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Kindesmissbrauch im Netz Cybergrooming: So gefährlich sind Online-Chats für Kinder

12. Februar 2024, 17:45 Uhr

Wenn Täter in Online-Chats Kontakt zu Kindern suchen, um sie dazu zu bringen, ihnen pornographische Bilder zu schicken oder sich sogar mit ihnen zu treffen, spricht man von Cybergrooming. Oft geben sich Täter selbst als Kinder aus und versuchen, mit falscher Identität das Vertrauen von Kindern zu erlangen. Die Fallzahlen steigen laut polizeilicher Kriminalstatistik weiter an. Experten fordern mehr Medienkompetenz.

Wenn Steffen Mehnert ermittelt, braucht er starke Nerven: Der Kriminalhauptkommissar aus Görlitz leitet eine Ermittlungsgruppe gegen Kinderpornographie. Etwa 150 bis 160 Hausdurchsuchungen pro Jahr führt er durch und beschäftigt sich mit, wie er sagt "allem, was dazugehört": Also neben der Herstellung von Missbrauchsdarstellungen und dem teils schweren sexuellen Missbrauch von Kindern selbst – aber auch mit sogenannten Vorbereitungshandlungen.

Dazu gehört auch das "Cybergrooming", die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Darum geht es auch in der vom MDR koproduzierten Dokumentation "Cybergrooming: Pädokriminelle im Kinderchat", in der Mehnert Einblicke in seine Arbeit gibt.

Was ist Cybergrooming? Der Begriff beschreibt die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet. Die Täter geben sich in Chats oder Online-Communitys gegenüber Kindern oder Jugendlichen als ungefähr gleichaltrig aus oder stellen sich als verständnisvolle Erwachsene mit ähnlichen Erfahrungen und Interessen dar. So gewinnen sie das Vertrauen ihrer Opfer mit dem Ziel, sie zu manipulieren. In vielen Fällen bringen sie die Kinder dazu, ihnen freizügige Selbstporträts zu senden. Die Fotos werden dann teilweise als Druckmittel gegen die Minderjährigen eingesetzt, um sie zu weiteren Handlungen zu bewegen. Manche Täter verfolgen außerdem das Ziel, sich auch "offline" mit den minderjährigen Opfern zu treffen und sie zu missbrauchen.

In Deutschland ist Cybergrooming als Begehungsform des sexuellen Missbrauchs von Kindern verboten (§ 176 StGB). Wer Kinder und Jugendliche im Internet mit sexueller Absicht bedrängt, muss mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen.

Quelle: BKA

Cybergrooming: Die Dunkelziffer ist hoch

Auch sie ist Missbrauchstätern auf der Spur: Julia Bussweiler. In der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität an der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat sich Bussweiler auf Ermittlungen gegen Sexualstrafdelikte im Netz, also auch Fälle von Cybergrooming, spezialisiert.

In der polizeilichen Kriminalstatistik fällt Cybergrooming unter Paragraf 176b im Strafgesetzbuch: die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Es sei schwer zu sagen, welchen Anteil Cybergrooming genau ausmache. Denn die Dunkelziffer sei enorm hoch, sagt Bussweiler. Viele Fälle würden gar nicht zur Anzeige gebracht.

Cybergrooming an sich sei außerdem kein rechtlicher Begriff, sagt Staatsanwältin Bussweiler, aber: "Unter Cybergrooming wird die Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern verstanden, im weiteren Sinne fällt aber auch der sexuelle Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt darunter." Männer suchten in Chats gezielt Kontakt zu Kindern, um sie dazu zu bringen, sich mit ihnen zu treffen oder zumindest kinderpornografische Aufnahmen von sich zu übersenden. Genau das sei sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt, der vor der Webcam stattfindet, "indem man eben sagt: Jetzt macht doch mal dies oder das mit deinem Körper und mache Bilder oder Videos davon".

BKA-Lagebild

Im Jahr 2022 sind die Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes von Missbrauchsdarstellungen deutlich gestiegen. 2022 registrierte die Polizei 42.075 Fälle mit solchen Inhalten von Kindern, 7,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum (2021: 39.171). Um 32,1 Prozent stieg die Zahl Inhalte mit Jugebdlichen auf 6.746 Fälle (2021: 5.105).

Fallzahlen steigen

Bussweiler und Mehnert haben alle Hände voll zu tun. Das zeigt auch ein Blick auf die jüngsten vom Bundeskriminalamt veröffentlichten Zahlen: Die Fälle der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Inhalte sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen.

Grund dafür sei allgemein die zunehmende Digitalisierung, aber auch der frühe Medienkonsum: Kinder seien immer früher im Besitz von Smartphones und tummelten sich auf einschlägigen Chatplattformen oder Chats und Foren von Online-Games. Ein wahrer "Katalysator für das Phänomen", sagt Julia Bussweiler. Denn auch die Täter wüssten genau, wo sie neue potentielle Opfer aufsuchen könnten.

Hier seien auch die Eltern gefragt, sagt Kommissar Steffen Mehnert. Ihm gehe es darum, auch ein Bewusstsein dafür zu erwecken, dass auch online Gefahren lauern: "Eltern sollten das Kind nicht so allein ins Internet gehen lassen, ohne mitzubekommen, mit wem eigentlich das Kind tatsächlich Umgang pflegt." 

Prävention: Es braucht mehr Medienkompetenz

Geht es ums Thema Prävention, machen sowohl Julia Bussweiler als auch Steffen Mehnert deutlich: Kindern und Jugendlichen muss möglichst früh Medienkompetenz vermittelt werden. "Kinder sind heutzutage häufig besser in der Lage, das Smartphone zu bedienen als ihre Eltern. Aber natürlich sind sie noch lange nicht mental so weit entwickelt, um zu verstehen, was man macht und was man lassen sollte und dass man keine Nacktbilder von sich irgendwelchen Fremden übersendet oder mit ihnen chattet", sagt Bussweiler. Aber Medienkompetenz sei nur die eine Seite der Medaille.

Die Staatsanwältin kritisiert, dass die Betreiber von Apps oder Chaträumen nicht häufiger zur Verantwortung gezogen werden. Egal ob Chatportale oder Online-Spiele: Oft ist die Anmeldung ohne Verifizierung möglich – und genau da liege auch das Problem, sagt die Juristin. Denn selbst wenn ein Kind sexuelle Belästigung oder Ähnliches melde: Die Nachverfolgung anonymer Profile mit falschen Daten ist dann so gut wie unmöglich.

"Aber das ist ein großes Problem. Also so solange das unter Nutzung solcher Plattformen stattfindet, die keine Verifizierung durchführen, wo eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung staatliche Zugriffe erschwert, wir keine IP-Adressen haben, die wir abfragen können, ist man in dem Bereich häufig raus und ganz häufig melden auch die Kinder solche Fälle gar nicht. Weil es ihnen peinlich ist und sie wissen, dass es irgendwie nicht ganz richtig ist, was sie da tun."

Verdeckte Ermittlungen: "Scheinkinder" sind Tätern auf der Spur

Oft würden Kinder aber auch von den Tätern bedroht: "Wenn du mir das und das nicht schickst, leite ich das Foto an deinen Klassenchat weiter, wenn du dieses oder jenes nicht machst, komme ich und töte deine Eltern", solche oder ähnliche Androhungen seien keine Seltenheit, sagt die Staatsanwältin. All das habe sie schon erlebt.

Chat einer Mitarbeiterin des Landeskriminalamts (LKA) mit der Schein-Identität einer Zwölfjährigen mit einem Internetnutzer
Hinter der scheinbar 12-jährigen versteckt sich eine Mitarbeiterin eines Landeskriminalamtes. Bildrechte: picture alliance/dpa | Oliver Auster

Anders sieht es aus, wenn Täter und Kinder mittlerweile schon über einen Handymessenger Kontakt hatten und eine Rufnummer bekannt ist. Das, sagt Bussweiler, wäre der Idealfall für die Ermittlungen.

Aber nicht nur Täter tummeln sich unter falscher Identität in Online-Chats, sondern auch verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler: Im Rahmen sogenannter Scheinkindoperationen geben sich Kriminalbeamte als Kinder aus, tummeln sich auf einschlägigen Portalen, locken mutmaßliche Pädokriminelle in Handychats. So lange, bis sie sich strafbar machen und die Beamten zugreifen. Davon berichtet auch Steffen Mehnert, ohne Details zu verraten, um seine Ermittlungen nicht zu gefährden. Seit 2020 können solche Scheinkindoperationen auch Verurteilungen nach sich ziehen.

"National Center for Missing and Exploited Children" liefert Daten aus den USA

Wegen der strengen Datenschutzrichtlinien hierzulande sind die ermittelnden Behörden bisher noch stark auf die Zuarbeit aus den USA angewiesen: Die meisten Hinweise erhält die Polizei laut Mehnert von der amerikanischen Organisation "National Center for Missing and Exploited Children" (NCMEC). Diese habe sich dafür stark gemacht, dass die amerikanischen Social-Media-Plattformen wie Whatsapp, Instagram oder Facebook digital hochgeladene Daten scannen. Werde dabei ein kinderpornografischer Inhalt aus dem deutschen Sprachraum festgestellt, werde das Bundeskriminalamt informiert.

Das Täterbild sei ein, wenn auch meist männlicher, Querschnitt durch die Gesellschaft, sagt Steffen Mehnert. Er habe auch schon Durchsuchungen bei Ärzten oder Anwälten vorgenommen. Ähnliches berichtet Julia Bussweiler: Teilweise seien die Täter selbst noch Minderjährige oder Jugendliche, sagt sie. Die Täter haben alle Altersklassen und jeden Bildungsstand. "Es gibt vereinzelt Frauen, die auch Missbrauchstaten begehen", sagt sie – aber meist als Teil von Missbrauchskonstellationen: "Sie sind dann in einem Beziehungsgeflecht mit dem anderen Täter verknüpft, wie zum Beispiel die Mutter, die dann eben gewähren lässt, dass mit dem Kind etwas passiert und das vielleicht auch nicht gerade unterbindet."

Blick von oben auf eine belebte Straße: Über einen Zebrastreifen laufen zahlreiche Fußgänger über deren Köpfe Emojis, Textblasen, Like-Symbole und Herzen auftauchen.
Cybermobbing - Mobbing in Form persönlicher Angriffe, beispielsweise durch Beleidigungen oder Drohungen erleben insbesondere Kinder und Jugendliche im und über das Internet. Bildrechte: MDR MEDIEN360G

Sich tagein, tagaus mit Missbrauchsdarstellungen zu beschäftigen, wie hält man das aus? Trotz all der belastenden Aspekte überwiege für sie die Motivation, die Täter zu fassen, sagt Bussweiler: "Wenn es um Kinder geht, da hat man natürlich eine ganz andere Motivation. Und gerade wenn es ein andauernder Missbrauch ist, will ich den Typen erwischen und ihn einsperren, damit das Kind seine Ruhe hat."

Beratungsstellen, Informationen und Hilfe:

Informationen und Tipps zum Thema Cybergrooming von der EU-Initiative klicksafe.

Hilfetelefon "Sexueller Missbrauch": 0800 – 2255530.

Juuuport bietet Onlineberatung von ehrenamtlichen Helfern, auch zu den Themen Cybermobbing oder Datenschutz.

Die "Nummer gegen Kummer" bietet anonyme Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern:

  • Nummer gegen Kummer für Kinder: 116 111
  • Nummer gegen Kummer für Eltern: 0800 111 0 550

Die Initiative "Schau hin" vom Familienministerium des Bundes gibt unter anderem Tipps zur Medienerziehung.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 11. Februar 2024 | 16:00 Uhr

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