Beim Entenfüttern Mädchen ertrunken: Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung gegen Großmutter

16. Juni 2023, 11:32 Uhr

Beim Füttern von Enten war im Vorjahr ein drei Jahre altes Mädchen in Mühlhausen ertrunken. Nun hat die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl gegen die Großmutter wegen fahrlässiger Tötung erlassen.

Im Fall einer ertrunkenen Dreijährigen in Mühlhausen hat das zuständige Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mühlhausen nun Strafbefehl gegen die Großmutter erlassen. Verhängt wurde eine Haftstrafe über sechs Monate wegen fahrlässiger Tötung, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein Strafbefehl entspricht in seiner Wirkung einem Urteil, kann aber ohne vorhergehende Verhandlung erlassen werden.

Strafbefehl gegen Großmutter ist rechtskräftig

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hat die 57-Jährige keinen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, somit ist er rechtskräftig. Ein Strafbefehl entspreche einer Verurteilung in einer Verhandlung. Zu einem Prozess wäre es gekommen, wenn die 57-Jährige gegen den Strafbefehl vorgegangen wäre.

Die Großmutter soll an jenem Abend im August 2022 ihre Aufsichts- und Sorgfaltspflicht für das Kind verletzt haben. Zunächst hatte die "Thüringer Allgemeine" über den Strafbefehl berichtet.

Das Mädchen und seine Großmutter hatten mit anderen Kindern und Erwachsenen Enten auf einem Spielplatz am Ufer der Unstrut gefüttert. Gegen 19:30 Uhr sei aufgefallen dass das Mädchen verschwunden war. Daraufhin wurde die Polizei informiert.

Mädchen starb trotz Reanimation im Krankenhaus

Das Mädchen sei wenige Minuten später von Zeugen einige Meter weiter am Ufer der Unstrut gefunden worden. Diese hatten noch begonnen, das Kind zu reanimieren. Das Mädchen starb jedoch kurz darauf im Krankenhaus. Vieles habe auf einen tragischen Unfall hingedeutet, hieß es damals.

Was ist ein Strafbefehl? - Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Gericht einen Strafbefehl, wenn sie eine öffentliche Hauptverhandlung nicht für nötig hält.

- Der Richter erlässt den Strafbefehl, wenn er davon ausgeht, dass der Fall einfach gelagert ist und dieser "am Schreibtisch" entschieden werden kann.

- Ein Strafbefehl gibt es bei Bagatelldelikten bzw., wenn es sich nicht um schwerwiegende Verstöße handelt.

- Das Verfahren soll die Gerichte entlasten.

MDR (mte/rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. Juni 2023 | 10:00 Uhr

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