Blüte und Blatt der Hanfpflanze
Die Bundesregierung will Cannabis legalisieren – ein Gesetzentwurf ist bis Ende 2023 geplant. Bildrechte: imago images/Cavan Images

Bundesgesundheitsministerium Cannabis-Legalisierung: Besitz von 20 Gramm soll erlaubt werden

20. Oktober 2022, 09:54 Uhr

Im Koalitionsvertrag ist die Cannabis-Legalisierung vorgesehen. Nun hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach laut einem Medienbericht die Eckpunkte dafür vorgelegt: Demnach soll der Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis erlaubt werden. Zudem ist geplant, den Eigenanbau von bis zu zwei Hanfpflanzen zu legalisieren. Um Schwarzhandel zu vermeiden, soll es Lizenzen geben. Aber auch Apotheken sollen Cannabis verkaufen dürfen. Ein Gesetzentwurf wird bis Ende 2023 erwartet.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat Eckpunkte zur geplanten kontrollierten Cannabis-Legalisierung vorgelegt: Demnach soll künftig Kauf und Besitz von 20 Gramm Cannabis ab dem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein. Das berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf die ihm vorliegenden Eckpunkte, die derzeit zwischen den Ministerien der Bundesregierung abgestimmt würden. Grundsätzlich werde Cannabis demnach rechtlich nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft. Würden Jugendliche unter 18 Jahren mit Cannabis erwischt, gelte die Straffreiheit ebenfalls. Der Stoff werde dann beschlagnahmt.

Bis zu zwei Hanfpflanzen mit 15 Prozent THC-Gehalt

Zudem soll der Eigenanbau von bis zu zwei Cannabis-Pflanzen erlaubt werden. Die Menge des berauschenden Wirkstoffs THC im legalisierten Cannabis soll maximal 15 Prozent betragen. Um "cannabisbedingte Gehirnschädigungen" zu verhindern, dürften allerdings an Jugendliche zwischen 18 und 21 Jahren nur Produkte mit einem THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent verkauft werde, hieß es weiter. Die Besitzgrenze von 20 Gramm Cannabis solle unabhängig von der Herkunft des Cannabis-Produktes und des THC-Gehalts gelten.

Cannabis-Verkauf auch in Apotheken geplant

Die Standorte von Cannabis-Geschäften sollen reguliert werden: So solle es Mindestabstände zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen geben. Trotz der Legalisierung solle es untersagt bleiben, für Cannabisprodukte zu werben. Es gelte ein generelles Werbeverbot, heißt es dem RND zufolge in den Eckpunkten. Erwogen wird laut den Eckpunkten, den Verkauf nicht nur in lizenzierten Geschäften zu erlauben, sondern auch in Apotheken. So könnte der Schwarzmarkt wegen des breiteren Angebots insbesondere im ländlichen Raum besser bekämpft werden.

Gesetzentwurf soll bis Ende 2023 kommen

Die Ampel-Parteien hatten die kontrollierte Freigabe von Cannabis auch für Genusszwecke in ihrem vor einem Jahr besiegelten Koalitionsvertrag vereinbart. Bis Ende dieses Jahres soll ein Gesetzentwurf vorliegen. 

Die meisten Bundesländer verzichten bereits auf eine Strafverfolgung bei dem Besitz geringer Mengen Cannabis. Für medizinische und wissenschaftliche Zwecke wurde Cannabis in Deutschland im Jahr 2017 freigegeben.

Holetschek mit radikaler Forderung an Scholz

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) aufgefordert, die Cannabis-Legalisierung der Ampelkoalition zu stoppen. Holetschek sagte, offenbar treibe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Legalisierung voran. Damit drohe eine weitere Verharmlosung der Risiken durch die Droge. Im Gesundheits- und Pflegebereich gebe es drängendere Probleme. Zudem sei Lauterbachs Einsatz "für diesen Irrweg" angesichts der wirklich drängenden Probleme in der Gesundheits- und Pflegepolitik reine Energie- und Ressourcenverschwendung.

dpa/AFP (kkö)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 19. September 2022 | 11:30 Uhr

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