Viele Eurobanknoten stecken in einer Geldbörse
Über eine Inflationsausgleichsprämie von 600 Euro können sich gewerbliche Mitarbeiter im Maler-und Lackierhandwerk im Mai freuen. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Neu ab Mai Deutschlandticket, Ebay Kleinanzeigen, Corona

03. Mai 2023, 08:31 Uhr

Ebay Kleinanzeigen streicht Ebay aus dem Namen. Mit dem Deutschlandticket können Bus, Straßenbahn und Zug im Nahverkehr bundesweit genutzt werden. Einmalzahlungen gibt es für Beschäftigte im Bauhauptgewerbe und für Maler und Lackierer. Für wen genau, erklären wir hier. Und: Die Corona-Warn-App wird in den Ruhemodus geschickt. Mehr dazu und weitere Änderungen für Verbraucher im Mai gibt es hier.

49-Euro-Ticket für Bus und Bahn im Nahverkehr

Das neue Deutschlandticket gilt ab 1. Mai bundesweit im öffentlichen Nahverkehr. "Alle Busse und Bahnen des öffentlichen Regional- und Nahverkehrs in ganz Deutschland" können damit genutzt werden, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage – ausgenommen: "Fahrten in der 1. Klasse".

Im Gegensatz zum aus dem vergangenen Jahr bekannten 9-Euro-Ticket wird das 49 Euro teure Deutschlandticket nicht als Zeitkarte, sondern als Abo angeboten, das monatlich kündbar ist oder sich sonst automatisch verlängert. Die inbegriffenen Leistungen können je nach Anbieter im Einzelnen jedoch unterschiedlich ausfallen, auch Unterschiede im Preis sind bereits bekannt. Hier hilft nur ein Blick in die Bedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens, bei dem das Abo abgeschlossen wurde.

Höherer Mindestlohn für Pflegekräfte

In der Pflege steigt der Mindestlohn für Ungelernte ab 1. Mai auf 13,90 Euro (bisher 13,70 Euro). Für Pflegekräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung wird der Mindestlohn zum 1. Mai auf 14,90 Euro (bisher 14,60 Euro) angehoben, für Pflegefachkräfte auf 17,65 Euro (bisher 17,10 Euro).

Einmalzahlungen in verschiedenen Branchen

Bauhauptgewerbe: Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe im Tarifgebiet West und Berlin – etwa im Hoch-, Tief oder Straßenbau – erhalten mit der Lohnabrechnung im Mai eine Einmalzahlung von 450 Euro (brutto). "Die Einmalzahlung im Tarifgebiet West ist ein Ausgleich für die prozentual höhere Tariflohnerhöhung im Tarifgebiet Ost", erklärt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe. Teilzeitbeschäftige bekommen diese anteilig.

Auszubildende ab zweitem Ausbildungsjahr haben bereits mit der Vergütung im März eine Einmalzahlung in Höhe von 110 Euro erhalten. Eine Angleichung der Löhne in Ost und West ist bis 2026 vorgesehen.

Maler und Lackierer: Gewerbliche Mitarbeiter im Maler- und Lackiererhandwerk, die die im aktuellen Tarifvertrag vereinbarte Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro noch nicht erhalten haben, müssen diese spätestens mit dem Mai-Lohn ausgezahlt bekommen. Der "Bonus" ist eine abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie und konnte von den Arbeitgebern in den Monaten zuvor auch in Raten gezahlt werden.

Für Teilzeitbeschäftigte gibt es die Sonderzahlung anteilig und für Auszubildende in tarifgebundenen Betrieben in Höhe von 180 Euro.

Ebay Kleinanzeigen heißt bald "Kleinanzeigen.de"

Ab 16. Mai präsentiert sich "Ebay Kleinanzeigen" mit dem neuen Namen "Kleinanzeigen.de" und streicht somit das Element "Ebay" aus dem Namen. Hintergrund: Ebay hat im Juni 2021 das Kleinanzeigen-Portal, zu dem auch "mobile".de gehört, an den norwegischen Online-Marktplatz Adevinta verkauft. Vereinbart war, dass der Name nicht sofort gewechselt werden musste. Adevinta geht nun mit dem neuen Markenauftritt an den Start.

Dies geht mit einem neuen Logo und Look einher, für die Nutzerinnen und Nutzer wird sich an der Praxis aber quasi nichts ändern. Die bisherige URL "ebay-kleinanzeigen.de" soll noch mehrere Jahre auf die nun offiziell lautende Adresse "kleinanzeigen.de" weiterleiten. Das Online-Portal hat nach Angaben der unabhängigen Arbeitsgemeinschaft Onlineforschung rund 40 Millionen Nutzer im Monat und ist damit eine der meist genutzten Websites im deutschsprachigen Web.

Mehr Verbraucherschutz auf großen Digital-Märkten

Das ab 2. Mai EU-weit geltende "Gesetz für digitale Märkte" bringt neue Regeln für Online-Giganten wie Amazon und Google. Es sei ein "neuer Verhaltenskodex für große Digitalunternehmen", erklärt das Bundeswirtschaftsministerium auf seiner Homepage.

Damit soll der Wettbewerb unter den Anbietern fairer werden und der Verbraucherschutz gestärkt werden. So gelten strengere Regeln für personalisierte Werbung. Diese soll nicht mehr ohne Zustimmung ausgespielt werden dürfen. Vorinstallierte Standarddienste wie der Webbrowser müssen gelöscht und gewechselt werden können. Suchmaschinen, Digitaldienste und Co dürfen zudem ihre Angebote in den Rankings nicht mehr bevorzugen. Damit sollen Tech-Unternehmen "nicht mehr länger einseitig die Spielregeln bestimmen" können, betonte Sven Giegold, der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Corona-Warn-App warnt nicht mehr

Ab 1. Mai wird die Warn-Funktion bei der Corona-Warn-App abgeschaltet. Einen Monat später wird sie mit der Version 3.2. in einen "Ruhemodus" versetzt. Aufgrund der entspannten Corona-Lage sei die App zur Kontaktverfolgung nicht mehr nötig, erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Weiterhin genutzt werden könnten im Ruhemodus ab 1. Juni noch die Impfzertifikate und "persönliche Aufzeichnungen im Tagebuch". Die App sei bisher 48 Millionen Mal heruntergeladen worden. Ab Juni soll sie dies nicht mehr möglich sein. Sollte es nötig werden, könne die App wieder "geweckt" werden.

Windows 10 Version 20H2 Education: Hier endet der Support

Wer die Version Version 20H2 von Windows 10 in der Education-Edition benutzt, kann nur noch bis 9. Mai auf den Support von Microsoft zurückgreifen. Wie das Unternehmen auf seiner Homepage mitteilt, gibt es danach keine Sicherheitsupdates für die Editionen mit dieser Kennung mehr. Wer den Support nicht verlieren möchte, sollte updaten.

Die Education-Edition ist eine für Bildungseinrichtungen konzipierte Version mit Standardeinstellungen. Diese Variante enthält nach Unternehmensangaben nicht den Sprachassistenten Cortana. Deaktiviert seien zudem "Tipps, Tricks und Vorschläge sowie Vorschläge zu Microsoft Store". Die "Education"-Version basiert auf der für Unternehmen lizensierten "Enterprise"-Ausgabe, für die es in der Windows 10 Version 20H2 ab 10. Mai auch keinen Support mehr gibt.

Einreise für Geflüchtete aus der Ukraine noch im Mai ohne Aufenthaltstitel möglich

Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen, können noch bis 31. Mai ohne Aufenthaltstitel nach Deutschland einreisen. Diese Ausnahmeregel ist jedoch auf 90 Tage begrenzt. Danach ist ein Aufenthaltstitel nötig, dieser muss innerhalb der Frist beantragt werden. Falls sich die Bearbeitung lange hinzieht, wird der Antrag laut Angaben des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bis zur Ausstellung eines endgültigen Bescheids als Nachweis für einen "erlaubten Aufenthalt" betrachtet. Ab Juni entfällt die für erstmalige Einreisen geltende Ausnahmeregel, die nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge "längstens einen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel bis zum 29. August 2023" ermöglicht.

Laut Auswärtigem Amt gilt die Ausnahmeregelung für folgende Personengruppen: ukrainische Staatsangehörige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine, "für in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und für Personen, die in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen nationalen Schutz genießen" und "für Drittstaatsangehörige, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben".

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 30. April 2023 | 19:30 Uhr

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