Aktivisten der Initiative "CancelLEJ" blockieren in der Nacht zum Samstag eine LKW Zufahrt des DHL-Terminals am Flughafen Leipzig/Halle.
In der Nacht zum 10. Juli hatten dutzende Aktivisten eine Zufahrt zum DHL-Logistikzentrum am Flughafen Leipzig/Halle blockiert. Bildrechte: picture alliance/dpa/Tim Wagner | Tim Wagner

Landgericht Halle Vergleich angeboten: DHL verzichtet auf Schadensersatz von Klimaaktivistin

16. Juni 2023, 16:10 Uhr

Im Juli 2021 hatten gut 50 Klimaaktivisten eine Zufahrt zum DHL-Logistikzentrum am Flughafen Leipzig/Halle blockiert. Eine Beteiligte muss sich in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Halle verantworten. DHL erklärte zu Beginn des Verfahrens, über einen Vergleich auf Schadensersatzforderungen verzichten zu wollen.

Im Zivilprozess am Landgericht Halle gegen eine Klimaaktivistin hat das Logistikunternehmen DHL einen Vergleich angeboten. Der Anwalt der DHL Hub Leipzig GmbH sagte zum Auftakt der Verhandlung, die Beklagte werde von den Schadenersatzansprüchen freigestellt, wenn sie den Vergleich annehme. Zudem solle sie 80 Arbeitsstunden in einem Aufforstungs- oder Naturschutzbetrieb leisten oder ersatzweise 15 Euro pro Stunde zahlen. Die Prozesskosten sollen dem Angebot von DHL zufolge zwischen den beiden Parteien aufgeteilt werden.

Weitere Klagen gegen andere Aktivisten möglich

Ein Anwalt der Beklagten sagte, dass es für eine mögliche Zusage zum Vergleich noch Redebedarf gebe und man sich mit der Klägerseite noch einmal an den Tisch setzen wolle. Die Anwälte der Klimaaktivistin betonten, dass eine mögliche Annahme des Vergleichs nicht einem Schuldeingeständnis gleichkomme. Die Versammlung sei angemeldet gewesen und habe den Rechtsrahmen nicht überschritten. Der nächste Prozesstermin soll im August stattfinden.

Die Klimaaktivistin und rund 50 weitere Beteiligte sollen im Juli 2021 eine Zufahrt zum Logistikzentrum von DHL am Flughafen Leipzig/Halle blockiert haben. Die Post-Tochter hatte im Zivilverfahren zunächst Schadensersatz in Höhe von rund 84.000 Euro gefordert. Durch die Blockade sollen Mitarbeiter des Flughafens am rechtzeitigen Dienstbeginn gehindert worden sein, Flüge verspätet gestartet und Anschlussflüge verpasst worden sein.

Zufahrt zum Flughafen-Logistikzentrum blockiert

In dem Verfahren geht es auch darum, die Rechtswidrigkeit der Protestaktion festzustellen. Würde das Gericht dieser Auffassung folgen, stiegen die Chancen für weitere Anklagen. Die Aktivisten hatten den Prozess zuvor als Einschüchterungsversuch kritisiert. Einer Mitteilung von "Repression Nicht Zustellbar" zufolge ist DHL auf insgesamt 500.000 Euro Schadensersatz aus.

Am späten Abend des 9. Juli 2021 sollen 54 Aktivisten der Klimabewegung "CancelLEJ" eine Zufahrt zum Flughafen-Logistikzentrum von DHL mit einer Sitzblockade unpassierbar gemacht haben. Mehrere Lastwagen stauten sich demnach, wurden wenig später aber durch ein zweites Tor geleitet. Der Protest verlief friedlich. DHL sprach seinerzeit von einem Millionenschaden und erstattete Anzeige. Die Polizei nahm alle Aktivisten für mehrere Tage in Gewahrsam.

Hinweis: In einer ersten Fassung des Artikels hatten wir geschrieben, dass die Blockade im Juli 2021 nicht als Demonstration angemeldet gewesen sei. Wir haben die Passage angepasst, da die Aktion nach einer Kleinen Anfrage des sächsischen Landtagsabgeordneten Marco Böhme als Eilkundgebung angezeigt und als Versammlung anerkannt worden sei.

dpa, MDR (Martin Naß, André Plaul, Felix Fahnert)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 16. Juni 2023 | 06:30 Uhr

24 Kommentare

Fakt vor 45 Wochen

@Frank L.:

Würden Sie meinen Beitrag richtig lesen, stellten Sie fest, dass sich die "vorbildlichen Leistungen" laut Duden lediglich auf die mittlerweile in den Geschichtsbüchern verschwundene DDR bezieht und deshalb für den Begriff "Aktivist" nur noch die Definition "zielbewusst Handelnder" infrage kommt.

Agnostiker vor 45 Wochen

@Frank L. Einfach mal durchatmen und den Kommentar von "Fakt" noch mal richtig lesen. Der schreibt doch ganz deutlich, dass nach DDR Lesart von "vorbildlichen Leistungen" gesprochen wird. Nach heutiger Lesart bleibt nur das "Zielbewusste Handeln". Ob ich das Ziel, das Handeln selbst oder das Ergebniss gut finde ist dabei erstmal gar nicht von Bedeutung.

Frank L. vor 45 Wochen

Das ist nach ihrer Definition falsch. Wo bitte schön wurden "vorbildliche Leistungen" erbracht? Wenn sie natürlich die Terrorisierung der Gesellschaft durch diese Elemente als vorbildlich erachten, muss man ernsthafte Zweifel an ihrem Rechtsverständnis haben.

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