend

Gegenüber RWE dementierte der Förderverein Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt die eingenommenen Gelder von vermutlich insgesamt etwa 60.000 Euro. Vielmehr würden "diese veröffentlichten Zahlen nicht der Wahrheit entsprechen". Lediglich bestätigt wurden Spendeneinnahmen in Höhe von 30.000 Euro, die im Rahmen des virtuellen Spiels "Das Wunder von Erfurt" akquiriert wurden.

Zudem widerspricht der Vorsitzende des Fördervereins Jens Trölitzsch den vereinbarten Unterstützungsleistungen aus dem Gesprächsprotokoll beider Seiten. In einem anderen Medienbericht wird er mit den Worten zitiert, dass das Gesprächsprotokoll "völlig irrelevant und irreführend" sei. "Es entspreche nicht den Beschlüssen der Mitglieder, was die Vergabe von Geldern an den e.V. betrifft."

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen.

Förderverein

Auf der Homepage des Fördervereins ist zu lesen, dass eine Unterstützung von RWE aktuell als "sinnfrei" angesehen wird. Man wolle erst einmal warten bis das Insolvenzverfahren positiv beendet ist und wolle bis dahin "kein Geld in ein Fass mit Loch" geben.

Der Förderverein äußerte sich auf MDR-Nachfrage zum Sachverhalt nur mit den Worten: "In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen."

Förderverein verliert Mitglieder

Inzwischen haben mehrere Mitglieder den Förderverein verlassen. Darunter auch die ehemalige Schatzmeisterin und Thomas Baumgärtner. Anfang April legte er das Amt des 2. Vorsitzenden nieder und trat aus dem Förderverein aus.

Er begründete seinen Schritt unter anderem mit der Missachtung der Beschlüsse im Förderverein. Damit konnte er zumindest Mitglied bei RWE bleiben. Denn es liefen bereits Überlegungen, ihn aus dem Verein auszuschließen. Das zeigt auch ein Eintrag im Impressum auf der Homepage des Fördervereins:

 

Screenshot
Impressum auf der Homepage des Fördervereins Fußballherz FC Rot-Weiß Erfurt e.V. Bildrechte: fcrwefoerderverein.de

Auf MDR-Nachfrage haben sich die ausgetretenen Mitglieder des Fördervereins nicht zu den Gründen ihres Austritts geäußert. Vermutlich wollen sie mit dem persönlichen Kapitel "Förderverein" abschließen.

Mehr zum FC Rot-Weiß Erfurt

MDR (cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 27. Juni 2023 | 05:00 Uhr

7 Kommentare

MDR-Team vor 43 Wochen

Es gibt einen Konflikt zwischen einem Förderverein und einem regionalen Fußballclub. Diesen beleuchten wir, da öffentliches Interesse besteht. Das ist unsere Aufgabe.

MikeS vor 43 Wochen

Ich find´s immer wieder gut, wenn jemand so völlig zusammenhanglos Strafrechtsnormen zitiert. Wenn man sachlich bleibt, geht´s vielleicht auch ´ne Nummer kleiner?

MikeS vor 43 Wochen

Es steht jedermann offen, eine Strafanzeige zu stellen. Dazu muss man kein Spender sein. Aber es gibt eben auch eine Straftatbestand der falschen Verdächtigung, etc. pp. Aber das haben Sie ja schon beim DFB versucht, wenn ich Ihrem Avatar Glauben schenken darf ...

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