Ein grüner Traktor mäht Getreide auf einem Feld.
Ein Landwirt muss für seinen Traktor keine Kfz-Steuer zahlen – das will der Bundesrechnungshof ändern. Bildrechte: MDR/Unsplah/Randy Fath

Steuervorteile Bundesrechnungshof: Landwirte sollen Kfz-Steuer zahlen

01. Februar 2023, 05:00 Uhr

Wer ein Auto hat, muss nicht nur Geld für die Versicherung oder Sprit ausgeben, sondern auch Kfz-Steuern zahlen. Von dieser Steuer sind jedoch einige Bereiche befreit, zum Beispiel die Landwirtschaft. Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge – also zum Beispiel für Traktoren – entfällt die Kfz-Steuer. Das kritisiert der Bundesrechnungshof und fordert Finanzminister Christian Lindner auf, diese Steuererleichterungen zu streichen. Wie reagiert die Landwirtschaft darauf?

Auch Landwirtinnen und Landwirte bei der Kfz-Steuer zur Kasse bitten – von dieser Forderung hält Bernhard Krüskens, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes: "Wenig, um genau zu sein: Gar nichts. Denn die Steuerbefreiung, die wir im Moment haben, hat ja auch einen Grund."

Warum Landwirte von der Kfz-Steuer befreit wurden

Die Kfz-Steuer diene schließlich dazu, die Verkehrsinfrastruktur mitzufinanzieren. Die nutze die Landwirtschaft jedoch kaum: "Wir sind im Schwerpunkt auf Grünland, auf Äckern unterwegs und nehmen das Straßenverkehrsnetz nicht in dem Umfang in Anspruch, wie das andere Verkehrsteilnehmer tun."

Hinzu komme, dass die Landwirtschaft die Ernährung sicherstelle. Belaste man Landwirtinnen und Landwirte nun mit der Kfz-Steuer, würden Lebensmittel noch teurer werden. Dass in der Landwirtschaft keine Kfz-Steuer gezahlt werden muss, wurde schon 1922 festgelegt.

Ziel war es damals, die Land- und Forstwirtschaft zu motorisieren. Die deutsche Landwirtschaft sollte wettbewerbsfähig bleiben. Ein Vorhaben, das längst erreicht ist – zu diesem Ergebnis kommt das Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut der Universität zu Köln in einer Evaluierung von Steuervergünstigungen. In der Untersuchung von 2019 heißt es: "Die hier evaluierte Vergünstigung sollte in der jetzigen Form nicht unverändert beibehalten werden."

Bundesrechnungshof will Steuervorteile für Landwirte abschaffen

Ein Anlass für den Bundesrechnungshof, eine Abschaffung der Steuervorteile in der Landwirtschaft zu fordern. Schließlich passe die Regelung auch gar nicht mehr zu einer nachhaltigen und klimafreundlichen Weiterentwicklung des Steuerrechts, heißt es von der Bundesbehörde.

Für den Steuerzahlerbund Sachsen-Anhalt kommt die Forderung zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Präsident Ralf Seibicke: "Wir haben in den letzten Monaten erlebt, dass die Mineralölsteuer – die Energiesteuer, wie sie jetzt heißt – an den Tankstellen erheblich gestiegen ist. Und insofern ist es auch der falsche Zeitpunkt, überhaupt an irgendeiner Steuerschraube zu drehen und über Steuererhöhungen zu sprechen."

Forderung trifft Landwirte zu falschem Zeitpunkt

Thomas Meyer, Präsident vom Steuerzahlerbund Sachsen, stimmt dem zu. Die Inflation und steigende Kosten belasteten die Landwirtinnen und Landwirte ohnehin schon genug. Ein Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung – das sei ihnen in diesen Zeiten nicht zuzumuten. Meyers Devise: "Die Forderung des Bundesrechnungshofes ernst nehmen. Das ist eigentlich eine Forderung, die auch sämtliche Bundesländer betrifft. Da sollte man mit Augenmaß agieren und nicht mit dem Vorschlaghammer draufhauen und meinen, man müsste da jetzt was korrigieren."

Es sei wichtig, das Steuergesetz für alle fair zu gestalten. Doch dafür müsse man sich ganz grundlegend anschauen, wie man es vereinheitlichen und Ausnahmeregelungen abschaffen könne. Über Nacht die Kfz-Steuerbefreiung in der Landwirtschaft zu streichen, sei keine gute Idee.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 01. Februar 2023 | 06:00 Uhr

60 Kommentare

MikeS am 02.02.2023

Vielleicht hören Sie sich mal in der Stahl- und Eisenindustrie um, wie die Produktionsprozesse dort so laufen. Wo alles was von haben? Sie haben die Zusammenhänge wirklich nicht verstanden!

MikeS am 02.02.2023

Womit wir bei hochglanzpolierten Metalliclacken der Marken DODGE und RAM sind .... ach, ja AMAROC noch ... Für solche Fahrzeuge darf es keine "normale" Steuer geben, da gehört ein ordentlicher Aufschlag drauf. Aber da fallen mir noch mehr Fahrzeuge ein, die sich der hart arbeitende Bürger nicht ansatzweise leisten kann ... Es lebe die Autolobby der fdp :::

MikeS am 02.02.2023

Luftverkehr ist in der Regel grenzüberschreitend und daher die Erhebung der Kersosinsteuer mindestens bilateral zu betrachen. Daher gibt es auch eine Luftverkehrssteuer ... also ganz "so ohne" ist es nicht.

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