Der Stendaler Landrat Patrick Puhlmann (SPD) sitzt an einem Tisch.
Dem Stendaler Landrat Patrick Puhlmann wird vorgeworfen, seine Abwesenheit im April nicht ordnungsgemäß kommuniziert zu haben. Bildrechte: MDR/Bernd-Volker Brahms

Abwesenheit Stendaler Landrat Puhlmann: "Vorwürfe sind haltlos"

12. Mai 2023, 07:58 Uhr

Der Stendaler Landrat Puhlmann wehrt sich gegen Vorwürfe einer angeblichen unerlaubten Abwesenheit im Amt. Ausgerechnet sein Stellvertreter Stoll hatte öffentlich den Vorwurf erhoben. Puhlmann sieht eine politische Attacke.

Ein Mann steht vor einem Bücherregal
Bildrechte: MDR/Hannah Singer

Der Stendaler Landrat Patrick Puhlmann (SPD) hat sich am Donnerstag zum Vorwurf einer angeblichen unerlaubten Abwesenheit im Amt geäußert. Auf einer Pressekonferenz sagte Puhlmann, es habe kein Fehlverhalten gegeben: "Die Vorwürfe sind völlig haltlos." Man könne sie nur als "plumpe, lächerliche, unbegründete Dreckschmeißerei" bezeichnen.

Puhlmanns Stellvertreter Sebastian Stoll (CDU) hatte öffentlich gemacht, dass der Landrat für die Zeit vom 21. bis 28. April 2023 abwesend war, aber keinen Urlaub im internen System eingetragen hatte. Stoll sagte MDR SACHSEN-ANHALT, es sei ein übliches Verfahren, dass sie beide, er und der Landrat, sich ihre Urlaube gegenseitig bestätigt hätten – und zwar im Voraus. Die Vorabbestätigung sei in den vergangenen drei Jahren ihrer Dienstzeit immer so gelaufen, dieses Mal aber unterblieben.

Puhlmann: Urlaub muss nicht genehmigt werden

Dem widersprach Puhlmann am Donnerstag. In elf von 20 Fällen habe er den Urlaub erst im Nachhinein eintragen lassen. Zum Beweis hatte der Landrat Ausdrucke mitgebracht. Das Verfahren, die Urlaube nachträglich einzutragen, habe sich daraus ergeben, dass er seine Urlaube mehrfach nicht so habe nehmen können, wie er es sich vorher gedacht hatte. "Oftmals musste ich den Urlaub unterbrechen oder sogar abbrechen", sagte Puhlmann.

Der Landrat verwies auf die allgemeine Rechtslage, wonach der Urlaub eines Hauptverwaltungsbeamten, wie er es als Landrat sei, nicht genehmigt werden müsse. Er sei frei bei der Gestaltung. 

Abbau von Resturlaub und Überstunden kaum möglich

Er schiebe seit dem Jahreswechsel 29 Urlaubstage vor sich her, sagte Puhlmann. Er gehe davon aus, dass er die Tage bis zum Stichtag 30. September gar nicht abbauen könne. "Die verfallen dann."

Das Gleiche gelte für Überstunden. Er schiebe noch 168 Überstunden vor sich her, die in seiner Elternzeit entstanden seien. Es sei absurd, ihm unterschwellig vorzuwerfen, er wolle sich Urlaubstage erschleichen, sagte Puhlmann.

Konsequenzen werde der Vorfall vorerst nicht haben, sagt Puhlmann, wenngleich er "Verleumdung" im Vorgehen seines Stellvertreters Stoll sehe. Er hätte erwartet, dass er von seinem Stellvertreter hinsichtlich der Urlaubsangelegenheit angesprochen werde, bevor dieser damit in die Öffentlichkeit geht.

CDU-Kreischef: Landrat muss über Abwesenheit informieren

Der CDU-Kreischef und Kreistagsmitglied Chris Schulenburg sagte zum Vorfall: "Es herrscht eine schlechte Kommunikation im Landratsamt." Es könne nicht sein, dass der Landrat nicht im Büro sei und seine Mitarbeiter im Unklaren lasse, ob er nun im Urlaub oder im Homeoffice sei. "Wir haben eine klare Stellvertreter-Regelung in unserer Satzung", sagt Schulenburg.

Puhlmann habe vor Abreise seinen Führungspersonal mitgeteilt, seine Abwesenheit sei "kein Vertretungsfall". Schulenburg kündigte an, die Angelegenheit im kommenden Kreistag noch einmal zu thematisieren.

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MDR (Maria Hendrischke)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 11. Mai 2023 | 15:30 Uhr

6 Kommentare

ChrisSDL vor 50 Wochen

Rechtlich mag es in Ordnung sein, menschlich hat es ein starkes Geschmäckle.

Analog zu der Nichtbezahlung der Reinigungskosten durch FFF für den Marktplatz Stendal. Rechtlich mag das in Ordnung gewesen sein, menschlich hatte es ein ganz starkes Geschmäckle.

U. s. w.

Denkschnecke vor 50 Wochen

Ganz offensichtlich ist Ihnen nicht bekannt, dass die Dienstordnung für Landräre tatsächlich eine andere ist als für Angestellte. Auch der Stellvertreter beruft sich nur auf "übliches Vorgehen und nicht auf einen Verstoß gegen Vorschriften. Dass der Landrat ohne genehmigten Antrag Urlaub nehmen kann, solange dem keine dienstlichen Verpflichtungen entgegen stehen, ist unstrittig.

DanielSBK vor 49 Wochen

Wer kennt es nicht...

Mache ich auch immer so bei uns im Betrieb - nach 4 Wochen dann den Urlaub rückwirkend bei meinem Chef einreichen ...

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