Ein Zettel mit der Aufschrift 'Hilfe' wird hinter Aktenordnern gehalten.
Steuerberater haben noch viel mit der Prüfung von Corona-Hilfen zu tun. Die Fristverschiebung für Steuererklärungen soll sie auch dieses Jahr wieder entlasten. Bildrechte: Colourbox.de

Neu ab August Steuererklärung abgeben, Schutz vor Chemikalien, 40-Euro-Gutscheine für Sport

02. August 2023, 13:37 Uhr

Die Frist für die Steuererklärung naht. Wer gewerblich mit Bauschaum hantiert, muss zum Schutz für die Gesundheit geschult werden. Der Countdown für die 40-Euro-Sportvereinsschecks läuft. Was bringt der August noch Neues für Verbraucherinnen und Verbraucher?

Abgabe der Steuererklärung für 2021

Wer seine Steuererklärung für 2021 von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein erstellen lässt, hat noch bis zum 31. August Zeit. Die Frist wurde im Mai mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz noch einmal verlängert, um die Steuerberater zu entlasten, die durch die Prüfung von Corona-Hilfen in der Pandemiezeit zusätzliche Arbeit leisten müssen. Der reguläre Abgabetermin ohne Hilfe war der 31. Oktober 2022

Schlussabrechnung für Corona-Hilfen

Unternehmer, die die Überbrückungshilfen I bis IV sowie die November- und Dezemberhilfe in Anspruch genommen haben, müssen bis 31. August die Schlussabrechnung vorlegen. Sie muss – ebenso wie beim ursprünglichen Antrag – von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erstellt werden.

Die Corona-Wirtschaftshilfen wurden unbürokratisch gewährt. Ob sie auch zu Recht gezahlt wurden, wird nun im Nachhinein geprüft. Wer keine Schlussabrechnung abgibt, muss die Hilfe zurückzahlen.

Die Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung war vom 30. Juni um drei Monate verlängert worden. Dies war nötig aufgrund eines "erhöhten Antragaufkommens", wie ein durchlaufendes Text-Banner auf der Homepage zu den Überbrückungshilfen mitteilt. Dies gilt auch für Anträge auf Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum 31. Dezember 2023, die nach Einzelfallprüfung gewährt werden kann.

Mit modernisierten Berufen ins neue Ausbildungsjahr

Am 1. August beginnt in Deutschland das neue Ausbildungsjahr. Wie in jedem Jahr wurden dafür die Ausbildungsordnungen für einige Berufe – dieses Mal fünf – neu angepasst. Sie sollen damit den Anforderungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt gerecht werden. Das sind: Glasapparatebauer/in, Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in, Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin (früher: Verfahrensmechaniker/in - Kunststoff- und Kautschuktechnik), Mediengestalter/-in (Digital und Print) und Steuerfachangestellte/r.

Als neuer Beruf im Katalog aufgenommen wurde die/der Gestalter/-in für immersive Medien. Hier geht es um die Entwicklung von Konzepten und Technologien für Virtuelle und Augmentative Realität (VR und AR, auch angereicherte Realität genannt). Insgesamt haben Jugendliche und junge Erwachsene damit die Wahl zwischen 327 anerkannten dualen Ausbildungsberufen.

Mehr Geld für Auszubildende im Bäckerhandwerk

Auszubildende im Bäckerhandwerk bekommen ab August deutlich mehr Geld. Grund ist ein neuer Tarifvertrag, auf den sich die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. geeinigt haben und der bundesweit gilt. Er bringt Erhöhungen für Lehrlinge in allen Ausbildungsjahren.

Daneben soll es für die Azubis ein 29-Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr geben. In den Bundesländern, in denen es das Angebot nicht gibt, sollen 29 Euro als Fahrtkostenzuschuss auf das Lehrlingsgeld obendrauf kommen. Bis zum 31.12.2024 wird es zudem eine monatliche Inflationsausgleichprämie (IAP) von 50 Euro geben, die steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.

Wie viel Geld es mehr gibt (Quelle: NGG)
  1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr
vorher 680 Euro 755 Euro 885 Euro
ab 01.08.23 860 Euro + 50 Euro IAP 945 Euro + 50 Euro IAP 1.085 Euro + 50 Euro IAP

Aus für weitere Leuchtstoffröhren

Aufgrund der EU-Verordnung zur "Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Lichtquellen" dürfen Leuchtstofflampen mit einem Röhrendurchmesser von 26 Milimetern und den Längen 600, 1200 oder 1500 Milimetenr nur noch bis Ende August hergestellt und in den Handel gebracht werden. Gleiches gilt für Halogenglühlampen mit den Sockeln G9, G4 und GY6,35. Was bereits im Lager ist, darf aber abverkauft werden. Wer noch solche Leuchtmittel in der Schublade hat, muss diese aber nicht entsorgen, sondern kann sie ganz normal nutzen. Eine stromsparende Alternative und nachhaltiger Ersatz sind jedoch LED-Leuchten.

Mit der EU-Verordnung werden nach und nach energieineffiziente Leuchtmittel aus dem Verkehr gezogen. Für Kompaktleuchtstofflampen mit integriertem Vorschaltgerät – besser bekannt als Energiesparlampen – sowie für lineare Halogenlampen mit Sockel R7s > 2.700 lm (entspricht etwa 140 Watt) und Niedervolt- Halogenlampen kam das Aus vor zwei Jahren.

Keine Produktion mehr von quecksilberhaltigen Lampen

Ab dem 25. August ist zudem aufgrund der EU-Richtlinie zur "Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" die Produktion quecksilberhaltiger Lampen nun auch generell verboten. Bisher galten für eine 18-monatige Übergangsfrist noch Ausnahmen für einige Modelle. "Bereits in Verkehr gebrachte und damit schon im Handel befindliche Lampen können auch nach dem Auslaufen der Ausnahmen jedoch weiterhin auf dem Markt bereitgestellt werden", erklärt ein Sprecher des Bundesumwelt- und verbraucherschutzministerium auf MDR-Anfrage.

Förderung von Elektroautos: Umweltbonus nur noch im August auch für Unternehmen

Den Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektroautos gibt es nur noch bis 31. August. Danach erhalten die Förderung nur noch für Privatpersonen bei privater Nutzung des Fahrzeugs. "Dabei muss die antragstellende Person sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin bzw. Leasingnehmerin sein", erklärt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bei den Erläuterungen zum Antrag, der online gestellt werden kann.

Im Falle eines Privatleasings ist dann auch eine gewerbliche Nutzung oder ein Einsatz bei "selbständigen beruflichen Tätigkeiten" ausgeschlossen. "Daher sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und sonstige freiberufliche Einrichtungen ab dem 1. September 2023 ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt", betont das Bundesamt.

Sportvereinsscheck über 40 Euro – Aktion läuft noch bis 31. August

Mehr Sport machen, das wollen viele. Auch viele Vereine hätten gerne wieder mehr Mitglieder. Bund und Deutscher Olympischer Sportbund geben Neu-Mitgliedern eine Starthilfe – mit einem Sportvereinsscheck über 40 Euro.

Die Aktion läuft noch bis zum 31. August. Wer sich noch einen Scheck sichern will, sollte nicht zu lange warten. Das Kontingent ist begrenzt. Wie viele Gutscheine aktuell zur Verfügung stehen, ist im Downloadportal ersichtlich, über das die Gutscheine auch abgerufen werden können.

Schulungspflicht bei gewerblichem Einsatz von Polyurethan-Produkten

Wer industriell oder gewerblich mit Polyurethan-Produkten hantiert, muss ab 24. August 2023 dafür geschult sein. Der Grund sind die darin enthaltenen Diisocyanate, die als krebsverdächtig eingestuft werden und bei unsachgemäßer Anwendung Atemwegs- und Hauterkrankungen hervorrufen können.

Damit wird eine Verordnung der EU-Kommission umgesetzt, die bereits 2020 verabschiedet wurde. Polyurethan ist enthalten in Bauschaum, Klebstoff für Bodenbeläge und auch in Lacken.

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Juli 2023 | 17:45 Uhr

Weitere Ratgeber-Themen