Eine Regionalbahn der Deutschen Bahn
Ein Jugendlicher muss zehntausende Euro Strafe zahlen, weil er ein Radio auf einen Zug warf, urteilte das Landgericht Magdeburg. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / dpa | Hendrik Schmidt

Landgericht Magdeburg Als 13-Jähriger Radio auf Zug geworfen: Jetzt muss Jugendlicher 42.000 Euro zahlen

28. November 2023, 10:34 Uhr

Ein Jugendlicher muss 42.000 Euro an die Bahn zahlen, weil er als 13-Jähriger ein Radio auf einen Zug geworfen hat. Das hat ein Vergleich vor dem Landgericht Magdeburg ergeben. Sollte der mittlerweile 17-Jährige es schaffen, bis zum Jahr 2032 20.000 Euro zu zahlen, soll ihm der Rest der Forderung erlassen werden.

In Magdeburg muss ein Jugendlicher 42.000 Euro an die Deutsche Bahn zahlen. Das teilte das Landgericht Magdeburg am Montag mit. Der Grund: Als 13-Jähriger hatte der Jugendliche im Jahr 2020 ein Radio auf das Dach eines Regionalexpresses geworfen. Durch den Wurf waren ein Kurzschluss und Schäden am Zug entstanden. Verletzt worden war damals niemand.

Vergleich nach Klage der Bahn vor Landgericht Magdeburg

Der heute 17-Jährige war zur Tatzeit noch nicht strafmündig. Daher forderte die Bahn auf zivilrechtlichem Weg Schadensersatzansprüche, hieß es am Montag in der Mitteilung des Landgerichts. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist eine Verurteilung ab einem Alter von zehn Jahren möglich, wenn das Kind die" zur Erkenntnis seiner Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht" hatte.

Der beleuchtete Eingang des Landgerichts Magdeburg
Vor dem Landgericht Magdeburg wurde ein Vergleich erzielt. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / dpa-Zentralbild | Stephan Schulz

Vor dem Landgericht Magdeburg wurde sich nun auf einen Vergleich geeinigt, der die Summe von 42.000 Euro vorsieht. Sollte der Jugendliche bis 2032 20.000 Euro an die Deutsche Bahn zahlen, wird ihm dem Gericht zufolge der Rest der Strafe erlassen.

"Mutprobe": Als 13-Jähriger Radio auf Zug geworfen

Vor Gericht hatte der Jugendliche unter anderem argumentiert, er habe nicht damit gerechnet, dass der Wurf mit dem Radio gravierende Folgen haben könnte. An dem damaligen Vorfall waren auch zwei andere Jugendliche beteiligt, die das Geschehen filmten und als vermeintliche "Mutprobe" in soziale Netzwerke stellen wollten.

afp, MDR (Leonard Schubert, Maren Wilczek) | Erstmals veröffentlicht am 27.11.2023

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 27. November 2023 | 16:30 Uhr

16 Kommentare

pepe79 vor 34 Wochen

Also es gibt genügend Firmen die bereits Zivilrechtlichr Ansprüche gegen die Klimakleber gerichtlich Einfordern und erste haben wohl auch schon ihre Schadensersatzklagen gewonnen.

Bei den Schornsteinbesetzern in Jena haben Sie natürlich Recht, die hätten in Gewahrsam gehört bis die Personalien feststehen!

Kritik_ vor 34 Wochen

Der Staat hat schon lange versagt und es wird nicht besser.
Und solche Meinungen das jetzt Klimakleber das Problem seien sind einfach nur dumm.

Sie sind die Folge, nicht die Ursache! Mal bitte nachdenken bevor man nur wütend einen Sündenbock auswählt.

astrodon vor 34 Wochen

@RalfG: Strafverfolgung setzt eine Straftat voraus - die Rechtssprechung ist da leider noch sehr uneinheitlich. Schadensersatz könnte zivilrechtlich geltend gemacht werdenm bedarf aber der Klage des Geschädigten sowie den Nachweis des Schadens. Und dann kommen dafür ja irgendwelche "Unterstützer" auf, wie auch meist für die OWi-Gebühren.
Was die Schornsteinbesetzer angeht bin ich aber genau Ihrer Meinung.

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