Wahl 2021 Wegen Corona-Pandemie: Landtag senkt Teilnahmehürden für Landtagswahl
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11. März 2021, 17:03 Uhr
Im Juni wird in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt. Mehr als ein dutzend kleinere Parteien haben eine realistische Chance auf den Stimmzetteln gelistet zu sein. Der Landtag hat dafür den Weg frei gemacht.
Kleinen Parteien wird der Zugang zur Landtagswahl erleichtert. Das hat der Landtag am Donnerstag mit Stimmen von CDU, SPD, Grünen und der Linken beschlossen. Grund ist die Corona-Pandemie. Weil es derzeit schwerer ist, potenzielle Wähler und Wählerinnen direkt anzusprechen, sollen die Parteien jetzt weniger Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Diese sind bei den Parteien nötig, die bisher noch nicht im Landtag oder im Bundestag vertreten sind, also etwa bei den Freien Wählern, der Satirepartei Die PARTEI oder der Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP). Waren bisher 1.000 solcher Unterschriften nötig, um an einer Landtagswahl teilnehmen zu dürfen, sind es jetzt einmalig nur noch 300. Direktkanditaten und -kandidatinnen brauchen jetzt 30 statt 100 Unterschriften im eigenen Wahlkreis.
Damit dürften die Wähler bei der Landtagswahl im Juni eine ähnlich große Wahlfreiheit haben wie noch vor fünf Jahren. Neben CDU, AfD, Die Linke, SPD, Grünen und FDP wollen derzeit 14 weitere Parteien antreten und haben eine entsprechende Liste mit Kandidierenden aufgestellt.
Landesvorsitzende der Piraten: "Dringend auf die Senkung angewiesen"
Eine Umfrage des MDR unter den kleinen Parteien ergab, dass viele aber auf die Absenkung der Unterschriftenlisten angewiesen sein dürften – und diese entsprechend begrüßen. So haben Tierschutzallianz, Tierschutzpartei und die Satirepartei Die PARTEI nach eigenen Angaben erst rund 200 Unterschriften zusammen oder bewegen sich zumindest auf die 300 zu. ÖDP und Die Humanisten haben rund 150 Unterschriften sammeln können, die Piraten nur rund 75, Liberal-Konservative Reformer und die neugegründete Klimaliste sogar noch weniger. "Wir sind dringend auf die Senkung und die Erleichterung des Sammelns angewiesen", sagt die Landesvorsitzende der Piraten, Sophie Bendix.
Dabei wird die Zeit knapp. Bis zum 19. April 18 Uhr müssen alle Unterschriften bei der Landeswahlleiterin eingereicht sein. Vorher müssen sie noch bei den Einwohnermeldeämtern geprüft werden. Der Landeswahlausschuss entscheidet dann bis zum 23. April über die Zulassung der Parteien. Wahlberechtigte dürfen nur eine einzige Partei mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Bereits 510 gesammelte und geprüfte Unterschriften vermelden die Freien Bürger Mitteldeutschland. Sie dürften damit sicher bei der Wahl dabei sein. Weil die Prüfung durch die Ämter noch nicht abgeschlossen ist, wollten sowohl Freie Wähler als auch die rechtsextreme NPD keine Angaben machen. Die Freien Wähler sorgen sich vor allem um die Zulassung ihrer Direktkandidaten und -kandidatinnen. Als "extrem schwierig" bezeichnet Andreas Strehlow, Stellvertretender Landesvorsitzender der Partei, die derzeitige Situation.
Diese Parteien sammeln derzeit Unterstützungsunterschriften:
Aktion Partei für Tierschutz (TIERSCHUTZ hier!)
Allianz für Menschenrechte, Tier- und Naturschutz (Tierschutzallianz)
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
Freie Bürger Mitteldeutschland (FBM)
Freie Wähler
Gartenpartei
Klimaliste Sachsen-Anhalt
Liberal-Konservative Reformer (LKR)
Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Partei der Humanisten (Die Humanisten)
Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Partei Mensch Umweltschutz Tierschutz (Tierschutzpartei)
Piratenpartei Deutschland (Piraten)
Mit den Unterstützungsunterschriften weisen kleine Parteien und Einzelbewerbende nach, dass sie ein Mindestmaß an Unterstützung hinter sich vereinen können. Deshalb kann sie auch nicht auf null abgesetzt werden. Es gibt also keinen Freifahrtschein für einen Platz auf den Stimmzetteln. Um trotz der Vielzahl an antretenden Parteien dennoch eine Zersplitterung des Landtags zu verhindern, müssen Parteien eine Fünf-Prozent-Hürde überwinden. Damit soll die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gewahrt werden.
Wegen der Corona-Pandemie ist in Sachsen-Anhalt auch eine reine Briefwahl möglich. Eine entsprechende Reform des Wahlgesetzes hat der Landtag im vergangenen Herbst verabschiedet. Ob der Gang ins Wahllokal im Juni tatsächlich ein Gesundheitsrisiko darstellt, muss die Landeswahlleiterin entscheiden.
MDR/Thomas Vorreyer
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT | 12. März 2021 | 10:30 Uhr