Chronik So häufig wurde bereits gegen die A14 geklagt
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04. Mai 2022, 18:33 Uhr
Der Bau der A14 zieht sich weiter in die Länge. Erneut wurde eine Klage eingereicht – diesmal gegen den Abschnitt Osterburg – Seehausen Nord. Anfang Mai 2022 wurde sie abgewiesen. Dennoch reiht sich die Klage ein in eine ganze Riege von juristischen Auseinandersetzungen. Ein Überblick.
Die Verlängerung der Autobahn 14 im Norden Sachsen-Anhalts ist beschlossene Sache. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Anfang Mai 2022 eine Klage gegen den Bau des Abschnitts Osterburg-Seehausen-Nord zurückgewiesen.
Geklagt hatte der Verein Naturfreunde Sachsen-Anhalt. Er hatte den Planungsbeschluss aus dem Jahr 2020 für die rund 17 Kilometer lange Strecke angefochten. Es seien Klima-, Natur-und Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigt worden. Statt der Autobahn wird ein Ausbau der vorhandenen Bundesstraße gefordert. Das Gericht kam dem nicht nach.
Weitere Klagen gegen die A14
Die Klage war bei Weitem nicht die erste juristische Auseinandersetzung um die Autobahn nach Norden. Allerdings ging es zumeist um Lärm- und Umweltaspekte und nicht, wie im Fall Osterburg – Seehausen-Nord, auch um Klima-Fragen.
2021: Abschnitt Dahlenwarsleben – Wolmirstedt
Der Kläger hat seine Klage gegen den Bau des mehr als elf Kilometer langen Abschnitts im September 2021 zurückgezogen. Laut Landesverwaltungsamt konnten sich das Land, die Fernstraßenbaugesellschaft und der Kläger einigen.
2019: Abschnitt Lüderitz – Stendal
Nach der Klage einer Privatperson einigten sich Kläger und Planungsbehörden außergerichtlich.
2019: Bereich Seehausen
Die Hansestadt Seehausen hat ihre Klage gegen den Weiterbau der Autobahn zurückgezogen. Im Gegenzug versprach das Land besseren Lärmschutz, mehr Radwege und den Ausbau landwirtschaftlicher Wege.
2019: Gesamte Strecke
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) ließ seine Klage gegen die Nordverlängerung fallen. Im Gegenzug stellt das Land zusätzliche 8,6 Millionen Euro für Arten- und Lärmschutz bereit.
Letztes Autobahnteilstück ohne Baurecht
Bei all den genannten Klagen konnten sich die offiziellen Vertreter mit den Klägern außergerichtlich einigen. Im aktuellen Fall des Abschnitts Osterburg – Seehausen-Nord kam es soweit nicht. Der 17 Kilometer lange Abschnitt ist das letzte Autobahnteilstück der A14-Nordverlängerung, für das es bisher noch kein Baurecht gibt.
Bisher nur 14 Kilometer befahrbar
Laut Verkehrsprognose sollen hier nach Fertigstellung täglich rund 25.000 Pkw und 6.600 Lkw die A14 befahren. Geplant sind 19 Brückenbauwerke sowie 20 Schutzbauten für Vögel und Fledermäuse. Außerdem ist ein Lärmschutzwall für die Ortschaft Röthenberg geplant.
Insgesamt wird der A14-Lückenschluss zwischen den Autobahnkreuzen Magdeburg und Schwerin 155 Kilometer lang. Von den vorgesehenen knapp 100 Kilometern in Sachsen-Anhalt sind bisher erst 14 befahrbar. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden auf 1,7 Milliarden Euro veranschlagt.
MDR (Max Schörm)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. April 2022 | 06:00 Uhr
Eulenspiegel am 26.04.2022
Ich denke hier geht es um die gesetzlich vorgeschriebene Bürgerbeteiligung. Ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Danach hat jeder von einem Verwaltungsakt betroffener Bürger das Recht seine Interessen zu wahren und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen diesen Verwaltungsakt einzulegen. Dies gilt nicht nur bei Autobahnen sondern auch bei Windräder und Stromtrassen.
steka am 26.04.2022
Da ist der Gesetzgeber mit dem Klagerecht gefragt, wenn er so eine Klagewut zuläßt. Eigentlich mußte mit den Plangenehmigungs- Beschlußverfahren endlich schluß sein.
Unverständlich sind solche langwierigen Verfahren, wenn Gefahr in Verzug ist wie beim Deichbau in Halle.