Ehrliche Finderin Tausende Euro auf Parkplatz in Rudolstadt gefunden

12. April 2023, 06:21 Uhr

Eine ehrliche Finderin hat in Rudolstadt mehrere Tausend Euro Bargeld bei der Polizei abgegeben. Die Frau hatte die Aktentasche mit dem Geld nach Polizeiangaben am Ostermontag auf einem Parkplatz gefunden.

Am Dienstagmorgen kam der Eigentümer und fragte nach. Da er Aussehen, Inhalt und Verlust-Ort der Tasche genau beschreiben konnte, erhielt er seine Sachen zurück.

Gibt es einen Anspruch auf Finderlohn?

Finder haben nach dem deutschen Gesetz Anspruch auf einen Finderlohn. Bei Gegenständen mit einem Wert von bis zu 500 Euro steht dem Finder ein Finderlohn in Höhe von fünf Prozent zu. Wenn der Sachwert oder Geldwert 500 Euro übersteigt, steht dem Finder ein Lohn von drei Prozent des Mehrwertes zu, also dem Betrag, der über die 500 Euro hinausgeht.

Natürlich kann der Eigentümer mehr Finderlohn zahlen. Außerdem steht dem Finder ein Ersatz für die Aufwendungen zu, die er etwa beim Verwahren des Fundstückes oder für die Recherche des Eigentümers hatte.

Fundsachen müssen laut Gesetz übrigens sechs Monate lang aufbewahrt werden. Sollte sich der Eigentümer bis dahin nicht bei der zuständigen Polizei oder beim Fundbüro gemeldet haben, gehört die Fundsache dem Finder.

MDR (KW/maf)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 11. April 2023 | 19:00 Uhr

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