Spielzeugauto auf Geldscheinen und Versicherungsvertrag
Meist werden Kfz-Versicherungen zu Jahresbeginn abgeschlossen und müssen dann damit fristgerecht einen Monat zuvor im November gekündigt werden, wenn ein Wechsel in Frage kommt. Bildrechte: imago images / blickwinkel

Neue Gesetze ab November Kfz-Versicherung, Personalausweis, Katastrophen-Warnung – Was sich für Verbraucher ändert

01. November 2023, 12:45 Uhr

Darauf sollten Sie im November achten: Der Stichtag zum Wechsel der Kfz-Versicherung steht bevor. Den neuen Personalausweis abholen, soll einfacher werden. Ältere Handys können nun auch Warn-SMS im Katastrophenfall empfangen. Ein neues Einwanderungsgesetz soll helfen, mehr Fachkräfte einstellen zu können. Und es gibt noch mehr Neues.

Kfz-Versicherung: Stichtag für Wechsel nicht verpassen

Wer seine Kfz-Versicherung wechseln will, muss seinen Vertrag bis zum 30. November kündigen – fristgerecht einen Monat vor Ablauf des Vertrages. Das gilt zumindest für die meisten Versicherten, denn oft werden die Verträge zum Jahresbeginn abgeschlossen.

Doch wie bei jeder Regel, gibt es auch hier eine Ausnahme. Erhalten Sie von Ihrem Versicherer erst nach dem Stichtag Post, in der eine Beitragserhöhung angekündigt wird, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht. Sie haben dann wieder einen Monat Zeit, Ihrem Versicherer zu kündigen.

Warnung vor Katastrophen per SMS auch bei älteren Handys

Im Falle einer Katastrophe, eines Großbrandes oder einer Unwetterlage will das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Handynutzer per SMS über die Gefahren informieren. Die potenzielle Reichweite ist enorm: 68 Millionen Menschen in Deutschland besitzen ein Handy. Für die Übermittlung der Nachricht wird keine Telefonnummer benötigt, auch ist dafür keine App erforderlich – Cell-Broadcasting soll dies ermöglichen. Am 8. Dezember 2022 gab es dazu einen ersten bundesweiten Testlauf. Doch nicht alle Handys empfingen die Nachricht auch, viele ältere Geräte wurden nicht erreicht.

Hier wird ständig nachgefeilt: "Alle an der Einführung und dem Betrieb von Cell Broadcast Beteiligten arbeiten kontinuierlich an der Weiterentwicklung von Cell Broadcast mit dem Ziel, die Anzahl empfangsfähiger Geräte zu erhöhen", erklärt ein Sprecher des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) auf MDR-Nachfrage. Nächster Schritt: Bis zum 23. November sollten Warnungen auch über den gesonderten Broadcast-Kanal 919 verschickt werden können, der auch von älteren Handys empfangen wird. Darüber wird aktuell in vielen Medien mit Blick auf Neuerungen im November berichtet.

Laut Bundesnetzagentur sind die Mobilfunkanbieter hier bereits jedoch in Vorleistung gegangen: "Am bundesweiten Warntag 2023 (Anmerkung der Redaktion: am 14. September) erfolgte schon vor Ablauf der Übergangsfrist eine ergänzende Aussendung mit der Message ID 919 über die LTE- und GSM-Netze der Deutschen Telekom und Vodafone sowie über das LTE-Netz der Telefónica. Die Mobilfunknetzbetreiber haben die technische Umsetzung vor Ablauf der Übergangsfrist realisiert. Damit konnten auch Mobilfunkendgeräte erreicht werden, die nur die Message ID 919 empfangen konnten." Welche Geräte die Nachricht nicht erhalten haben, weil die technischen Voraussetzungen nicht ausreichen, lässt sich nicht "abschließend auflisten", so der Sprecher des BBK. Was viele sicher nicht wissen: Der Kanal 919 muss von den Besitzerinnen und Besitzern selber aktiv angewählt werden.

Personalausweis und Reisepass einfacher beantragen

Ab dem 1. November soll es möglich sein, neu ausgestellte Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel an Dokumentenausgabeautomaten abzuholen und sich damit einen weiteren Termin und den Weg zur Behörde zu sparen. Allerdings wird diese Option nicht überall wählbar sein. Es sollte also vorher geschaut werden, ob das zuständige Amt dies auch anbietet und über derartige Automaten verfügt. Ist dies so, soll es reichen, den PIN-Brief, der vor der Ausgabe am Automaten an den Antragsteller zugesendet wird, digital zu bestätigen. Dies kann gemacht werden unter anderem per Mail, am Automaten oder per SMS, hat das Bundesinnenministerium auf MDR-Nachfrage erklärt.

"Wir wollen das Leben der Menschen leichter machen, wertvolle Zeit sparen, der Zettelwirtschaft ein Ende bereiten und Behördengänge vermeiden. Mit den nun beschlossenen Regelungen erleichtern wir den Bürgerinnen und Bürgern das Beantragen und Abholen ihrer Ausweisdokumente. Zugleich können die zuständigen kommunalen Behörden diese Vorgänge schneller und damit effizienter bearbeiten", sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser.

Nicht verpassen: Rabatt-Tage im Handel

Echte Rabatte gab es früher nur zweimal im Jahr: im Sommer- und Winterschlussverkauf. Jahrzehntelang räumten Händler an zwei festgelegten Terminen im Jahr ihre Lager leer, um Platz für neue Ware zu schaffen. Seit 2004 sind Rabatte das ganze Jahr über erlaubt – und klassische Schlussverkäufe keine so großen Spar-Highlights mehr. Dafür haben sich viele andere Rabatt-Tage etabliert: jetzt im November vor allem der Black Friday (24.11.) und der Cyber Monday (27.11.). Aber auch der Singles Day macht immer mehr von sich reden. Dieses Jahr fällt er auf den 11. November.

Verbraucherschützer raten Schnäppchenjägern, bereits im Vorfeld zu schauen, wie viel die Produkte bei den Anbietern kosten und ob der Preis dann wirklich günstiger ist. Vorsicht geboten ist auch vor Fake-Shops. Geprüft werden sollte daher das Impressum des Händlers. Hier ist auch der Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen eine gute Adresse.

Ausländische Fachkräfte leichter in den Arbeitsmarkt integrieren

Das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" soll bürokratische Hürden abbauen und somit mehr ausländischen Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ermöglichen. Am 18. November tritt es in Kraft. Für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit Hochschulabschluss gelten dann unter anderem geringere Verdienstgrenzen für die "Blaue Karte", welche Grundlage ist, um dann den Job anzunehmen. Zudem wird die Liste der Berufe erweitert, für die eine Blaue Karte überhaupt vergeben wird. IT-Spezialisten mit entsprechender Praxiserfahrung im Job können diese dann auch ohne Berufsabschluss bekommen. Qualifikationen aus dem Ausland sollen leichter anerkannt werden.

Als weiteres Mittel, um mehr Fachkräften aus dem Ausland den Weg in Jobs in Deutschland zu ebnen, wird auch die sogenannte Chancenkarte eingeführt, die nach Erfüllung von für den Arbeitsmarkt wichtige Kriterien vergeben wird und die Jobsuche in Deutschland erlaubt. Voraussetzung: Der Lebensunterhalt wird selber finanziert und ist gesichert.

Mehr zur Chancenkarte Die Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem. Zu den Kriterien gehören "Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner", erklärt die Bundesregierung. Wer die Chancenkarte bekommt, erhält damit auch eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, wenn noch kein konkretes Arbeitsangebot vorliegt.

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Oktober 2023 | 17:45 Uhr

Weitere Ratgeber-Themen