Drittes Entlastungspaket Wohngeld: Deutlich mehr Menschen berechtigt, als von Regierung angekündigt

29. September 2022, 16:51 Uhr

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ihren Gesetzentwurf zur Wohngeldreform vorgestellt und dabei angekündigt, dass künftigt etwa zwei Millionen Haushalte berechtigt seien. Doch es sind wohl deutlich mehr, sagt ein IW-Experte, auf dessen Berechnungen die Reform beruht. Das bedeutet: Auch die Kosten wären erheblich höher.

Mit der angekündigten Wohngeldreform wären deutlich mehr als die von der Bundesregierung angekündigten zwei Millionen Haushalte wohngeldberechtigt. Das sagte Ralph Henger vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gegenüber MDR Investigativ.

So werde "der anspruchsberechtigte Personenkreis deutlich größer als die erwartete Anzahl von zwei Millionen Haushalten sein", so Henger. Die Kosten für die Reform könnten dadurch erheblich steigen. Auf eine konkrete Zahl wollte er sich nicht festlegen. Ralph Henger vom IW berät die Regierung beim Wohngeld, auf seinen Berechnungen basiert die Reform.

Wohngeld: Inflation und Energiepreise sorgen für mehr Anträge

Hintergrund für die Annahme ist, dass nur ein Teil der berechtigten Haushalte auch tatsächlich Wohngeld in Anspruch nimmt. Das sei in die Berechnungen eingeflossen. Derzeit liegt die Inanspruchnahmequote Schätzungen des IW zufolge nur bei etwa 50 Prozent. Rund 600.000 Haushalte beziehen Wohngeld, berechtigt wären aber schon jetzt etwa 1,2 Millionen.

Experten und Sozialverbände gehen jedoch davon aus, dass die Inanspruchnahme des Wohngeldes durch die Inflation und die Energiepreise deutlich ansteigen wird. Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, fordert schon jetzt, dass 3,5 bis vier Millionen Haushalte Anspruch auf Wohngeld haben müssten. Nur so könne man gewährleisten, dass alle Menschen, die unterhalb der statistischen Armutsgrenze leben, Unterstützung bekämen.

Bauministerium rechnet bislang mit Kosten von knapp vier Milliarden Euro

Auf Anfrage von MDR Investigativ ging das Bundesbauministerium nicht näher auf die mögliche Kostensteigerung ein und antwortete lediglich: "Bisher geht die Regierung von Kosten in Höhe von 1,85 Milliarden Euro jeweils für Bund und Länder aus."

Die Bundesregierung hatte am Mittwich ihren Gesetzentwurf zur Wohngeldreform vorgestellt. Mit der Neuregelung erhöht sich durch die Anhebung der Einkommensobergrenzen die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte zum Beginn des kommenden Jahres. Der durchschnittliche Betrag, den Bezieher erhalten, steigt zudem von 180 Euro auf 370 Euro.

Quelle: MDR Investigativ/ mpö

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR exakt | 28. September 2022 | 20:15 Uhr

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