Freiheitlich demokratische Grundordnung Freiwillige Feuerwehr: Wie ein neuer Absatz im Katastrophenschutzgesetz für Frust sorgt

09. April 2024, 13:23 Uhr

Bei den freiwilligen Feuerwehren in Südthüringen sorgt ein neuer Paragraf im Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz für Irritationen. Die Feuerwehrleute fühlen sich unter Generalverdacht gestellt. In dem Passus geht es um die zu freiheitlich demokratische Grundordnung.

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Freiwillige Feuerwehrleute sind in nahezu jedem Ort in Thüringen rar geworden. Vor allem auf dem Land und in kleineren Ortschaften ist die Lage prekär. Wie in Lauscha oder Spechtsbrunn im Landkreis Sonneberg. Dort gehen mehr Kameraden in den zwangsweisen Ruhestand, als junge nachrücken.

Vor allem tagsüber ist die Einsatzbereitschaft nicht mehr gewährleistet. Viele Feuerwehrleute arbeiten auswärts. Jetzt könnte sich die Lage noch weiter verschärfen. Schuld ist eine neue Formulierung im überarbeiteten Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz.

Ein altes Feuerwehrauto steht in einer Garage.
Viele Feuerwehrleute fühlen sicht unter Verdacht gestellt. Bildrechte: MDR/Bettina Ehrlich

Neuer Paragraf zur freiheitlich demokratischen Grundordnung hinzugefügt

Im Paragraf 13 wird geregelt, wann ein freiwilliger Feuerwehrmann in den Dienst genommen werden kann. Da geht es um das Mindestalter und die ärztlichen Atteste. Neu hinzugekommen ist Absatz 1 und der lautet wörtlich:

Feuerwehren sind freiwillig und ehrenamtlich im Dienst der Gemeinde tätig. Sie müssen für die Übernahme des Ehrenamtes persönlich geeignet sein und für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.

Uwe Fröhlich aus Großbreitenbach im Ilm-Kreis hat sich die Seite im Gesetzentwurf extra ausgedruckt. "Früher stand da gar nichts", sagt er. Viele Kameraden seien richtig sauer. Fröhlich ist in Großbreitenbach Stadtbrandmeister und verantwortlich für knapp 160 Feuerwehrkameraden in sechs Wehren.

Großbreitenbach hat zehn Ortsteile. "Wieso wird so was da reingeschrieben? Wir als Feuerwehrleute sind politisch und religiös neutral. Wir helfen jedem, egal welches Geschlecht, welche Hautfarbe er hat oder wo er herstammt. Das ist unsere Grundeinstellung. Und jetzt wird das angezweifelt."

Ein Mann steht vor einer Feuerwehrstation.
Laut Uwe Fröhlich von der Freiwilligen Feuerwehr Großbreitenbach sind viele Kameraden richtig sauer. Bildrechte: MDR/Bettina Ehrlich

Feuerwehrleute unter Generalverdacht gestellt

Auch der CDU-Landtagsabgeordnete Andreas Bühl sieht die Thüringer Feuerwehrleute mit der Formulierung unter Generalverdacht gestellt. "Ich habe das Gefühl, man unterstellt Leuten eine gewisse Denkweise und man will über diesen Weg versuchen, sie so herauszufiltern. Das halte ich aber nicht für richtig."

Außerdem stelle sich die Frage, wie man das kontrollieren will. "Wie will man Feuerwehrleuten nachweisen, ob sie auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen oder nicht?", so Bühl.

Er kündigte an, dass die CDU im Innenausschuss das hinterfragen wird. "Wie will man diesen Passus umsetzen und mit welcher Intention? Welche Vorbehalte haben dazu geführt?" Bühl jedenfalls sei kein einziger Fall in Thüringen bekannt, bei dem sich Feuerwehrleute rassistisch oder extremistisch verhalten hätten.

Andreas Bühl (CDU)
Der CDU-Landtagsabgeordnete Andreas Bühl will den Passus im neuen Gesetzesentwurf noch mal hinterfragen. Bildrechte: IMAGO / Karina Hessland

Absatz im Gesetzentwurf soll "Regelungslücke" schließen

Mit dem neuen Absatz im Gesetzentwurf solle eine "Regelungslücke" geschlossen werden, teilte ein Sprecher des Innenministeriums auf MDR THÜRINGEN-Nachfrage mit. Und weiter: "Feuerwehrangehörige vertreten als ehrenamtlich Tätige die jeweils zuständige Gemeinde als hoheitliche Aufgabenträger und damit den Staat. Damit haben sie auch die verfassungsrechtlichen Grundprinzipien des Staates zu vertreten, den sie repräsentieren."

Letztlich werde damit Rechtsklarheit für den praktischen Vollzug geschaffen. Experten hätten bei den Beratungen darauf hingewiesen, dass es wegen der fehlenden Regelung im Einzelfall zu Vollzugsproblemen kommen könne, so der Ministerium. Beispielsweise wenn die Frage zu klären sei, ob ein wichtiger Grund vorliegt, den Feuerwehrmann zu entpflichten. Einen Test oder gar Demokratiecheck plant das Ministerium nicht.

Bühl entgegnet: "Zum Schluss könnte ja ein Feuerwehrmann auch dann dagegen klagen, dass man ihn entpflichtet hat. Und ich stelle mir sehr schwer vor, dann den Nachweis zu führen, warum man das getan hat. Aufgrund der relativ schmalen Formulierung im Gesetz."

Freiwillige Feuerwehr Großbreitenbach
Uwe Fröhlich von der Freiwilligen Feuerwehr Großbreitenbach befürchtet, dass der Feuerwehrleute wegen des Passus aufhören. Bildrechte: MDR/Bettina Ehrlich

Gesetz soll im Sommer beschlossen werden

Der Schuss könnte nach hinten losgehen, fürchtet Stadtbrandmeister Fröhlich. "Das könnte dazu führen, dass noch weitere Feuerwehrleute sagen, wenn wir jetzt hier unter Verdacht gestellt werden, dann sind wir nicht mehr bereit, weiter mitzuarbeiten. Es könnte genau das Gegenteil erreicht werden, was vielleicht gewollt ist", so Fröhlich. Noch im Sommer soll das Gesetz beschlossen werden. Die Anhörung läuft.

MDR (bee/jn)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN | MDR THÜRINGEN JOURNAL | 08. April 2024 | 19:00 Uhr

231 Kommentare

Goldloeckchen vor 2 Wochen

Hier geht es um einen Feuerwehrmann, und in der EU wird offen über massive Einschnitte im Asylrecht gesprochen.
Dort sollte man mal die Gesinnung überprüfen🙃🇩🇪

☝️👍😂🙃


Huxley vor 2 Wochen

Da ist doch mal eine vernünftige Sichtweise.
Aufgeregt und in die Diskussion eingebracht wurden die Begriffe Gesinnungprüfung oder Generalverdacht doch eh hauptsächlich von denen die sich daraus einen Nutzen erfhofft haben um Anschlussfähigkeit ihrer radikalen Parolen bei Feuerwehrleuten herzustellen.

ralf meier vor 2 Wochen

Interessant: Von der Feuerwehr erwartet man also ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und stellt sie damit aus Sicht derselben unter Generalverdacht.
Wenn es aber um Nichtregierungsorganisationen geht, die Fördermittel aus dem umstrittenen 'Demokratieförderungsgesetz' beantragen, wird eine entsprechende Forderung aus dem gleichen politischen Umfeld heraus konsequent abgelehnt.

Siehe dazu: Tagesspiegel 13.02.2024 Artikel 'Absage von FDP-Abgeordnetem an Paus und Faeser: „Demokratiefördergesetz wird in dieser Form nicht kommen“
Schlimmer noch. Schon 2014 hat sich die damalige SPD Familienministerin Schwesig gegen eine Extremismus Klausel für NGOs ausgesprochen, die Fördermittel für den 'Kampf gegen Rechts' beantragten. Diese 2011 von der CDU eingeführte Klausel wurde dann auch abgeschafft.


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