Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Kreditkarte darf nicht wegen hohen Alters verweigert werden

10. Februar 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Kreditkarte auch für alte Menschen

Amtsgericht Kassel (Az. 435 C 777/23)

"Mit dem Falschen angelegt" heißt es im ersten Fall. Severin Seliger* ist 88 Jahre alt. Er will sich bei seiner Bank eine Kreditkarte ausstellen lassen – im Rahmen von 2.500 Euro. Bei einem Beratungstermin wird Herr Seliger aber herbe enttäuscht. Die Bank weigert sich, einen Kreditkartenvertrag mit ihm abzuschließen und begründet das mit seinem Alter und einer so wörtlich "ungünstigen Rückzahlungsprognose". Es sei wahrscheinlicher als bei jüngeren Kunden, dass Herr Seliger bald sterbe. In dem Fall sei es dem Kreditinstitut auch zu aufwändig, das Geld von den Erben eintreiben zu müssen.

Was die Bank nicht weiß: Severin Seliger ist pensionierter Richter und kennt ganz genau seine Rechte. Daher scheut er auch nicht die Auseinandersetzung und wendet sich direkt an das Amtsgericht Kassel. Dort wird der Fall verhandelt – mit folgendem Ergebnis: "Eine ungünstige Rückzahlungsprognose ist kein sachlicher Ablehnungsgrund, sondern eine Altersdiskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Das gilt auch beim Abschluss zivilrechtlicher Verträge. Zudem ist in diesem Fall wegen der hohen Pension des ehemaligen Richters nicht zu erwarten, dass er überhaupt einen Nachlass mit Schulden hinterlassen wird."

Die beklagte Bank muss dem 88-Jährigen nicht nur eine Kreditkarte ausstellen, sondern wegen Diskriminierung 3.000 Euro Entschädigung zahlen.


Stadt muss Straße bei starkem Sturm nicht sperren

Oberlandesgericht Hamm (11 U 170/22)

Günther Gras ist mit dem Auto unterwegs. Draußen stürmt es heftig. Als der Mann durch bewaldetes Gebiet mit hohen Bäumen fährt, kracht es. Herr Gras muss mit ansehen, wie ein dicker Ast auf seiner Motorhaube landet und eine tiefe Delle hinterlässt. Er lässt den Schaden reparieren und fordert das Geld von der Stadt zurück. Herr Gras ist nämlich der Meinung, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und hätte die relevante Straße bei Orkanböen vorsorglich absperren müssen. Die weigert sich zu zahlen, der Fall landet vor Gericht.

Das Oberlandesgericht Hamm erklärt dazu in zweiter Instanz im Berufungsverfahren: "Der Umstand, dass gesunde Straßenbäume oder Teile davon bei orkanartigem Sturmgeschehen auf die Straße fallen und damit die Verkehrsteilnehmer gefährden können, begründet keine Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers, eine Straße vorsorglich zu sperren. Dass bei orkanartigem Sturm umherwehende Gegenstände auf die Straße stürzen können, ist allgemein bekannt." Dem Kläger steht kein Schadenersatz wegen des erlittenen Fahrzeugschadens zu.


Sportboot darf nicht als schwimmende Bar genutzt werden

Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 10 L 419.23)

Moritz Mojito hat eine besondere Geschäftsidee: Normalerweise vermietet er sein Sportboot größtenteils an Dritte. In den Sommermonaten aber funktioniert er es zu einer schwimmenden Bar um. Auf der versorgt er Badegäste und Wassersportler auf dem städtischen Gewässer mit ihren Lieblingscocktails. Bei den Gästen kommt das gut an – bei der Senatsverwaltung nicht. Die fordert den Mann auf, den Barbetrieb einzustellen. Denn laut geltendem Wassergesetz ist eine solche Bar genehmigungspflichtig. Eine Erlaubnis wird aber nicht erteilt.

Dagegen legt Moritz Mojito Beschwerde ein. Er argumentiert, das Sportboot sei keine bauliche Anlage oder schwimmende Plattform. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigt trotzdem die Entscheidung der Senatsverwaltung: "Die wiederkehrende stationäre Nutzung als schwimmende Bar an den Wochenenden führt dazu, dass es in diesem Zeitraum als Anlage im Gewässer einzustufen ist. Wegen der besonderen Bedeutung des Wassers für die Allgemeinheit und den Einzelnen und mit Rücksicht auf die Umwelt müssen hier strenge Maßstäbe gelten. Eine Sondernutzung ist nicht zulässig." Moritz Mojito muss den Barbetrieb einstellen.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 10. Februar 2024 | 08:24 Uhr

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