Impfwillige stehen Schlange und warten auf ihrer Impfung
Lange Schlangen beim Impfen, das ist längst Vergangenheit. Aber: Wer sich noch nicht vollständig hat impfen lassen, hat es ab dem 8. April 2023 mit der Abrechnung und Abwicklung etwas schwerer als es bisher der Fall war. Bildrechte: IMAGO / Sven Simon

Endemie Die letzten Corona-Schutzmaßnahmen laufen aus

06. April 2023, 11:37 Uhr

Die Corona-Lage hat sich so weit entspannt, dass zum 7. April 2023 auch die letzten Schutzmaßnahmen auslaufen. Das betrifft Schutzmasken in Arztpraxen und bei Reisen zu tragen. Bei der Corona-Schutzimpfung ändert sich zeitgleich die Finanzierung. Das bedeutet für interessierte Personen, die sich nach Ostern impfen lassen wollen, dass sie die Kosten für die Impfung teilweise vorlegen müssen.

Die Bedrohungs-Lage durch Covid-19 schwächt immer weiter ab. Das ist dem wöchentlichen Newsletter des Robert Koch-Instituts zu entnehmen, und auch die Bundesregierung informiert über den Rückgang der Infizierten auf ihrer Website; das ehemals pandemische Geschehen geht in ein endemisch-wellenförmiges Geschehen über. Damit ist der 7. April 2023 für die meisten wohl eher eine Formsache.

In puncto Schutzmaßnahmen bedeutet der 7. April 2023 aber, dass ab dem folgenden Tag auch in Arztpraxen und Pflegeheimen keine FFP2-Schutzmasken mehr getragen werden müssen. Andere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Maske in Bus oder Bahn, bei der Betretung eines Geschäfts oder eines Restaurants zu tragen, sind schon lange passé.

Ab Samstag entfällt die Rechtsgrundlage für die einzelnen Bundesländer, eigene Coronavirus-Schutzmaßnahmen zu beschließen. Darüber hinaus läuft die Coronavirus-Einreise-Verordnung aus. Damit gibt es aufgrund von Corona keine Auflagen mehr für Reisende.

Das Erfurter Gesundheitsamt bestätigt im Gespräch mit MDR AKTUELL dieses Vorgehen. In Erfurt bedeutet das Ende der Schutzmaßnahmen auch, dass "alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die zur Bewältigung der Pandemie eingesetzt waren, wieder in die eigentlichen ursprünglichen Tätigkeiten und Arbeitsabläufe eingebunden" werden.

Ende der Coronaimpfungs-Finanzierung durch die Bundesregierung

An diesem Tag laufen nicht nur die wenigen, übrig gebliebenen Corona-Schutzmaßnahmen aus – es endet auch die Finanzierung der Coronaimpfung durch den Bund. Denn: In Zukunft sollen die Krankenkassen die Corona-Schutzimpfung bezahlen.

Das, was der Bund noch übernimmt, sind die Kosten für den Impfstoff. In der Vergangenheit hat der Bund alles finanziert und neben dem Impfstoff die Ärztinnen, Ärzte und Apotheker mit bundesweit einheitlich 28 Euro für die Impfungen bezahlt.

Künftig kann sich die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Der Grund: Die Honorierung wird auf Landesebene zwischen Ärzteverbänden und Krankenkassen ausgehandelt.

In keinem Bundesland gibt es laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung bislang eine Einigung, obwohl seit Monaten klar ist, dass die Impfverordnung und damit die bisherige Finanzierung über den Bund am 7. April 2023 endet. Auch die Apotheker konnten sich mit den Krankenkassen bisher nicht über die künftige Vergütung einigen.

Corona-Lage im Frühling Wie die "virologische Sentinel-Surveillance" des Robert Koch-Instituts zeigt, sorgen unterschiedliche Viren für Kranksein. Hauptsächlich sind es Influenzaviren (31 Prozent), humane Metapneumoviren (hMPV, 11 Prozent) und SARS-CoV-2-Viren (Coronaviren, 9 Prozent).

Die Anzahl SARS-CoV-2-infizierter Menschen mit Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung in Deutschland wird vom Robert Koch-Institut derzeit auf 300.000 bis 600.000 geschätzt, die Zahl der Arztkonsultationen aufgrund einer akuten Atemwegserkrankung mit zusätzlicher COVID-19-Diagnose auf etwa 110.000. Beide Werte sind im Vergleich zu den in der Vorwoche erfassten Werten gesunken.

Fragen und Antworten

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich mich nach Ostern impfen lassen möchte?

Wer sich also nach Ostern impfen lassen möchte, muss vorerst selbst in die Tasche greifen. Das heißt, gesetzlich Versicherte bekommen eine Rechnung von ihrem Arzt oder Apotheker und müssen diese bezahlen, können aber das Geld von ihrer Krankenkasse wieder zurückfordern.

Wie und wann die Versicherten das Geld zurückbekommen, sollten sie am besten mit ihrer Krankenkasse besprechen, empfiehlt die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Privatversicherte müssen ohnehin in Vorleistung gehen und bekommen die Kosten im Anschluss erstattet.

Es kann aber auch sein, dass manche Apotheker vorerst gar nicht mehr impfen – zumindest solange keine Einigung mit den Krankenkassen vorliegt.

Wie lautet die aktuelle Coronavirus-Impfempfehlung der Weltgesundheitsorganisation (WHO)?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt Erwachsenen ohne erhöhtem Risiko-Status keine weitere Corona-Auffrischungs-Impfung. Wenn Personen eine Grund-Immunisierung und eine Auffrischungs-Dosis erhalten hätten und nicht zu einer Risikogruppe zählten, sei der Nutzen einer weiteren Impfung gering, begründete die WHO die Lockerung der Empfehlung.

Dies betreffe gesunde Erwachsene unter 60 Jahren sowie jüngere Personen. Ein Risiko stellten die Extra-Impfungen allerdings auch nicht dar, hieß es weiter. Zusätzliche Auffrischungs-Impfungen empfiehlt die WHO nur für Menschen, bei denen ein hohes Risiko besteht, schwer an Covid-19 zu erkranken oder daran zu sterben.

Zu dieser Risiko-Personengruppe zählen etwa ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes, Menschen mit Immunschwäche-Erkrankungen wie HIV, Schwangere sowie medizinisches Personal.

Wer gilt als vollständig geimpft?

Robert Koch-Institut verweist auf das geltende Infektionsschutzgesetz §22a.

Ein vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 liegt vor, wenn

  1. die zugrunde liegenden Einzel-Impfungen mit einem oder verschiedenen Impfstoffen erfolgt sind, die a) von der Europäischen Union zugelassen sind oder b) im Ausland zugelassen sind und die von ihrer Formulierung her identisch mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff sind oder c) von der Weltgesundheitsorganisation im Rahmen des Emergency Use Listing anerkannt wurden und mindestens eine Einzel-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt ist, der die Voraussetzungen nach Buchstabe a oder Buchstabe b erfüllt,
  2. insgesamt drei Einzel-Empfungen erfolgt sind und
  3. die letzte Einzel-Impfung mindestens drei Monate nach der zweiten Einzel-Impfung erfolgt ist.

Ist Covid-19 eine meldepflichtige Krankheit? Wer meldet was?

Ja, Covid-19 ist weiterhin eine meldepflichtige Krankheit. Auch wenn die Schutzmaßnahmen wegfallen. Meldepflichtig bedeutet, dass eine Erkrankung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden muss.

Die Ärztin oder der Arzt, aber auch andere zur Meldung verpflichtete Personen wie z.B. Leitende von Einrichtungen (z.B. Schulen, Pflegeheime), die bei einer Person den Verdacht auf COVID-19 stellen, müssen dies dem Gesundheitsamt gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) melden.

Auch das Labor, das SARS-CoV-2 bei einem Menschen nachweist, muss dies dem Gesundheitsamt melden. Die Meldepflicht ermöglicht dem Gesundheitsamt, die erforderlichen Infektionsschutz-Maßnahmen zu treffen.

Wie hoch ist die Inzidenz in Deutschland derzeit?

Die Inzidenz liegt am 5. April 2023 bei 21,9. Das Robert Koch-Institut geht allerdings von einer sehr hohen Dunkelziffer an Coronainfektionen aus, weil nicht alle erkrankten Personen bzw. Infizierten einen PCR-Test machen lassen. Nur durch PCR-Tests nachgewiesene Infektionen gehen in die Statistik ein.

MDR AKTUELL, RKI, STIKO und WHO (vdw)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL FERNSEHEN | 07. April 2023 | 19:30 Uhr

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