Die Baustelle an der Autobahn A14 bei Dolle von oben.
Um fast jedes Stück der A14-Nordverlängerung ist gestritten worden. Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Peter Gercke

Autobahn-Ausbau Gericht: Letztes Stück der A14-Nordverlängerung darf gebaut werden

05. Mai 2022, 08:36 Uhr

Das letzte Teilstück der A14-Nordverlängerung darf gebaut werden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch die Klage des Vereins Naturfreunde Sachsen-Anhalt ab. Sie hatten unter anderem Fehler in der Planung beanstandet.

Der Bau des letzten Teilstücks der A14-Nordverlängerung kann beginnen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Mittwoch eine Klage des Vereins "Naturfreunde Sachsen-Anhalt" ab. Damit kann nun theoretisch unmittelbar mit dem Bau des 17 Kilometer langen Abschnitts zwischen Osterburg und Seehausen-Nord begonnen werden. Das bedeutet, dass dann auch die Baumbesetzer im Losser Forst weichen müssen.

Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass das Klimaschutzgesetz des Bundes zwar nicht ursprünglich in die Planungen des Abschnitts eingeflossen, während des Gerichtsverfahrens aber vom Land im Planfeststellungsbeschluss nachgearbeitet worden sei. Bedenken der Kläger zum Wasser- und Naturschutzrecht folgte das Gericht demnach nicht.

Verkehrsministerin: "Bedeutender Tag"

Sachsen-Anhalts Verkehrsministerium Lydia Hüskens (FDP) sprach in einer am Nachmittag verbreiteten Mitteilung von einem "guten, sehr bedeutenden Tag für die Altmark, aber auch für das ganze Land". MDR SACHSEN-ANHALT sagte Hüskens, die Entscheidung des Gerichtes habe damit die Arbeit des Landesverwaltungsamtes bezüglich des Autobahnprojektes teils auch bestätigt. "Das Gericht hat ja auch geurteilt, dass die Behörde im Zuge des Verfahrens fehlende Umweltaspekte nachgebessert hat."

Hüskens erklärte, die Autobahngesellschaft plane nun, das Projekt zügig umzusetzen. "Ich habe immer gesagt, dass ich mir wünsche, in dieser Legislatur fertig zu werden. Das ist wahrscheinlich etwas zu ambitioniert. Aber es sollte definitiv noch in den 20er Jahren sein, dass man von Magdeburg hochfahren kann an die Ostsee. Das ist auch das, was viele Menschen wollen neben den vielen wirtschaftlichen Faktoren für die Altmark, also der Möglichkeit für Unternehmen, sich dort anzusiedeln."

Der Planfeststellungsbeschluss vom 14. Dezember 2020 für das Teilstück Osterburg-Seehausen war vom Verein Naturfreunde Sachsen-Anhalt angefochten worden. Er hatte vermeintliche Planungsfehler in Bezug auf den Klima-, Natur- sowie Artenschutz moniert. Zugrunde gelegte Werte seien überholt. Statt der Autobahn wird ein Ausbau der vorhandenen Bundesstraße gefordert. Die Klage war am 15. März 2021 eingegangen.

Klimaschutzgesetz erstmals berücksichtigt

Der Ausgang der Klage wird als durchaus richtungsweisend angesehen. Zum ersten Mal hatte sich das Bundesverwaltungsgericht nämlich im Zuge eines derartigen Bauprojekts mit dem deutschen Klimaschutzgesetz beschäftigt. Gerichtssprecher Carsten Tegethoff hatte MDR SACHSEN-ANHALT bereits vorige Woche gesagt, die Richter würden prüfen, ob die Planungsbehörde das Gesetz entsprechend beachtet hat. Dabei gehe es auch um die Frage, ob Planer – zum Beispiel bei solchen Verkehrsprojekten – bis zum letzten Tag vor Erlass des Baurechts alle neuen gesetzlichen Veränderungen beachten müssen. Das sei bisher nicht eindeutig geregelt.

Initiative macht mit Aktionen aufmerksam

Mit verschiedenen Aktionen hatten Autobahngegner in der Vergangenheit wiederholt auf ihren Standpunkt aufmerksam gemacht. Im betreffenden Bereich, in einem Wald bei Losse, wurde auch ein Protestcamp errichtet. Autobahnbefürworter bekräftigten unter anderem mit einem Fahrzeugkorso ihre Forderung nach einer schnellen Fertigstellung der A14-Nordverlängerung.

In ähnlichen Fällen, so bei Widersprüchen der Umweltschutzorganisation BUND sowie der Verbandsgemeinde und der Stadt Seehausen gegen den Abschnitt Seehausen-Nord bis zur Landesgrenze, hatten sich die Planungsbehörden mit den Klägern vor einer möglichen Verhandlung gütlich geeinigt. Gleiches gilt für Klagen von Privatpersonen gegen die Planungen für die Abschnitte Dahlenwarsleben – Wolmirstedt sowie Lüderitz – Stendal. In einem Kompromiss hatte der BUND im Jahr 2016 auf weitere Rechtsmittel gegen die A14-Nordverlängerung verzichtet. Im Gegenzug werden zusätzliche Natur- und Lärmschutzeinrichtungen gebaut.

Fertigstellung des Projekts in fünf Jahren geplant

Die Planungen für den jetzt beklagten Abschnitt, der auch eine Anschlussstelle in Seehausen beinhaltet, waren besonders langwierig und aufwendig. Zahlreiche Einwendungen wurden berücksichtigt. Laut Verkehrsprognose sollen hier nach Fertigstellung täglich rund 25.000 Pkw und 6.600 Lkw die A14 befahren. Auch diese Aussage ziehen die Kläger in Zweifel. Es sollen 19 Brückenbauwerke und 20 Kollisionsschutz- und Irritationsschutzeinrichtung für Vögel und Fledermäuse gebaut werden. Außerdem ist ein Lärmschutzwall für die Ortschaft Röthenberg geplant.

Die A14-Nordverlängerung hat in Sachsen-Anhalt eine Länge von 97 Kilometern. Im Bau oder in Bauvorbereitung befinden sich derzeit die Abschnitte Dahlenwarsleben – Wolmirstedt, Tangerhütte – Lüderitz, Seehausen-Nord – Wittenberge sowie Lüderitz – Osterburg. Auf knapp 14 Kilometern zwischen Wolmirstedt und Dolle (Anschlussstelle Tangerhütte) ist die A14-Nordverlängerung in Sachsen-Anhalt bereits befahrbar. Insgesamt ist der A14-Lückenschluss zwischen den Autobahnkreuzen Magdeburg und Schwerin 155 Kilometer lang.

Die Kosten für das Gesamtprojekt werden auf 1,7 Milliarden Euro veranschlagt. Als Fertigstellungstermin wird 2027 angepeilt.

MDR (Hannes Leonard, Jens Keller, Luca Deutschländer), dpa | zuerst veröffentlicht: 24.04.2022

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 04. Mai 2022 | 17:00 Uhr

24 Kommentare

Monazit am 26.04.2022

Gut, jetzt könnte man aber Argumentieren, dass jede rechtliche Möglichkeit auf Gesetzen beruht, die demokratisch beschlossen wurden. Hier ist es jetzt wahrscheinlich eindeutig, aber es dürfte viele andere Fälle geben, in denen nicht klar sein dürfte was eine mutmaßliche Mehrheit will.

Bernd_wb am 26.04.2022

Sie sagen es richtig UNSERE Demekrotie. Leider hat das mit DER Demekrotie nur noch wenig zu tun, denn einige wenige nutzen alle rechtlichen Moeglichkeiten und verlieren darueber den Blick was der Mehrheit wichtig ist.

ElBuffo am 25.04.2022

Hier geht es um Klagen vor Gericht. Dass damit verschiedene Vereine Geld verdienen oder sich gleich ihren Klageverzicht abkaufen lassen, ist nun wirklich keine Neuigkeit mehr.

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